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CSU-Minister Herrmann als Sprachrohr der Waffenlobby

Waffenrecht

CSU als Sprachrohr der WaffenlobbyDer Bayerische Innenminister Joachim Herrmann betätigte sich Ende Januar 2013 in mehreren öffentlichen Äußerungen als Sprachrohr der Schützenverbände und wiederholte deren übliche Sprüche, mit denen sie die Fakten über das deutsche Waffenrecht verdrehen. Darauf wies Roman Grafe, Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", am 13.2.2013 hin. Zwei Tage später wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz zurück. Zwei Elternpaare, deren Kinder 2009 beim Amoklauf von Winnenden getötet worden waren, wollten auf diesem Wege erreichen, dass das Waffenrecht deutlich strenger gefasst werde als nach den letzten Entscheidungen des Bundestages. Die Verfassungsrichter wollten an dieser Stelle aber nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundestages eingreifen.

Die Mainpost Würzburg fragte Minister Joachim Herrmann am 29.1.2013: „Allein im Januar 2013 sind in Deutschland bereits fünf Menschen durch Sportwaffen getötet worden.“

Herrmann antwortete: „Ich kenne nicht jeden einzelnen Fall. Aber dass jemand durchdreht wie neulich in Schwabach oder einen Amoklauf kann man nie von vorneherein ausschließen… Bei der Amoklage an einer Ansbacher Schule vor ein paar Jahren benutzte der Täter eine Axt und selbst gebaute Molotowcocktails. Soll man jetzt alle Äxte verbieten? Wir haben mit das strengste Waffenrecht in Europa, und was Obama jetzt in den USA verbieten lassen möchte, ist bei uns schon lange verboten. Es gibt keinen Anlass, Jäger oder Sportschützen zu kriminalisieren.“

Roman Grafe, Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, korrigiert gleich drei Falschaussagen und Verdrehungen Herrmanns in diesen sechs Sätzen:

  1. Halbautomatische Sturmgewehre, die Obama jetzt in den USA verbieten lassen möchte, sind in Deutschland keineswegs verboten. Die CDU/CSU-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag der Grünen im Bundestag 2011 nämlich abgelehnt. Grafe: „Auch das Bushmaster-Sturmgewehr, das der Täter beim Grundschulmassaker in Newtown benutzt hat, wird von deutschen Sportschützen legal verwendet.“
  2. Bei dem Fall in Ansbach 2009, auf den Herrmann sich bezog, war ein Jugendlicher mit Brandsätzen, Messer und Axt auf Mitschüler losgegangen. Dabei gab es 11 Verletzte, aber keinen Toten. Hätte er stattdessen, glaubt Grafe, eine deutsche Sportwaffe vom Typ Glock, Beretta oder Bushmaster eingesetzt, hätte es vermutlich viele Tote gegeben. Aber sein Vater hatte zum Glück seine tödlichen Sportwaffen kurz vor dem Amoklauf abgegeben, aus Angst, es könnte etwas damit passieren . Es handelt sich also um ein schlagendes Beispiel für die Sinnhaftigkeit eines Verbots, das den Zugang zu solchen Waffen stark erschwert. Grafe: „Und was macht Sportschütze Herrmann daraus? Er verdreht es zu einem Argument gegen Verbote.“
  3. Das deutsche Waffenrecht, so Grafe weiter, angeblich „das strengste Waffenrecht in Europa“, erlaubt rund einer Million Sportschützen, mit tödlichen Waffen zu trainieren. Es ist offenbar lasch genug, um seit 1991 mehr als 130 Tötungen mit Sportwaffen durchzulassen.

Joachim Herrmanns Auftritte als Sportschützen-Lobbyist sind nicht neu. Roman Grafe hat weitere Beispiele gesammelt:

  • Am 12.3.2009, einen Tag nach dem Amoklauf von Winnenden, sagte Josef Ambacher, Präsident des Deutschen Schützenbundes: „Alle Sportschützen nun wieder unter Generalverdacht zu stellen, lehne ich entschieden ab.“
  • Am 1.6.2009 griff Joachim Herrmann diese Floskel auf: „Wir wollen eine wirksame Kontrolle der Waffenbesitzer, aber kein Gesetz, das unsere Schützen und Jäger unter Generalverdacht stellt.“ (lt. ddp)
  • Am 12.6.2009 gab er als Sachverständiger im Innenausschuss des Deutschen Bundestages offen zu, er habe „eine große Grundsympathie gegenüber den Jägern und Schützen“.

