Netto und Norma nehmen belastete Kartons aus dem Verkauf
Druckchemie in Säften
"Der Fruchtsaftskandal setzt sich also weiter fort. Nur die Säfte, deren Kontamination durch teure Untersuchungen der DUH aufgedeckt wird, verschwinden vom Markt." so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Organisation befürchtet, dass noch zahlreiche Kartonsäfte mit ITX belastet sind. Aber weder die Industrie noch das Verbraucherschutzministerium seien bereit, diese Produkte bekannt zu machen und den Verbraucher über die Verunreinigung zu informieren. Die DUH will daher Anfang kommender Woche neue Ergebnisse vorstellen.
So verwiesen beispielsweise TetraPak und EloPak auf die derzeitige Umstellung auf ein ITX-freies Druckverfahren. Dies löse aber nicht das Verbraucherschutzproblem. Vor allem sogenannte Direktsäfte würden traditionell im Spätherbst/Winter abgefüllt und dann über einen langen Zeitraum kontinuierlich verkauft. "Der Verbraucher hat einen Anspruch darauf, bereits heute und nicht erst in einem halben Jahr Frucht- und Gemüsesäfte ohne Chemikaliencocktail kaufen zu können. Solange noch ITX-haltige Säfte im Handel sind, wird die Unsicherheit bei in Karton abgefüllten Säften anhalten." so Resch.
Im Gegensatz zu zahlreichen anderen europäischen Regierungen verweigere Verbraucherschutzminister Seehofer den Verbrauchern ihre Rechte. "Horst Seehofer hat offensichtlich den Verbraucherschutz nicht nur im Namen seines Ministeriums an die letzte Stelle gesetzt", so Resch. Auf die Bitte um bundesweite Untersuchungen und Veröffentlichung der ITX-Belastungen in Säften in der letzten und dieser Woche erhalte die DUH keine Antwort aus dem Ministerium.
Die Organisation habe daher Bundesminister Seehofer am Donnerstag unter Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) eine Frist von 24 Stunden gesetzt, die dem Ministerium vorliegenden ITX-Belastungswerte für Kartonsäfte zu veröffentlichen und mit der betroffenen Industrie eine Rückrufaktion für kontaminierte Produkte zu vereinbaren. Andernfalls werde sie ihren Anspruch auf Veröffentlichung der Informationen gegebenenfalls durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu erwirken versuchen.