Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Abmahnung: Urheberrecht von Nachrichten

Vorsicht bei der Übernahme von Nachrichtentexten

Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht. Abmahnung kann berechtigt seinDies bedeutet, dass die Texte von Nachrichtenagenturen nicht einfach kopiert und auf der eigenen Webseite eingestellt werden dürfen. Die Medienkanzlei Hoesmann aus Berlin beobachten zurzeit, dass verstärkt Abmahnungen durch die großen Nachrichtenagenturen wie dapd, dpa und Springer gegen Webseitenbetreiber ausgesprochen werden, die ungefragt Texte übernehmen.

Auch wenn die Übernahme fremder Nachrichten im Internet durchaus üblich ist, so ist die ungefragte Nutzung gleichwohl ein Verstoß gegen das Urheberrecht, wie das OLG Karlsruhe in einer Entscheidung erneut klarstellte. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011, Az. 4 U 78/10)

Nachrichtentexte genießen in aller Regel einen urheberrechtlichen Schutz.

Insbesondere betont das Gericht, dass auch Nachrichtentexte urheberrechtlich geschützt sind. Grund dafür ist nach Ansicht der Karlsruher Richter, dass die vielfältigen Möglichkeiten, ein Thema darzustellen, nahezu unvermeidlich zu einer individuellen Prägung des Artikels führen.(...) Auch ist die Darstellung regelmäßig durch die individuelle Gedankenformung und -führung des Verfassers geprägt. Vor allem aber ergibt sich bei der Berichterstattung eine individuelle Prägung typischerweise aus der Auswahl der berichteten Tatsachen, aus der Entscheidung über die Detaillierung, mit der der Sachverhalt berichtet wird, und aus der Einordnung des Berichtsgegenstands in einen größeren Kontext.

In der Regel sind die Agenturen auch befugt, die Rechte geltend zu machen, da sie üblicherweise die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte von den Autoren erworben haben und Rechte somit im eigenen Namen durchsetzen können.

Vorsicht ist auch geboten, wenn Texte durch das Einbinden von RSS-Feeds automatisch auf die eigene Seite übernommen werden, da auch die Übernahme von Inhalten per RSS-Feed einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen kann.

Ausnahmen

Das Urheberrecht verbietet jedoch nicht, dass nicht die inhaltliche Aussage des Textes übernommen werden darf. Das bedeutet, dass in einem eigenen Text die Tatsachen aus dem Nachrichtentext mit eigenen Worten wiedergegeben werden dürfen. Dabei darf sich der neue Text jedoch sprachlich nicht zu sehr an den alten Text anlehnen, da dies ansonsten wieder ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist.

Ebenso ist es möglich, Teile des Textes zu zitieren, wenn dieses zum Beleg der eigenen Aussage dient oder man sich inhaltlich mit dem Text auseinandersetzt. Dabei sollte das Zitat jedoch nicht mehr als 1/3 des Gesamttextes ausmachen. Die Regeln für ein rechtmäßiges Zitat sind jedoch recht eng und man darf bei einem Zitat nicht vergessen, die Quelle anzugeben.

Abmahnung erhalten?

Wenn man eine Abmahnung wegen der Verwendung eines Nachrichtentextes bekommen hat, sollte dieses keinesfalls ignoriert werden. Vielmehr empfiehlt es sich, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich fachkundig gegen die Abmahnung zu verteidigen. Vielfach sind die angesetzten Lizenzgebühren und Gebührentatbestände überhöht oder formale Fehler gegeben, mit denen die Abmahnung noch angegriffen werden kann.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, steht Ihnen der Autor, Rechtsanwalt Tim Hoesmann von der Berliner Medienkanzlei Hoesmann gerne zu Ihrer Verfügung.

Am 15-02-2012

Geldsparen mit Gutscheinen

Immer mehr Verbraucher nutzen regelmäßig die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten über das Internet. Nicht verwunderlich, wenn man die Vorteile des Online-Shoppings betrachtet. Denn über das Internet können die Einkäufe bequem von zu Hause aus erledigt werden und die Kunden sind unabhängig von Öffnungszeiten. Auch preislich lohnt sich der Einkauf über das Internet. Denn viele Online-Shops bieten ihre Artikel deutlich günstiger an, als diese im Geschäft vor Ort erhältlich sind. Durch den steigenden Konkurrenzkampf im World Wide Web können die Kunden zudem auch von attraktiven Rabatten und Gutscheinen profitieren. Diese Gutscheine können in der Regel direkt beim Online-Einkauf eingelöst werden und sparen bares Geld.