Am 21.9.2010, nach dem Amoklauf in Lörrach, sagte Birger Tiemann, Verbandssprecher der Deutschen Schützenbundes, nach dem Amoklauf in Lörrach: „Natürlich werden jetzt Generalverdächtigungen über die ganzen Schützen ausgebreitet... Wir haben in Deutschland schon mit eines der strengsten Waffengesetze der Welt.“ (lt. heute.de)

Am gleichen Tag sekundierte Herrmann in der Augsburger Allgemeinen: „Wir dürfen nach dem Amoklauf von Lörrach jetzt nicht alle Sportschützen unter Generalverdacht stellen.“ Und am folgenden Tag wiederholte Herrmann den anderen Standardsatz des Schützenfunktionärs: „Wir haben heute eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Eine weitere Verschärfung unseres Waffenrechts halte ich nicht für erforderlich.“

Waffenrecht

Sportwaffen als MordwaffenDer Mann, der am Freitag in Schwabach bei Nürnberg seine 49jährige Ehefrau mit einem Revolver erschossen hat, war nach Informationen des MDR Sportschütze. Der 23jährige Sohn des Ehepaares hatte am Freitagabend ein Unglück befürchtet und die Polizei zu Hilfe gerufen. Somit sind nach Angaben der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" in diesem Jahr bereits fünf Menschen von Sportschützen erschossen worden.

Schon am Neujahrstag erschoss ein Sportschütze in Eberbach bei Heidelberg eine Kinderärztin und einen grünen Stadtrat. Am 12. Januar erschoss ein Sportschütze in Ingelbach bei Köln seine 40jährige Freundin und deren Großmutter noch während ihres Notrufs bei der Polizei.

Nach Recherchen der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ wurden in Deutschland seit 1991 mehr als 135 Menschen mit Waffen von Sportschützen erschossen. Davon mindestens 31 seit der angeblichen Verschärfung des Waffengesetzes im Juli 2009 nach dem Winnender Amoklauf.

Roman Grafe, Sprecher der Initiative: "Die Sportschützen-Tötungen von Schwabach, Eberbach und Ingelbach zeigen erneut, dass das Risiko tödlicher Sportwaffen nicht beherrschbar ist. Wer mehr als fünf Millionen private Schusswaffen in Deutschland erlaubt, riskiert Legalwaffen-Massaker, ja er ermöglicht sie."

Im Februar 2013 will das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerden von zwei Hinterbliebenen des Winnender Schulmassakers sowie des Sprechers der Sportmordwaffen-Initiative gegen das Waffengesetz entscheiden. Ziel der Beschwerdeführer ist ein Verbot tödlicher Schusswaffen für den Schießsport.

Am 22. Jan. 2013 unter: justiz

Doppelmord bei Heidelberg

Keine Mordwaffen als Sportwaffen!Der Mörder eines Ehepaars, das am Neujahrstag in Eberbach bei Heidelberg erschossen wurde, durfte als Sportschütze mehrere Pistolen und Gewehre besitzen. Dies bestätigte die Polizei bei einer Pressekonferenz am Montag. „Eine Neun-Millimeter ist kein Sportgerät, sondern eine Kriegswaffe.“ Das hatte das 65jährige Mordopfer als Stadtrat der Grünen mehrfach gesagt.

Kriminaldirektor Siegfried Kollmar erklärte, der getötete Ehemann habe vor seinem Tod zu einem seiner drei Söhne gesagt: Er habe ein ungutes Gefühl, da der Ex-Freund seiner Frau labil sei und bekannt sei, dass er Waffen bei sich habe. Es sei auffällig, so Kollmar, dass der 59jährige Täter kurze Zeit nach dem Ende der Beziehung angefangen habe, sich als Sportschütze zu betätigen.

