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Sammelklage gegen Gaspreise vor Hamburger Landgericht

20.000 Verweigerer

Im Zivilprozess um die bundesweit erste Sammelklage gegen Gaspreiserhöhungen muss der Energieversorger Eon Hanse möglicherweise seine Kalkulation offen legen. Laut einer vorläufigen Einschätzung des Hamburger Landgerichts liegt die Beweislast, ob höhere Preise angemessen sind, beim Unternehmen. Vor dem Landgericht Hamburg begann am Donnerstag die Verhandlung über eine Sammelklage von 52 Gaskunden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gegen die gestiegenen Gaspreise. Die Kläger wollen die Energiekonzerne unter anderem zwingen, ihre Kalkulation der Gaspreise offen zu legen. Das Gericht solle so die "Unangemessenheit des Gaspreises" feststellen. Unterstützt werden sie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Deutschen Umwelthilfe.

E.On Hanse hatte seit Oktober 2004 dreimal den Gaspreis angehoben: zunächst um zehn Prozent, im Februar 2005 um 2,4 Prozent und zum 1. August um 12,9 Prozent. Das Unternehmen begründete das damit, dass allein im Jahr 2004 die Energiepreise um rund 40 Prozent gestiegen seien. Außerdem belasteten Steuern und Abgaben den Erdgaspreis in einer Größenordnung von 30 Prozent. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg haben etwa 20.000 der insgesamt 650.000 E.ON Hanse-Kunden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sich bisher geweigert, den erhöhten Preis zu zahlen.

Scharfe Kritik an den Gaspreisen der Stromkonzerne übte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie warf in einer Pressemitteilung E.On Ruhrgas, Wingas, RWE und anderen Energieunternehmen vor, sie blockierten mit ihren überzogenen Gaspreisen Milliardeninvestitionen und Wettbewerb. Gleichzeitig entzögen sie den 18 Millionen privaten Gasverbrauchern Kaufkraft und lähmten so weiterhin die ohnehin schwache Binnenkonjunktur.

Nach Einschätzung von Stefan Bundscherer von der Deutschen Umwelthilfe könne die historische Chance, den Strukturwandel hin zu einer dezentralen und umweltverträglichen Energieversorgung auf Basis von Erdgas und Erneuerbaren Energien zu gestalten, nur gelingen, wenn es Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur gelinge, die Preisentwicklung für den Brennstoff Erdgas einzudämmen. Dafür sei mehr Markt die wichtigste Voraussetzung. Lieferverträge von bis zu 15 Jahren schüfen praktisch dauerhafte Stommonopole. Deshalb unterstütze die Deutsche Umwelthilfe die Anstrengungen des Bundeskartellamts zur zeitlichen Begrenzung von Lieferverträgen zwischen Stromkonzernen und Kommunen.

Die E.On-Ruhrgas AG hat am Donnerstag der Presse mitgeteilt, dass sie mit der NRE Energie den fünftgroßten Energieversorgung der Niederlande übernommen habe. Damit erschließe sich der Konzern erstmals den Zugang zu Endkunden im Nachbarland und setze seine Strategie "organischen Wachstums in den Kernmärkten" fort.