Wo erhält man diese Gutscheine?

Zwar verteilen viele Online-Shops Gutscheine an ihre Kunden, doch muss man hierfür oftmals einen Newsletter abonnieren, um einen Gutschein-Code zu erhalten. Wer allerdings das E-Mail Postfach frei von Werbung halten möchte, kann sich auch auf einem Gutscheinportal über Rabatte und Gratis-Aktionen informieren. Diese Portale bieten zahlreiche Gutscheine von verschiedenen Online-Händlern aus unterschiedlichen Sparten an. Eingelöst werden können die Gutscheine direkt beim nächsten Online-Einkauf. Hierbei müssen die Kunden lediglich den Gutschein-Code in das dafür vorgesehene Feld eintragen und schon wird der Rabatt-Betrag von der Rechnung abgezogen.

Attraktive Online-Gutscheine direkt vom Sparspion findet man über das gleichnamige Gutscheinportal Sparspion.com. Hilfreich bei der Suche nach dem passenden Gutschein ist nicht nur die alphabetisch geordnete Gutschein Auswahl, sondern auch die „Top 20 Gutscheine“. Diese ist auf der Startseite des Portals zu finden. Neben Gutscheinen informiert Sparspion.com darüber hinaus auch über aktuelle Tagesdeals und besonders günstige Schnäppchen. Zudem ist das Team der Gutscheinplattform Sparspion stets auf der Suche nach neuen Rabatten und Gutscheinen. Ganz gleich zu welchem Bereich man einen passenden Gutschein sucht – der Sparspion deckt jede Menge Bereiche ab wie zum Beispiel Beauty und Gesundheit, Essen und Trinken, Geld und Finanzen sowie Mode und Accessoires.

Am 15-06-2012

Was ist zu beachten?

Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten, vor allem im Bereich der Mode. Die gewünschte Kleidung wird einfach ausgewählt, in einen digitalen Warenkorb gelegt und anschließend bezahlt. Nach wenigen Tagen bringt die Post oder ein anderer Zustelldienst die bestellte Ware direkt nach Hause. Einkaufen war also nie einfacher!

Häufig günstiger als im Geschäft

Im Internet finden sich häufig mehr reduzierte Artikel, als in einem Geschäft. Auch ausgefallene Dinge lassen sich hier schneller finden. Um Geld zu sparen, können die Kunden Gutscheine auf couponmonkey.de einlösen. Die Palette reicht von Kleidung, Essen und Trinken, Büchern und Blumen über Apotheken, Erotik und Musik bis hin zu Automobilen und Versandhäusern. Hier bekommst du Otto Gutscheine , Medion Gutscheine, Gutscheine von myToys und viele mehr.

Darüber hinaus bieten heute viele große Designer ihre Produkte über das Internet an und das zum Teil zu Schnäppchenpreisen. Meist werden sie über Drittseiten verkauft, zum Beispiel über dawanda.com. Hier finden sich hochwertige Kleidungsstücke und ausgefallene Produkte für jeden Anlass, ob neu oder gebraucht. Wer es noch preiswerter mag, kann gezielt in Second-Hand-Shops auf die Suche nach Schnäppchen gehen. Auch hier bieten sich viele Möglichkeiten, günstig Waren zu erstehen. Eine besonders beliebte Verkaufsplattform ist zum Beispiel ebay.de. Dort bieten sowohl Shopbetreiber als auch Privatpersonen ihre Waren zum Verkauf an.

Beim Internetkauf gilt es, einiges zu beachten

Der Kauf über das Internet bietet zahlreiche Vorteile, birgt aber auch Gefahren. Deshalb sollten einige Punkte beachtet werden. Punkt 1: Designerkleidung ist nicht gleich Designerkleidung. Häufig werden im Internet Produkte als „Original“ verkauft. In Wahrheit handelt es sich aber um Plagiate, also gefälschte Waren. Punkt 2: Ein 14-tägiges Rückgaberecht ist wichtig. Vor allem Waren aus dem Ausland weisen häufig Größen auf, die von den deutschen Größen abweichen. In diesem Fall, aber auch bei Nichtgefallen oder Warenfehlern, sollte es ein entsprechendes Rückgaberecht geben. In der Regel können Kunden ihre Waren kostenfrei an den Anbieter zurücksenden und bekommen dann einen Ersatzartikel zugeschickt oder ihr Geld erstattet. Darüber hinaus gibt es heute sichere Zahlungsmethoden wie Paypal, die dazu beitragen, dass ein Kunde im Fall eines Betrugs (zum Beispiel bei eBay) sein Geld zurückbekommt.