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Getötet mit Schußwaffen von Sportschützen

Schon am 1. Januar waren in Eberbach der 65jährige Lehrer und Stadtrat Harald Grothe sowie seine 56jährige Frau Dorothee Thaler, eine Kinderärztin, erschossen worden. Der Mord wurde erst bekannt, nachdem der zweijährige Enkelsohn des Ehepaars zwei Tage später weinend vor dem Haus stand. Offenbar war er rund sechzig Stunden mit den Leichen seiner Großeltern in der Wohnung allein.

Als grüner Stadtrat (AGL) hatte sich der nun Ermordete vehement gegen den Besitz von tödlichen Sportwaffen ausgesprochen: „Eine Neun-Millimeter ist kein Sportgerät, sondern eine Kriegswaffe“, hatte er im Stadtrat mehrfach gesagt. Erschossen wurde Harald Grothe mit einer Pistole SIG Sauer, 9 Millimeter. Eine solche Pistole hatte auch der Attentäter beim Grundschul-Massaker in Newtown im Dezember bei sich. Auch das halbautomatische Bushmaster-Sturmgewehr, mit dem in Newtown zwanzig Schüler und sechs Lehrer erschossen wurden, wird von deutschen Sportschützen legal verwendet. Ebenso die Glock-Pistole, wie sie der Newtown-Mörder bei sich trug. (Bei den Sportschützen-Massakern in Erfurt und auf Utøya schossen die Täter ebenfalls mit einer Glock.)

Nach Recherchen der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ wurden in Deutschland seit 1991 mehr als 132 Menschen mit Waffen von Sportschützen erschossen. Davon mindestens 28 seit der angeblichen Verschärfung des Waffengesetzes im Juli 2009 nach dem Winnender Amoklauf. Roman Grafe, Sprecher der Initiative: "Der Doppelmord von Eberbach zeigt erneut, dass das Risiko tödlicher Sportwaffen nicht beherrschbar ist. Wer mehr als fünf Millionen private Schusswaffen in Deutschland erlaubt, riskiert Legalwaffen-Massaker, ja er ermöglicht sie."

Im Februar 2013 will das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerden von zwei Hinterbliebenen des Winnender Schulmassakers sowie des Sprechers der Sportmordwaffen-Initiative gegen das Waffengesetz entscheiden. Ziel der Beschwerdeführer ist ein Verbot tödlicher Schusswaffen für den Schießsport. Die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ hofft, dass die Karlsruher Richter den Legalwaffen-Wahn in Deutschland beenden.

Am 08. Jan. 2013 unter: justiz

"Gewaltbereitschaft"

Bei Durchsuchungen in Wohnungen von Rechtsextremisten hat die Polizei im südlichen Niedersachsen offenbar zahlreiche Waffen sichergestellt. Außerdem seien CDs, Fahnen und Propagandamaterial beschlagnahmt worden, sagte Göttingens Polizeipräsident Hans Wargel am Mittwoch (21. Januar). Die Beamten hätten am Dienstagmorgen zeitgleich 28 Wohnungen, ein Geschäft und ein Gartengrundstück durchsucht. In der Hälfte der durchsuchten Objekte stellten die Polizisten den Angaben zufolge Waffen oder anderes Material sicher. An der Polizeiaktion seien 439 Beamte beteiligt gewesen.

Zu den bei einer Pressekonferenz in Göttingen präsentierten Waffen zählten neun Karabiner, sieben Faustfeuerwaffen, eine Doppelflinte, ein Luftgewehr sowie 15 Softair-Waffen. Die Waffen seien teilweise scharf gewesen oder technisch verändert worden, sagte Wargel. Außerdem beschlagnahmten die Beamten scharfe Munition, rund ein Dutzend Messer und Bajonette, Schlagringe, Wurfsterne und Baseball-Schläger.

