Rechtsextremismus

NPD-Verfahren wird nach Wahl fortgesetzt

Mit einem Verbot der rechtsextremistischen NPD ist nicht mehr vor der Bundestagswahl zu rechnen. Das Bundesverfassungsgericht wird das Verbotsverfahren erst am 8. Oktober mit einem Erörterungstermin zur V-Mann-Problematik fortsetzen, teilte das Karlsruher Gericht mit. Bundesinnenminister Otto Schily sowie seine Amtskollegen aus Bayern und Niedersachsen, Günther Beckstein und Heiner Bartling, sagten, mit dem neuen Termin habe das Verfahren wieder eine klare Perspektive. FDP-Innenexperte Max Stadler sprach hingegen von einer "Ohrfeige aus Karlsruhe".

Bei dem Termin im Oktober sollen die konkreten Umstände der Zusammenarbeit von V-Leuten, die zugleich maßgebliche Funktionen in der NPD bekleideten, mit staatlichen Stellen offen gelegt werden. Der Zweite Senat wies darauf hin, dass sämtliche "Einflussnahmen auf das Gesamtbild der NPD" seitens des Staates dargelegt werden sollten. Nachdem zu Jahresbeginn mehrere V-Leute enttarnt wurden, hatte das Gericht die für Februar angesetzte mündliche Verhandlung abgesagt.

Schily, Beckstein und Bartling erklärten, die Antragsteller - Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - wollten den Termin nutzen, um ihre Rechtsauffassung zu den V-Leuten darzulegen. Deren Einsatz sei zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein zulässiges Mittel. Im Fall der NPD sei der Einsatz unerlässlich. Die drei Innenminister zeigten sich überzeugt, dass das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden könne. Beckstein betonte, die "katastrophalen Fehler des Bundesinnenministeriums" seien für die Absetzung des ursprünglichen Termins verantwortlich.

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