Am 25-06-2012

3 fatale Fehler beim Vergleich von privaten Krankenversicherungen im Internet

Doktor Google findet für jeden Suchbegriff eine scheinbar passende Antwort. Was passiert, wenn Sie nun „private + Krankenversicherung + Vergleich“ eingeben? Richtig, die gefühlt ersten 1000 Suchergebnisse bieten Ihnen einen unabhängigen Vergleich an. Welche 3 fatalen Fehler können Ihnen aber genau jetzt unterlaufen?

Der Markt für private Krankenversicherungen (PKV) ist trotz diverser gesetzlicher Regulierungen immer noch ein sehr lukrativer. Ein interessierter Kunde ist hier bares Geld wert. Solch ein Kundeninteresse an einer PKV wird nicht selten für mehr als 200€ verkauft. Sie tragen beispielsweise Ihren Namen und die Kontaktdaten in ein Internetformular ein und der Seiteninhaber verkauft diese Daten an einen Versicherungsvermittler weiter.

Wenn dann keine private Krankenversicherung vermittelt wird, bleibt der Käufer dieser Interessentendaten auf den Kosten von 200€ sitzen. Das Interesse des Datenkäufers liegt hier also sehr wahrscheinlich im unbedingten Verkauf einer Versicherung. Sollte das die Basis einer hervorragenden Beratung sein?

Den ersten Fehler begehen Sie also, wenn Sie der Illusion erliegen, dass die Beratung nur anhand Ihrer Ziele und Wünsche erfolgt.

Kleine Auswahl an Gesellschaften

Viele Berater haben tatsächlich nur eine eingeschränkte Auswahl an Gesellschaften. Erfragen Sie die für Ihren Vergleich in die Analyse eingegangenen Gesellschaften für eine wirkliche Marktübersicht. Zur Zeit gibt es über 40 Gesellschaften, die private Krankenvollversicherungen in Deutschland anbieten. Lassen Sie für sich im Beratungsprotokoll vermerken, welche Gesellschaften für den Vergleich herangezogen wurden, dann entgehen Sie dem zweiten fatalen Fehler!

Persönliche Beratung

Ohne eine persönliche und individuelle Beratung lässt sich tatsächlich kein Vergleich erzeugen! Wenn Sie in den letzten fünf Jahren auch nur einmal bei einem Arzt gewesen sind, finden Sie ohne eine individuelle Risikoprüfung in der Regel kein aussagefähiges Ergebnis. Nur im persönlichen Gespräch, das auch per Telefon geführt werden kann, lässt sich ein aussagefähiger Vergleich erzeugen. Ein erfahrener Berater bringt erst einmal Ihren gesundheitlichen Status in Erfahrung, um dann anhand Ihrer persönlichen Ziele und Wünsche einen wirklich individuellen Vergleich zu erzeugen. Dabei wird idealerweise gleich ein individueller Risikozuschlag verbindlich für ein negatives Gesundheitskriterium mit dargestellt. Übrigens ein wirklicher Experte wird Ihnen sehr schnell sagen können, wie unterschiedlich die Gesellschaften auf bestimmte Risiken reagieren. Die eine Gesellschaft erhebt für ein gesundheitliches Risiko noch nicht einmal einen Beitragszuschlag, während Sie im Extremfall bei einer anderen Gesellschaft gar keinen Versicherungsschutz erhalten.

Ihre persönliche Situation entscheidet

Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf eine reine „Eingabemaskenberatung“ im Internet. Diese wird nur dann zum Ziel führen, wenn Sie wirklich kerngesund sind und wenn Sie tatsächlich ein ausgebildeter und vor allem erfahrener PKV-Experte sind. Der schwerwiegendste und damit dritte fatale Fehler liegt also in der Beratung selbst. Lassen Sie sich persönlich und individuell beraten, nur eine ausführliche Gesundheitsanalyse führt zu einem aussagekräftigen Vergleich.