Festnahmen gab es bei den Durchsuchungen nicht. Die Betroffenen hätten wohl auch angesichts des großen Polizeiaufgebotes keinen nennenswerten Widerstand geleistet, sagte der Göttinger Kripo-Chef Volker Warnecke. Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. In einem Fall bestehe sogar der Verdacht auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sagte Wargel. Die Funde belegten die Gewaltbereitschaft dieser Szene und ihre "Affinität zu Waffen".

Am 21. Jan. 2009 unter: politik

NRW-Landtag berät über V-Mann

Der Düsseldorfer Landtag wird sich mit einem angeblich zwielichtigen V-Mann des Verfassungsschutzes beschäftigen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung widersprach am 4. September Vorwürfen, ein krimineller Verbindungsmann des Verfassungsschutzes sei von den Behörden gedeckt worden. Auf keinen Fall werde die Strafverfolgung von V-Leuten verhindert, sagte ein Sprecher von Innenminister Ingo Wolf (FDP) in Düsseldorf. Zu dem konkreten Fall wollte er aber keine Auskünfte geben.

An einem unbekannten Ort tagte am 4. September das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtags in Düsseldorf zu dem Fall. Ergebnisse der Sitzung wurden nicht bekannt. Das achtköpfige Gremium besteht aus Abgeordneten der vier Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grünen, die den Verfassungsschutz kontrollieren sollen.

Anlass der streng vertraulichen Sondersitzung des PKG waren mehrere Medienberichte über Verwicklungen des Verfassungsschutzes mit der rechten Szene. Die "Frankfurter Rundschau" hatte berichtet, dass ein V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes wegen Nötigung, Körperverletzung, Verstößen gegen das Waffengesetz und Drogenhandel verurteilt worden sei.

Der Mann soll Kokain geschmuggelt, mit Waffen gehandelt, an einem Raubüberfall mitgewirkt und für den Verfassungsschutz als V-Mann im Umfeld von Neonazis gearbeitet haben. Die Polizei habe das Telefon des Mannes überwacht. Daraus sei bekannt geworden, dass dieser als V-Mann geführt wurde, schrieb die Zeitung.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die in Bielefeld erscheinende "Neue Westfälische" berichtet, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz den schwerkriminellen Mann "in der rechtsradikalen Szene als Spitzel geführt" habe. Der Straftäter sei gezielt vor polizeilicher Verfolgung geschützt worden, berichtete das Blatt. Die SPD hatte daraufhin Aufklärung von Wolf gefordert.

Ein Ministeriumssprecher wollte zu dem konkreten Fall keine Auskunft geben. Allgemein sei es aber so, dass der Verfassungsschutz im Falle einer schweren Straftat die Zusammenarbeit mit V-Leuten beende.

Am 04. Sep. 2007 unter: justiz

Geheimdienstler unter Verdacht

Die Justiz sucht einen Geheimdienstler, der einen kriminellen V-Mann in der Neonaziszene vor Strafverfolgung geschützt haben soll. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen unbekannte Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes wegen des Verdachts des Geheimnisverrates und der Strafvereitelung. "Wir ermitteln seit Mitte August", bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgartl am 5. September einen Bericht der "Neuen Westfälischen". Nach ddp-Informationen aus dem Düsseldorfer Landtag soll ein "V-Mann-Führer" des Verfassungsschutzes seinen Verbindungsmann aus der rechten Szene vor polizeilichen Ermittlungen gewarnt haben.

Der Verdächtige soll den V-Mann angeblich dazu ermuntert haben, statt seines Mobiltelefons besser eine Telefonzelle zu benutzen, da diese abhörsicher sei.

"Frankfurter Rundschau" und "Neue Westfälische" hatten zuvor berichtet, dass der V-Mann ein Schwerkrimineller sei. Er sei bereits wegen Nötigung, Körperverletzung, Verstößen gegen das Waffengesetz und Drogenhandel verurteilt worden. Der Mann soll Kokain geschmuggelt, mit Waffen gehandelt, an einem Raubüberfall mitgewirkt und für den Verfassungsschutz als V-Mann im Umfeld von Neonazis gearbeitet haben. Die Polizei habe das Telefon des Mannes überwacht. Daraus sei bekannt geworden, dass dieser als V-Mann geführt wurde.

