Mehr Wettbewerb oder Schutz heimischer Unternehmen?
Streit zwischen EU und Deutschland über staatliche Auftragsvergabe
Glos pocht auf die traditionelle Arbeitsteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten: "Das sind Aufträge, die der europäische Gesetzgeber gerade nicht regeln wollte, weil sie für den EU-Markt nicht relevant sind", so Glos. "Um es ganz deutlich zu sagen: Wettbewerb und Transparenz in Vergabeverfahren sind gut. Für kleine und mittelgroße Aufträge müssen aber die Mitgliedstaaten flexible und unbürokratische Spielregeln festlegen - und nicht die Europäische Kommission starre Vorgaben aus Brüssel."
In Deutschland lägen rund 80 Prozent der Vergaben "wegen der dezentralen Beschaffung durch Länder und Kommunen" unterhalb der Schwellen. Glos vermittelt den Eindruck, als ginge es bei den Aufträgen bis zu 5,3 Millionen Euro ausschließlich um Kleinstbeschaffungen im örtlichen Rathaus: "Papier und Bleistifte können vor Ort beschafft werden. Da braucht es keine EU-Regeln", sagte der deutsche Minister.
Die Bundesregierung behält sich "alle rechtlichen Schritte" gegen die Mitteilung vor. "Wir brauchen in Europa mehr Demokratie - nicht mehr Bürokratie", so Glos.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hebt hingegen auf das summarisch große Auftragsvolumen ab: "Einzeln betrachtet haben diese Aufträge vielleicht einen geringen Auftragswert, zusammen genommen stellen sie ein Milliardenvolumen dar". Der EU-Kommissar will für diese Aufträge einen europaweiten Wettbewerb erzwingen: "Werden sie auf örtliche Bieter beschränkt, so bedeutet dies, dass den Unternehmen europaweit Geschäftsmöglichkeiten entgehen und der öffentlichen Hand nicht immer das beste Preis-Leistungsverhältnis zugute kommt." Letztlich zahle der Steuerzahler drauf, meint der Kommissar.
Aufträge mit geringem Auftragswert böten europäischen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen und neu gegründeten Unternehmen, "erhebliche Chancen". Der Wettbewerb um diese Aufträge hätte zur Folge, dass die öffentliche Hand aus einem breiteren Spektrum potenzieller Anbieter wählen und von Angeboten mit einem besseren Preis-Leistungsverhältnis profitieren könne, schreibt die EU-Kommission zur Begründung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe Mindeststandards für die Transparenz und die Nichtdiskriminierung bei der Vergabe dieser Aufträge entwickelt. Dennoch vergebe die öffentliche Hand "in vielen Fällen diese Aufträge nach wie vor ohne Wettbewerb direkt an örtliche Anbieter".
Die Auslegungsmitteilung der Kommission enthält Leitlinien für die öffentlichen Auftraggeber, um ihnen - so die Kommission - "Hilfestellung bei der Einhaltung der vom EuGH entwickelten Standards" zu bieten.
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Am 25. Jul. 2006 unter:
arbeitStichworte:
« EU-Plan zur Wiederauffüllung der Dorschbestände in der Ostsee
30 Verbände machen gegen neues Gentechnikgesetz mobil »

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