Selbst wenn Sie sich nur einen Überblick über den Markt verschaffen möchten, kommen Sie um ein persönliches Gespräch mit einem Experten nicht herum. Ein Versicherungsvertreter vertritt nur eine Gesellschaft, ein Mehrfachagent kann mehrere Gesellschaften vermitteln und beide sind im Auftrag der Versicherung tätig. Ein Versicherungsmakler hingegen ist in Ihrem Auftrag tätig. Für eine aussagefähige Beratung sollten Sie also nach einem unabhängigen Versicherungsmakler suchen.

Lars Person

Am 22-10-2012

Wenn die Betriebsübergabe plötzlich scheitert

Jedes Jahr werden in Deutschland 22.000 mittelständische Betriebe an einen Nachfolger übergeben - oder auch nicht, weil die Junioren aus der Familie plötzlich keine Lust mehr auf den Stress haben, den die Eltern mit ihrem Betrieb hatten. Sie verzichteten auf richtige Ferien, waren immer morgens früh die Ersten und abends die Letzten im Betrieb - bloß damit die Kinder es mal besser haben sollten! Aber die Nachkommen fragen sich: Warum soll ich 60 oder 70 Stunden in der Woche für einen Hungerlohn arbeiten, wenn ich in der Industrie als Handwerksmeister das Doppelte verdiene - und dann noch bei geregelter Arbeitszeit und 30 Tagen Urlaub!

Wenn die Betriebsübergabe plötzlich scheitert. In vielen Unternehmerfamilien gibt es Streit um die Nachfolge So zerplatzen manche Träume von Alt-Eigentümern, weil die Kinder den Betrieb plötzlich doch nicht übernehmen wollen. Das Unternehmen muss dann aufgegeben werden, Arbeitsplätze gehen verloren und die Immobilie wird verkauft. Die Alt-Inhaber haben sich ihr Leben lang umsonst abgequält!

Hilfe bei der Nachfolgersuche im Web 3.0

Aber das muss nicht sein. „Irgendwo in Deutschland oder im benachbarten Ausland gibt es jemandem, der genau diesen Betrieb sucht," versichert der Autor, seit 25 Jahren Unternehmensberater und Journalist im Handwerk. „Irgendwo liest ein Mensch meinen Bericht über den Betrieb in einer Zeitung, im Internet, im Web 3.0 oder in den sozialen Medien und denkt sich - jawoll, das ist genau der Laden, den ich die ganze Zeit gesucht habe..."

Über 7.700 Print- und Online-Redaktionen in Deutschland kann der Marketing- und PR-Berater anschreiben und um eine Veröffentlichung bitten. „In vielen Fällen klappt das auch," berichtet der ehemalige Berater der HWK Hannover. Allerdings würden die Artikel manchmal etwas später erscheinen, eben wenn noch Platz für sie wäre.

Immer bessere Marketingchancen im Internet

„Auch sonstige Dienstleistungsangebote oder Werbehinweise lassen sich per Zeitungsartikel und Internetmarketing sehr ertragreich an die Kunden bringen!" berichtet der Autor. Besonders erfolgreich arbeite er hierbei mit der Agentur ngo-online zusammen, die mehrere seiner Artikel unter Google auf Seite 1 untergebracht hätte.

Seit vielen Jahren ist der Nachfolgeberater beim Zentralverband des deutschen Handwerks akkreditiert und die von ihm beratenen Unternehmen können einen Zuschuss von 50 bis 75 % der Beratungskosten bekommen. Der schönste Erfolg sei es aber, wenn nach langem Suchen endlich doch ein/-e Nachfolger/-in gefunden wird und der Betrieb weiter bestehen kann.(jh)

Am 28-10-2012

So ist Frau immer gut angezogen

Besucht Frau ein bayrisches Volksfest, dann gehört das Tragen eines Dirndls einfach dazu. Aber nicht in jeder Stadt bietet sich die Möglichkeit das passende Dirndl zu finden. Dies sollte aber kein Problem sein, denn in den Zeiten des Internets, gibt es genügend Onlineshops.

