Geldstrafen für Gentechnik-Kritiker
Der erste Prozess gegen Genkritiker, die ein Feld mit gentechnisch veränderten Pflanzen zerstörten, endete nach Angaben der Initiative "Gendreck-weg" mit der Verurteilung aller Angeklagten. Sie mussten sich vor dem Amtsgericht Zehdenick verantworten, weil sie im vergangenen Juli in Badingen (Sachsen-Anhalt) an einer so genannten "Feldbefreiungsaktion" beteiligt waren. Das Gericht habe alle Angeklagten der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und die Gefahr durch die Gentechnik nicht als rechtfertigenden Notstand anerkannt. Die Angeklagten wurden zu zehn Tagessätzen verurteilt.
Bulgarisch, Rumänisch und Irisch sind Amtsprachen der EU
Seit dem 1. Januar 2007 zählt die EU 23 Amtssprachen und drei verschiedene Schriften: Lateinisch, Griechisch und Kyrillisch. Neben Bulgarisch und Rumänisch ist auch Irlands zweite offizielle Sprache Gälisch nun EU-Amtsprache geworden. Die Sprachenvielfalt spiegelt nach Auffassung des Europaparlament die kulturelle Vielfalt Europas wider. Im Parlament legt man darauf großen Wert.
Motassadeq soll 15 Jahre ins Gefängnis
Der von der Justiz als "Terrorhelfer" bezeichnete Mounir El Motassadeq muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde eine Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA vorgeworfen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg setzte damit am Montag im bereits dritten Prozess gegen den 32-jährigen Marokkaner die Strafe neu fest. Motassadeq war zuvor im November vom Bundesgerichtshof (BGH) der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Richter Carsten Beckmann begründete die Entscheidung damit, dass "gewaltiges Unrecht geschehen" sei. "Davon können wir uns nicht distanzieren." Das Entscheidende sei die Haupttat, "schon das ist ein ganz ungewöhnliches Ausmaß von Leid". Wer wie der Angeklagte 246 Menschen ermorden helfe, "ist schon am oberen Ende der Messlatte, so dass es keiner weiteren Toten bedarf", begründete er die Höhe der Strafe. Die Verteidigung will Revision einlegen und das das Verfahren notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof bringen.
Anklage fordert 15 Jahre Haft für Motassadeq
Im Prozess gegen den angeblichen "Terrorhelfer" Mounir El Motassadeq hat die Staatsanwaltschaft am Montag die Höchststrafe von 15 Jahren Haft beantragt. Es könne nur eine Strafe geben angesichts der Schwere der Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen habe, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg. Motassadeq muss sich wegen seiner angeblichen Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA verantworten. Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert.
Kritik an Kaviar-Importen
Der 2005 verhängte Ausfuhrstopp für den Kaviar der bedrohten Störarten wurde in dieser Woche offiziell aufgehoben. 2007 dürfen nach Angaben der Artenschutzorganisation WWF wieder fast 86 Tonnen der begehrten Delikatesse von den Ländern des Kaspischen Meeres - Aserbaidschan, Iran, Kasachstan, Russland und Turkmenistan - exportiert werden. Der WWF, der sich gemeinsam mit ihrem Artenschutzprogramm TRAFFIC seit Jahren für die bedrohten Störe einsetzt, kritisiert vor allem, dass der internationale Handel mit dem Kaviar des Russischen Störs ausgeweitet werde und um 23 Prozent höher ausfallen solle als noch im Jahr 2005.
Massenzugriffe lassen Server des Kartellamtes kollabieren
Der Server des Bundeskartellamtes hat zeitweise seinen Geist aufgegeben. Schuld daran war nach Angaben der Behörde das enorme Interesse von Verbrauchern an einen im Internet veröffentlichten bundesweiten Vergleich von Gaspreisen. Diesem Massenansturm war das Computersystem des Amtes offenbar nicht gewachsen und gab zwischenzeitlich den Geist auf.
Legebatterien künftig als "Light"-Version
Die Legehennen in Deutschland bekommen irgendwann ein wenig mehr Platz. Ihr Dasein werden viele von ihnen aber auch weiterhin in Käfigen fristen müssen. Mit Beginn des neuen Jahres ist die bisherige Käfighaltung von Legehennen in Deutschland zwar theoretisch verboten. Tatsächlich aber dürfen Betriebe, die grundsätzlich auf Kleingruppen-, Boden- oder Freilandhaltung umstellen wollen, noch bis Ende 2008 Legehennen in Käfigen halten. Neben der neuen Übergangsfrist gibt es zudem einen Trend zu einer neuartigen "Light"-Version der bisherigen Legebatterien.
