Karlsruhe billigt Arbeitszeitverlängerung für Landesbeamte
Erhöhung von 40 auf 42 Wochenstunden in Bayern verfassungsgemäß
Landesbeamten darf grundsätzlich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden abverlangt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter billigten in einem am 19. Februar veröffentlichten Beschluss die seit September 2004 geltende Arbeitszeitverlängerung für ...