Genügend Zeit einplanen, um das passende Modell zu finden

Feststeht, Dirndl ist nicht gleich Dirndl und es Bedarf schon etwas Zeit, bis das passende Modell endlich gefunden ist. Einige Kleider werden von bekannten Modedesignern entwickelt und sind eher für schlanke bis superschlanke Frauen gedacht. Damen mit einer normalen oder gar etwas stämmigen Figur kommen da oft zu kurz. Die Designer von heute vergessen anscheinend vollkommen, dass das Dirndl aus einer Zeit stammt, in der die superdünne Frau nicht das Schönheitsideal der Gesellschaft war. Dirndlkleider sollten die weiblichen Rundungen betonen. Gerade mit den kurvigen Schnitten und den dekorativen Elementen an den Kleidern war es möglich, dass man das eine oder andere Fettpölsterchen gut kaschieren konnte.

Die richtige Länge ist wichtig

Kauft Frau sich also heute ein Dirndl, dann sollte sie auf die richtige Rock- und Armlänge achten. Die Röcke waren ursprünglich lang, denn das ließ die Trägerin größer erscheinen. Heute gibt es auch Dirndl in knielanger Form oder als Minikleid. Diese Modelle sind eher den superschlanken Frauen vorbehalten. Eine Faustregel beim Dirndlkauf besagt, dass die Rocklänge immer etwas länger als die Miederlänge sein sollte. Aktuell sind die Midi-Dirndl mit einer Rocklänge von 60 – 75 Zentimetern der absolute Renner. Natürlich spricht nichts gegen ein bodenlanges Dirndl. Hat die Frau etwas stämmigere Arme, dann sollte sie beim Kauf darauf achten, dass die Ärmel mindestens bis zum Ellenbogen oder länger reichen, denn dies kaschiert die Arme.

Ein Kleid wie geschnürt

Die Trägerin sollte auch immer darauf achten, dass ein Dirndl niemals zu weit sein darf. Es muss um die Brust herum schön eng sitzen. Dies gilt auch für die Taille. Der Dirndlstoff darf auf keinen Fall Falten werfen, stattdessen sollte er eher etwas strammer sitzen. Gerade beim ersten Anziehen werden viele Frauen denken, dass das Dirndl um die Brust zu eng ist. Das ist aber gewollt – Frau sollte sich immer ein bisschen wie eingeschnürt fühlen. Der Stoff gibt während des Tragens etwas nach, sodass das Kleid auch am Ende eines langen Tages immer noch perfekt und ohne Falten sitzt.

Wenn Frau nun also ein Dirndl günstig im Internet kaufen möchte findet sie alles, was dazu gehört.

Am 02-11-2012

Von echten Namen und falschen Rechnungen

Lautet die Anrede in E-Mails mit überraschenden Rechnungen und Mahnungen „Sehr geehrter Kunde…“ oder auch „Sehr geehrter Nutzer…“, sind viele Verbraucher mittlerweile derart sensibilisiert, dass sie die allgemeine Anrede als ein Anzeichen für Spam erkennen. Kommen dann noch Grammatik- und/oder Orthographiefehler hinzu, so wandert die E-Mail mit ungeöffnetem Anhang regelmäßig ohne längeres Zögern in den virtuellen Papierkorb. Werden Verbraucher aber mit ihrem richtigen Namen angesprochen und sieht die E-Mail zudem noch täuschend echt aus, zeigen sich viele Verbraucher verunsichert.

„Auch auf E-Mails mit einer korrekten Anrede sollte man nicht reagieren, wenn zugleich weitere sensible Kundendaten per Mail abgefragt werden oder Verbraucher zur Zahlung von Rechnungen aufgefordert werden, ohne zuvor die angegebenen Dienste in Anspruch genommen oder Bestellungen tatsächlich aufgegeben zu haben“, rät Laura Birkenstock von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch der Aufforderung, einen Anhang mit Rechnungsdetails zu öffnen, sollte man aufgrund der darin häufig versteckten Schadsoftware keinesfalls nachkommen.