"Günstigeres Mikroklima" beim Ferntransport von Tieren in Europa
Am 5. Januar tritt eine neue EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft. Die Verordnung regelt die Randbedingungen für Ferntransporte von Tieren, die länger als acht Stunden dauern. Die entsprechenden Fahrzeuge müssen künftig nachgerüstet und "amtlich zugelassen" werden. Die neue Technik soll ein "günstigeres Mikroklima" für die Tiere gewährleisten. Auch seien die Tränkungsbestimmungen verschärft worden. Neu geborene Tiere dürfen nun in der ersten Woche nach der Geburt nicht mehr transportiert werden, anschließend schon. Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag enthält die Verordnung keine neuen Bestimmungen zu den höchstzulässigen Beförderungszeiten und Besatzdichten, weil der Ministerrat der Mitgliedsstaaten "hierüber seinerzeit keine Einigung erzielen konnte", teilte die EU-Kommission mit.
EU will auch die Vorschriften für Gefahrguttransporte entbürokratisieren
Mit den Stichworten "Bürokratieabbau" und "Vereinfachung von Rechtsvorschriften" werden seit einigen Jahren in Deutschhland und in Europa in erheblichem Umfang Gesetze und andere Rechtsvorschriften verändert beziehungsweise abgeschafft. Das Tempo dieses "Entbürokratisierung" ist groß, was hierbei im Detail an Vorschriften - und möglicherweise auch an Schutzmaßnahmen für Verbraucher - beseitigt wird, ist für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar. Vor kurzen wurden im Zuge der neuen Chemikalienverordnung REACH zahlreiche bestehende Rechtsvorschriften für die Chemieindustrie beseitigt. Jetzt schlägt die EU-Kommission vor, die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter zu vereinheitlichen und so "benutzerfreundlich" wie möglich zu machen.
Übernahme von Scania durch MAN genehmigt
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Scania AB, Schweden, durch die deutsche MAN AG genehmigt. Nach einer Untersuchung aller betroffenen Märkte gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die beabsichtigte Transaktion den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben "nicht nennenswert" beeinträchtigen werde. Die "für" Wettbewerb zuständige Kommissarin Neelie Kroes sagte zur Begründung der Entscheidung: "Der Kommission liegen hinreichende Beweise dafür vor, dass auf den Märkten für Busse und Lkw auch in Zukunft ein starker Preis- und Technologiewettbewerb vorherrschen wird, insbesondere angesichts der zunehmenden Bedeutung umweltfreundlicher Technologien in diesem Sektor."
Wissenschaftler halten EU-Fangquotenbeschränkung für unzureichend
Die am Donnerstag von den EU-Fischereiministern beschlossenen Beschränkungen beim Kabeljaufang für 2007 gehen Wissenschaftlern nicht weit genug. "Der Wiederaufbauplan für den Kabeljaubestand in der Nordsee wird weiter schlecht gemanagt", meint der Leiter des Instituts für Seefischerei in der Hamburger Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Siegfried Ehrich, der Nachrichtenagentur ddp. "Wir befinden uns erst am Anfang eines richtigen Weges, damit die eingeleiteten Maßnahmen in einigen Jahren richtig greifen." Das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bezeichnete die Einigung der Minister hingegen als "Erfolg".
Auftragsgutachter bestreiten Kritik des Wissenschaftsrates am BfS
Der Streit in der Politik und in den staatlichen Spitzenbehörden um die Gunst der öffentlichen Meinung wird immer stärker über - gut honorierte - externe "Experten" und Gremien ausgefochten. Die vom "Wissenschaftsrat" geübte Kritik am Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird nun von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Behörden-Chef Wolfram König mit Hilfe von "renommierten" Auftrags-Gutachtern zurückgewiesen. Die Gutachter Professor Hans Peter Bull, Professor Klaus König und Rechtsanwalt, Senator a. D. Jörg Kuhbier wiesen nicht nur die Kritik zurück, sondern machten auch "eigene Vorschläge zur Modernisierung der Behörde". Bezüglich der behaupteten "Versäumnisse in der wissenschaftlichen Arbeit" der Bundesbehörde vertreten die Gutachter die Auffassung, Forschung sei überhaupt nicht die primäre Aufgabe des Bundesamtes.
Regierung rechtfertigt Anbauprüfungen mit gentechnisch veränderten Sorten
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz rechtfertigt seine Anbauprüfungen mit gentechnisch veränderten Sorten. Nach Darstellung von Verbraucherschutz-Staatssekretär Gert Lindemann, sind die vom Bundessortenamt durchgeführten Sortenprüfungen "öffentlich und transparent". Das Amt habe einen klaren gesetzlichen Auftrag zur saatgutrechtlichen Sortenzulassung und nehme diese Aufgabe "sehr gewissenhaft" wahr. Gentechnisch veränderte Sorten würden dabei nur geprüft, wenn diese "bereits gentechnikrechtlich untersucht/analysiert und ihr Anbau genehmigt" seien. Die gentechnikrechtlichen Vorschriften bänden auch das Bundessortenamt bei seiner Prüftätigkeit. Daher melde auch das Sortenamt seine Prüfflächen für das gentechnikrechtliche Standortregister.
