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Bundespolizei darf Atomgegner nicht zur Kasse bitten

Oberverwaltungsgericht

Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts darf die Bundespolizei ihre Kosten für die Einsätze im Zusammenhang mit Protesten gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben im März 2001 den Atomkraftgegnern nicht in Rechnung stellen. Nach Auffassung des Gerichts hat es sich bei den Ankettaktionen um Versammlungen gehandelt habe, die durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt seien. Die Polizisten hätten die Versammlungen zunächst ausdrücklich auflösen müssen. Erst dann hätten sie die Atomkraftgegner aus dem Gleisbett holen dürfen. Dies sei jedoch in keinem Fall geschehen. Der Schutz bestehe auch für Versammlungen auf Bahngleisen, deren Betreten von vornherein eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Und er gelte auch für Versammlungen, die bereits im Vorfeld verboten worden seien. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte damit ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.

In der Klage ging es unter anderem um eine besonders öffentlichkeitswirksame "Betonblock-Aktion" gegen den Atommüll-Transport ("Castor-Transport") nach Gorleben im März 2001, an der sich auch "Aktivisten" der Umweltschutzorganisation Robin Wood und "aus dem wendländischen Widerstand" beteiligt hatten. Sie sollten zusammen rund 7.300 Euro für den Einsatz des in Bundespolizei umbenannten Bundesgrenzschutzes bezahlen.

Das Grenzschutzpräsidum Nord hatte nach Angaben von Robin Wood sieben Personen, die an verschiedenen Ankettaktionen gegen den Atomtransport beteiligt gewesen seien, Leistungsbescheide geschickt. Darin hätte die Bundespolizei den Atomkraftgegnern Kosten für eingesetztes Personal, Fahrzeuge und Geräte in Rechnung gestellt. Die UmweltschützerInnen hatten gegen die Bescheide geklagt. Am 22. Februar 2005 hatte ihnen das Verwaltungsgericht Schleswig den Angaben zufolge Recht gegeben. Die Bundespolizei hätte daraufhin Berufung eingelegt, die nun von Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde.

"Das Gericht hat bestätigt, dass es keine demokratiefreien Zonen gibt. Auch Bahngleise sind nicht sakrosankt", sagte Rechtsanwalt Dieter Magsam, der einen der Aktivisten vor Gericht vertrat. "Heute hat sich noch einmal gezeigt, wie großspurig die Stellungnahme des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily war, als er direkt nach den Aktionen den CASTOR-Gegnern drohte, sie müssten die Kosten für den Polizeieinsatz tragen."

"Das heutige Urteil stärkt die Demonstrationsfreiheit", meint Jürgen Sattari von Robin Wood. "Demonstranten müssen darauf vertrauen können, dass sie vor Ort erfahren, ab wann eine Versammlung nicht mehr unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Im Nachhinein einfach die Rechnung zu präsentieren, funktioniert nicht."