Selbst wenn solche E-Mails optisch einen seriösen Eindruck machen, lohnt es sich z. B. die darin angegebenen kostenintensiven 0900-Rufnummern des Kundenservices über das Internetangebot der Bundesnetzagentur auf ihre Echtheit zu überprüfen (http://rufnummernsuche-mwd.bundesnetzagentur.de/rufnummer.aspx). Auch ein Blick in den E-Mail-Header kann das vermeintliche Unternehmen als Absender der E-Mail ausschließen. Auch diese Daten lassen sich allerdings relativ leicht manipulieren, so dass die tatsächliche Herkunft solcher Spam-E-Mails sich nur selten überprüfen lässt. Zudem ist es möglich, dass zum Versenden der E-Mails ein fremder Account ohne das Wissen des eigentlichen Inhabers genutzt wird. „Daher sollte auch nicht auf solche E-Mails geantwortet werden, da auch die eigene E-Mail dadurch im Zweifel zu Spam werden kann“, so Birkenstock. Ist der Verbraucher selbst tatsächlich Kunde des angegebenen Unternehmens, so sollte er dieses in echten Zweifelsfällen kontaktieren, ohne dabei aber auf Links oder andere Daten aus der erhaltenen Mail zurückzugreifen. Auch sollte die eigene E-Mail-Adresse nicht wahllos weitergegeben werden, um den Erhalt von Spam-E-Mails insgesamt zu reduzieren. Bei einer tatsächlichen Spam-Überflutung des eigenen Postfaches bleibt im schlimmsten Fall nur ein Wechsel der E-Mail-Adresse.

Aktuelle Informationen zu Spam und Phishing sowie weitere Tipps und Informationen zur Vermeidung von Schaden sind über die Seiten der Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de abrufbar.

Am 01-02-2013

Müller: „Was soll das denn jetzt?“

Der heutige „Fototermin" des Senats zur Open-Data-Plattform sorgt bei den Grünen für große Verwunderung. Die Bürgerschaft hatte mit der Verabschiedung des Transparenzgesetzes im Juni 2012 den Senat beauftragt, bis Sommer 2014 ein Informationsregister auf den Weg zu bringen. Der Bürgerschaft sollte kurzfristig eine „aussagekräftige Kostenschätzung“ vorgelegt werden. Nun stellt sich heraus, dass der Senat parallel ein eigenes Open-Data-Projekt verfolgte, ohne davon die Bürgerschaft zu informieren. Kosten? Unbekannt. Das heute vorgestellte Open-Data-Projekt ist offenbar unabhängig von der Entwicklung des Informationsregisters entstanden und kann nur eine Zwischenlösung für 18 Monate sein. Denn das beschlossene Informationsregister ist völlig anders konzipiert wird andere technische Anforderungen haben. Das geht auch aus dem internen Entwurf eines Senatsberichtes hervor, wo die Planungen zu einem Informationsregister dargestellt werden. Mit diesem Bericht soll die Bürgerschaft über den aktuellen Stand der Umsetzung des Transparenzgesetzes informiert werden.

Der Senat von Hamburg muss erklären, warum er ein offenbar parallel geplantes Projekt mit wesentlich geringeren Standards der Öffentlichkeit verschwiegen hat und warum er trotz neuer Beschluss- und Auftragslage an diesem Projekt festhielt. Dazu haben die Grünen heute eine Kleine Anfrage eingereicht (s. Anhang). Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass die Bürgerschaft fraktionsübergreifend die Überwachung der Kosten für eine Veröffentlichung der Verwaltungsdaten beschlossen hat und nun völlig unklar ist, wie viele Millionen für dieses parallele Datenprojekt ausgegeben wurde.

Dazu erklärt Farid Müller, Medien- und netzpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion und Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: „Offenbar hat der Senat den Auftrag der Bürgerschaft nicht verstanden. Er sollte innerhalb von zwei Jahren ein Informationsregister auf den Weg bringen und sich bei Planung und Kostenentwicklung eng mit dem Parlament abstimmen. Es ist ein Unding, dass Bürgerschaft und Öffentlichkeit erst jetzt von dem Parallel-Projekt erfahren. Das ist das glatte Gegenteil von Transparenz. Der Senat muss erklären, was er da treibt und warum hier Millionen aus Steuergeldern für ein Projekt ausgegeben werden, welches nach nur 18 Monaten abgelöst werden muss.“

Am 15-02-2013

Games für XBox, PC und andere

Nach dem schon Crysis und Crysis 2 ein voller Erfolg in Sachen Grafik und Gameplay waren, und bei den Gamern offene Münder bis Tränen wegen den hohen Hardwareanforderungen hinterließen, erscheint jetzt der nächste Teil aus dem Hause Crytek: Crysis 3.

