Rechtsextremismus
NPD-Verfahren wird nach Wahl fortgesetzt
Bei dem Termin im Oktober sollen die konkreten Umstände der Zusammenarbeit von V-Leuten, die zugleich maßgebliche Funktionen in der NPD bekleideten, mit staatlichen Stellen offen gelegt werden. Der Zweite Senat wies darauf hin, dass sämtliche "Einflussnahmen auf das Gesamtbild der NPD" seitens des Staates dargelegt werden sollten. Nachdem zu Jahresbeginn mehrere V-Leute enttarnt wurden, hatte das Gericht die für Februar angesetzte mündliche Verhandlung abgesagt.
Schily, Beckstein und Bartling erklärten, die Antragsteller - Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - wollten den Termin nutzen, um ihre Rechtsauffassung zu den V-Leuten darzulegen. Deren Einsatz sei zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein zulässiges Mittel. Im Fall der NPD sei der Einsatz unerlässlich. Die drei Innenminister zeigten sich überzeugt, dass das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden könne. Beckstein betonte, die "katastrophalen Fehler des Bundesinnenministeriums" seien für die Absetzung des ursprünglichen Termins verantwortlich.
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Am 07. Mai. 2002 unter:
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