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Polizeigewerkschaft kritisiert "schlampige Gesetze"

Elf Gesetze zur inneren Sicherheit waren verfassungswidrig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur automatischen Kennzeichenerfassung hat die Gewerkschaft der Polizei (DPolG) die Innenpolitiker in Bund und Ländern scharf kritisiert. "Schlampige Gesetze verunsichern die Bürger, aber auch die Polizisten", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt der "Berliner Zeitung". "Polizisten müssen mit Gesetzen ihre Arbeit machen, die entweder kassiert oder korrigiert werden", beklagte Wendt. Die Beamten hätten zunehmend das Gefühl, sich in rechtlichen Grauzonen zu bewegen. Deshalb würden sie neue Gesetze inzwischen verhalten anwenden, vor allem dann, wenn Verfassungsklagen liefen.

Nach einer Auflistung der DPolG hat das Bundesverfassungsgericht seit 2002 elf Landes- oder Bundesgesetze im Bereich der inneren Sicherheit für grundgesetzwidrig erklärt. Wendt forderte die Politiker auf, mehr Sorgfalt bei der Gesetzgebung anzuwenden. "Wenn die Polizei so schlampig ihre Arbeit machen würde wie derzeit die Politik, würde es zu Recht an Disziplinarverfahren nur so hageln", sagte der DPolG-Chef.