Crysis 3 stürzt mit einem ordentlichen Grafikschub Battlefield 3 von dem Grafikthron und überzeugt in vielen Aspekten von sich selbst. Aus gutem Grund, denn Crysis 3 ist laut den Entwicklern von Crytek der Konkurrenz um zwei Generationen voraus. Auch die solide Story überzeugt mit Abwechslung und mehreren Lösungswegen. Beispielsweise hat man entweder die Möglichkeit sich an Gegnern vorbei zu schleichen, oder sich offen erkennen zu geben, um sich wie Rambo seinen eigenen Weg zu bahnen.

Es sind viele Neuerungen vorhanden, die das Spiel vom Vorgänger abheben. Diese wären der Predator-Bogen, mit dem man z.B. explosive oder schockgeladene Pfeile abschießen kann. Auch erwähnenswert ist die Typhoon. Diese fiktive Waffe ist eine der außergewöhnlichsten Waffen in Crysis 3. Sie feuert - laut dem Trailer „Die 7 Wunder von Crysis 3: Die Typhoon“ - 500 Schuss pro Sekunde, was aber eher unwahrscheinlich ist, da sie nur ein 720 Schuss Magazin besitzt. Prophet, ein Mitglied der Elitegruppe bezeichnet sie als „Krönung von 2000 Jahren menschlicher Kriegskunst.

Die Storyline ist schnell erzählt: Es ist das Jahr 2047. Ausgerüstet mit dem letzten hochmodernen und teilweise aus Aliengewebe gebauten Nanosuit versucht Prophet, die Weltherrschaftspläne der Firma C.E.L.L. zunichte zu machen.

Den Entwicklern ist ein echtes Kunststück gelungen. Spaß und Spannung ohne Ende! Eine traurige Nachricht für alle Fans: Es soll vorläufig der letzte Teil der Trilogie des deutschen Studios Crytek sein. Geht und tröstet euch mit Crysis 3, das für PC sowie für PlayStation 3 und Xbox 360 erhältlich ist!

Wahab Bajwa

Link zu Amazon:

Red: Mal was anderes als Papst und Frieden. Ich gespannt auf euer Feedback.

Das erste kommt schon innerhalb der Redaktion, von Jens Jürgen Korff:

Prinz Harry hatte kürzlich die Güte, in seiner naiven Ehrlichkeit eine sonst ziemlich heftig verschwiegene Wahrheit auszusprechen: Wer schnell und effizient Menschen töten will, tut gut daran, dieses Handwerk zuvor mit einem der auf dem Markt befindlichen Kriegsspiele zu üben. Dies ist der wichtigste Zusammenhang zwischen solchen Spielen und realen Kriegen in Afghanistan usw. sowie zwischen solchen Spielen und Amokläufen wie in Winnenden.

Der zweitwichtigste ist: Attentäter und Amokläufer wie der von Oslo gieren nach weltweiter Aufmerksamkeit. Sie wollen als Person berühmt werden. Leider bekommen sie diese Aufmerksamkeit auch, weil viele Journalisten eine verhängnisvolle Schwäche für den obszönen Charme der Gewalt haben. Diese Schwäche hängt mit einem medialen Kult der Gewalt zusammen, wie wir ihn hier, in solchen Spielen und in dem Medienecho, das sie erzielen, leider ertragen müssen. Mit diesem Kult werden Milliarden verdient, und er wird mit millionenschweren Kampagnen immer aufs Neue reproduziert. Die Parallele finden wir innerhalb der Spiele selbst: Auch dort findet die größte Mörderfigur die höchste Aufmerksamkeit und Bewunderung.

Erbärmlich und unendlich abgedroschen ist die immergleiche Plotkonstruktion des Genres Metzelporno: Einzelkämpfer muss die Welt retten, und das gibt ihm die Lizenz, tausende von Menschen oder Lebewesen oder lebewesenförmigen Gestalten abzuschlachten.

Am 28-02-2013

Neuer Ratgeber im Taschenbuchformat

Im Dschungel der Produkte und Tarife auf dem Telefon- und Internetmarkt lässt sich nur schwer der Überblick behalten. Die Wahl eines Handytarifs, Telefonanbieters oder Internetshops kann eine teure Fehlentscheidung sein oder zu rechtlichen Problemen führen.

