Atomenergie

Verfassungswidrige "Geheim-Diplomatie" zwischen Bund und Atomindustrie?

In dem am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Streit zwischen Hessen und dem Bund geht es nicht nur um jeweilige Kompetenzen bei der Nachrüstung des Atomkraftwerks Biblis A. Der Kern der Auseinandersetzung reicht tiefer: Inwieweit darf die Bundesregierung überhaupt informelle Verwaltungsabsprachen direkt mit der Atomindustrie - und der Industrie generell - ohne Beteiligung des betroffenen Bundeslandes treffen?

Hessen wendet sich gegen die Art, in der das Bundesumweltministerium und der Betreiber von Biblis A – der Energiekonzern RWE - Absprachen zur Nachrüstung des mehr als 25 Jahre alten Atomreaktors getroffen haben. Dies sei Mitte 2000 "im Stil einer Geheimdiplomatie" geschehen, rügt das Bundesland in seinem Antrag. Die CDU/FDP-Landesregierung sei an den Gesprächen nicht beteiligt worden. Hessen sieht darin einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

Tatsächlich legte der Bund nach mehreren Gesprächen mit den RWE, bei denen das Land Hessen nicht vertreten war, die Sicherheitsauflagen für Biblis A am 29. August 2000 fest. Der hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel erhielt am selben Tag lediglich eine entsprechende Erklärung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Die Nachrüstforderungen waren zunächst in Verhandlungen festgelegt worden, die zum Atomkonsens vom 14. Juni 2000 führten. Von Juli bis August 2000 fanden zudem vier Gespräche zwischen dem Bundesumweltministerium und den RWE über das weitere Vorgehen bei der Nachrüstung von Biblis A statt. Die Termine der ersten beiden Treffen wurden dem Land Hessen gar nicht mitgeteilt. Für das dritte Gespräch stellte der Bund eine Teilnahme anheim, Hessen lehnte aber ab.

Der jetzige Rechtsstreit hat auch ein machtpolitisches Vorspiel: Nach dem Regierungswechsel in Hessen im April 1999 legte das hessische Umweltministerium dem Bundesumweltministerium verschiedene Genehmigungsentwürfe zur Nachrüstung von Biblis A zur Prüfung vor. Am 15. Oktober 1999 genehmigte das Land den RWE Änderungsmaßnahmen. Doch der Bund monierte erhebliche Defizite, etwa bei der erteilten Genehmigung zur Änderung des Nebenkühlwassersystems. Am 29. Oktober 1999 wies Trittin das hessische Umweltministerium an, Genehmigungen zur Veränderung von Biblis A erst nach bundesaufsichtlicher Zustimmung zu erteilen. Diese Weisung hob Trittin jedoch Anfang August 2001 überraschend wieder auf.

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