Naturschützer gegen neue Ostseebrücke
Anlässlich des Kopenhagen-Besuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat der Naturschutzbund NABU "vor den negativen Folgen für Millionen Zugvögel und dem Tourismus gewarnt, die mit dem Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung verbunden wären". Der Bau einer 20 Kilometer langen und 280 Meter hohen "Riesenbrücke" über die Ostsee "mitten in die Vogelfluglinie hinein" gefährdet nach Auffassung von NABU-Präsident Olaf Tschimpke Millionen Zugvögel und bedeute auch das Aus für Fehmarn als Reiseziel für Naturliebhaber. Es sei nicht einzusehen, dass für ein "reines Prestigeprojekt" einer Landesregierung Milliarden Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen werden sollten. Die Kieler Landesregierung habe sich mit großer Mehrheit für den Bau der Brücke ausgesprochen. Das rund fünf Milliarden schwere Projekt könne aber nur mit Hilfe von Staatsbürgschaften finanziert werden.
Chemikalienverordnung REACH tritt am 1. Juli in Kraft
In Folge der Entscheidung des Europäischen Parlaments haben nun auch die EU-Umweltminister am Montag in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die "Reform der europäischen Chemikalienpolitik" abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der am Montag formal angenommen wurde. Die REACH-Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Diskriminierung des Islam soll in Deutschland besonders stark sein
Als Konsequenz aus den Ergebnissen einer neuen EU-Studie zur Islamfeindlichkeit fordert das Essener Zentrum für Türkeistudien eine größere gesellschaftliche Akzeptanz der Muslime in Deutschland. Die am Montag vorgestellte Studie der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) zeige, dass die Ablehnung des Islams in Deutschland besonders ausgeprägt sei, so ZfT-Mitarbeiter Dirk Halm. Es sei auffällig, "dass die Ablehnung des Islams im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Randständigkeit der Muslime zu stehen scheint".
EUCOM - Organisation von Gefangenentransporten nach Guantanamo in Stuttgart
Das europäische Hauptquartier der US-Armee (EUCOM) hat bestätigt, von seinem Sitz in Stuttgart aus Gefangenentransporte nach Guantanamo organisiert zu haben. "Wir haben Gefangene transportiert, und wir haben das noch am selben Tag bekannt gegeben", sagte EUCOM-Sprecher John Tomassi der "Stuttgarter Zeitung". Das US-Militär reagierte damit auf Berichte über die Verschleppung von sechs algerischen Häftlingen. Der EUCOM-Sprecher bezog sich der Zeitung zufolge auf eine Mitteilung vom 18. Januar 2002. Darin heiße es, dass sechs algerische Terrorverdächtige von Bosnien "an einen sicheren Ort" gebracht worden seien.
DNR kritisiert geplante Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat die geplante Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts zum Teil heftig kritisiert. Bei den Beratungen der Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am Freitag sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen: "Die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements darf sich nicht nur auf Steuern zahlende Bürger beschränken. Gerade für Menschen, die durch Dauerarbeitslosigkeit wenig Perspektiven haben, kann bürgerschaftliches Engagement weiterhelfen und für sinnvolle Inhalte sorgen." Die von Steinbrück vorgesehene Ehrenamtspauschale von 300 Euro im Jahr müsse daher allen ehrenamtlich Tätigen zur Verfügung stehen. Wie einseitig manche Reformvorschläge seien, zeige sich auch daran, dass die neue Ehrenamtspauschale ausschließlich für den Sozialbereich gelte. Röscheisen sieht die Umweltverbände gegenüber den Sozial- und Sportvereinigungen sowie gegenüber den Kirchen benachteiligt. Es geht um die Verteilung von Zuwendungen des Bundes in Höhe von insgesamt 12 Milliarden Euro pro Jahr.
Umweltverbände können gegen bestimmte Behördenentscheidungen klagen
Mit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am 15. Dezember bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Laut Umweltbundesamt können damit Vereinigungen, die sich den Schutz der Umwelt zur Aufgabe gemacht haben, bestimmte behördliche Entscheidungen von den Gerichten prüfen lassen. Vorraussetzung sei, dass die Umweltvereinigungen satzungsgemäß dem Umweltschutz dienten. Sie müssten aber nicht von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Sie können zum Beispiel gegen die Zulassung einer Industrieanlage oder einer Straße vorgehen, falls die Zulassung aus ihrer Sicht bestimmten Vorschriften des Umweltrechts widerspricht. Um klagen zu dürfen, brauchen die Verbände allerdings eine Anerkennung. Diese erteilt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau.
Europaparlament verabschiedet neue EU-Chemikalienpolitik REACH
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch über eines der langwierigsten und kontroversesten Gesetzgebungsverfahren seiner Geschichte abgestimmt: die neue EU-Chemikalienpolitik REACH. REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Künftig sollen rund 30.000 bislang nicht erfasste Chemikalien in einer zentralen Datenbank bei der neu gegründeten Agentur für chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki registriert werden. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Offizielles Ziel von REACH ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessert sowie die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren gefördert werden. REACH fasst die 40 bisherigen Rechtstexte zum Chemikalienrecht in einer einzigen Verordnung zusammen.