Einen nützlichen Wegweiser zur Orientierung bietet der Ratgeber „Ärger mit Handy, Internet oder Telefon“. Der Ratgeber rund ums Telefonieren, Simsen und Surfen zeigt auf, wie sich Kostenfallen oder Fallstricke erkennen lassen und welche Kriterien bei der Entscheidung für einen zuverlässigen Telefonanbieter oder lukrativen Tarif einfließen sollten. Kommt es dennoch zu Ärger wegen falscher Telefonrechnungen, defekter Geräte, Anschlussfreischaltungen oder einem Wechsel des Unternehmens, zeigt der Ratgeber, auf welche Rechte Nutzer in solchen Fällen pochen können. Antworten gibt es zudem auf Fragen rund um den Kauf im Onlineshop und den damit verbundenen Risiken. Musterbriefe, beispielsweise zur Reklamation einer Telefonrechnung oder zur Fristsetzung bei verspäteter Freischaltung, runden das kompakte Informationspaket ab.

Der Ratgeber kostet 8,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird das Buch auch nach Hause geliefert. Bestellen kann man das Buch im Ratgebershop unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter 0211-3809555.

Am 11-03-2013

Neues Urteil des Bundesgerichtshof (BGH):

Wird ein Internetanschluß nicht zur Verfügung gestellt, bzw. fällt dieser aus, so stehen dem Kunden in aller Regel Schadensersatzansprüche zu. Dies ergibt sich bereits bei reinen Privatanschlüssen aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 – III ZR 98/12). Der Leitsatz lautet zu einem Fall, bei dem es zum Nutzungsausfall anläßlich des Tarifwechsels eines Privatkunden kam:

„Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind.“

Bei Geschäftsanschlüssen geht die Schadensersatzpflicht noch weiter, denn dabei kommen nicht nur Mehrkosten beispielsweise für Handynutzung statt Festnetz in Frage, sondern auch wegen Schäden im beruflichen Bereich wegen des Ausfalls von DSL-Anschluß, Festnetz-Telefonanschluß und Telefaxmöglichkeit.

Hierunter fällt nicht nur der Schadensersatz bei fehlender Gebrauchsmöglichkeit (BGH NJW 1992, 1500; Urteil v. 21.02.1992 - V ZR 268/90). Vielmehr können auch die Kosten der eigenen Arbeitskraft (NJW 1989, 3246 ff.) im Zusammenhang mit Schadensfeststellung, Störungsmeldung und Nachverfolgung der Schadensbeseitigung einen ersatzfähigen Schaden bei Pflichtverstößen darstellen. Die Ersatzpflicht umfaßt bei schuldhaften Pflichtverletzungen auch die Kosten beauftragter Techniker bzw. Gutachter, sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem vergeblichen Zeiteinsatz von Mitarbeitern bei Selbständigen bzw. Gewerbetreibenden.

Denkbar ist im Einzelfall auch ein Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn nach § 252 BGB. Gelegentlich kommt auch eine Ersatzpflicht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB in Frage, beispielsweise wenn ein Pflichtverstoß erkennbar absichtlich erfolgt: Der Vorsatz der handelnden Personen, also die Absicht, muß sich dabei nicht auf den angerichteten Schaden beziehen.

Typisch sind in der Praxis auch Fälle, bei denen der Umzug zu einem neuen Provider behindert wird, oder etwa bei denen Kunden gewisser DSL-Anbieter von einzelnen Technikern vor Ort beim Neuanschluß oder bei der Entstörung erkennbar gezielt diskriminiert werden.

Wer beispielsweise beruflich auf seinen Anschluß angewiesen ist, kann die Anschließung binnen 24 Stunden durch die Telekom auch per einstweiliger Verfügung - unter Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und ersatzweise bis zu sechs Monate Haft - durchsetzen, selbst wenn es sich um einen ganz anderen Provider handelt. Dies entschied am 20.02.3013 das AG Lüneburg (Az. 53 C 22/13).

Funktioniert der Internetanschluß nicht, haftet der Provider auf Ersatz des Vermögenschadens.* - Dafür müssen weder Mehraufwendungen entstanden noch Einnahmen entgangen sein -

RA Dr. Johannes Fiala

Am 14-03-2013