Am 12. September wird sich der Innenausschuss des Landtags mit dem Thema beschäftigten. Am Dienstag hatte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) in Düsseldorf zu den Vorwürfen gegen den Verfassungsschutz getagt. Ergebnisse der Sitzung wurden nicht bekannt. Das achtköpfige Gremium besteht aus Abgeordneten der vier Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grünen, die den Verfassungsschutz kontrollieren sollen.

Politiker hielten sich am 5. September mit Kommentaren zu dem Vorgang zurück. Man wolle in die Auseinandersetzungen zwischen Justiz und Verfassungsschutz nicht eingreifen, hieß es.

Die Landesregierung wies Vorwürfe, ein krimineller V-Mann des Verfassungsschutzes sei vor Strafverfolgung geschützt worden, erneut zurück. Auf keinen Fall werde die Strafverfolgung von V-Leuten verhindert, sagte ein Sprecher von Innenminister Ingo Wolf (FDP).

Am 05. Sep. 2007 unter: justiz

Umfrage

85 Prozent der Bundesbürger fordern als Konsequenz aus der Bluttat von Erfurt eine Herausetzung des Mindestalters für den Waffenbesitz von 18 auf 21 Jahre. Nur 15 Prozent hielten in einer Emnid-Umfrage für den Nachrichtensender n-tv das Alter von 18 Jahren für ausreichend.

Ferner sprachen sich 81 Prozent der rund 1000 Befragten für ein Verbot Gewalt verherrlichender Video- und Computerspiele aus. Lediglich 19 Prozent sind gegen ein solches Verbot.

Am 03. Mai. 2002 unter: justiz

Heckler & Koch

Im Streit um die Vergabe eines Auftrags des Bundes über 10.000 neue Dienstpistolen zieht der Waffenproduzent Walther aus Arnsberg vorerst den Kürzeren. Wegen vergaberechtlicher Verstöße muss der Bund den Auftrag neu ausschreiben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Mittwoch entschied. Damit gaben die Richter der Klage des baden-württembergischen Waffenproduzenten Heckler & Koch statt.

Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass die Bundeszollverwaltung den Bietern nicht alle Vergabekriterien genannt habe (Vergabesenat - Urteil vom 16.02.2005 / VII-Verg 74/04).

Bei der Auseinandersetzung zwischen den Waffenproduzenten geht es auch um rund 41.000 neue Pistolen für die Polizei in Nordrhein-Westfalen . Hierzu vertagte das OLG die Urteilsverkündung auf kommenden Montag.

Am 17. Feb. 2005 unter: arbeit

Umsetzung des UN-Schusswaffen-Protokolls

Das Tragen von Waffenimitaten in der Öffentlichkeit soll künftig verboten werden. Eine entsprechende Verschärfung des Waffenrechts beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Auch das Vererben scharfer Waffen wird unter strenge Auflagen gestellt. Bisher mussten Erben von Waffen nicht die strengen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllen. Künftig werden ererbte Waffen von Amts wegen blockiert, wenn der neue Besitzer weder Jäger noch Sportschütze ist.

Die Überarbeitung des Gesetzes war auch notwendig geworden, weil Deutschland das UN-Schusswaffen-Protokoll unterzeichnet hat. Zur Ratifizierung waren die Änderungen im deutschen Waffengesetz nötig.

Am 21. Nov. 2007 unter: politik

Maschinenpistole und anderes

Bei Ermittlungen gegen Angehörige der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen hat die Polizei eigenen Angaben zufolge mehrere Schusswaffen und größere Mengen Munition sichergestellt. Es seien fünf Wohnungen in der Region durchsucht worden.

Dabei seien unter anderem eine Pumpgun, eine Maschinenpistole, ein Repetiergewehr, ein Revolver, Bajonette und 450 Schuss Munition gefunden worden, sagte am Montag Göttingens Polizeipräsident Hans Wargel. Die Ermittlungen richteten sich gegen fünf polizeilich bekannte Rechtsextremisten.

Am 01. Dez. 2008 unter: politik