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Geheimdienst Rückschau in das Dunkel

Geheimdienste im Aufwind - Datenschützer fordert Nachbesserungen am "Anti-Terror-Paket"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob fordert weitere Nachbesserungen am zweiten "Anti-Terror-Paket" der Bundesregierung. Er habe zwar prinzipiell nichts gegen biometrische Daten in Pässen wie Fingerabdruck, Hand- und Gesichtsgeometrie einzuwenden, sagte Jacob am Mittwochabend in Karlsruhe. Es müsse im Gesetz aber ausdrücklich deutlich gemacht werden, dass eine "zentrale Referenzdatei" für diese Daten nicht in Betracht gezogen werde. Im Gesetzentwurf sei dies bislang "offen geblieben". Ihm gehe es ferner zu weit, dass Nachrichtendienste und Verfassungsschutzbehörden einen "umfassenden Online-Zugriff auf das Ausländerzentralregister auch bei einer abstrakten Gefahrenlage" haben sollen. Bisher sei dies nur bei einer "konkreten Gefahrenlage" möglich.

Mit dieser Ausweitung würde "das Ausländerzentralregister in ein polizei- und nachrichtendienstliches Register verändert, was es gar nicht ist", kritisierte Jacob.

Außerdem wandte sich der Behördenchef dagegen, dass "laut Gesetzentwurf alle Sozialdaten für die Rasterfahndung zur Verfügung gestellt werden sollen". Er verstehe Kritiker, denen Name und Anschrift zu wenig seien. Man dürfe aber "nicht soweit gehen und auch Gesundheitsdaten in die Rasterfahndung einbeziehen", warnte Jacob.

Am 06-12-2001

Interventionsarmee mit Abschirmdienst

Der Militärische Abschirmdienst (MAD), bisher offiziell nur in Deutschland zur Sicherung der Bundeswehr tätig, soll künftig auch jenseits der Grenzen spionieren dürfen. Das Nachrichtenmagazin "Focus" zitiert am Sonntag vorab aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, die deutschen Soldaten dürften bei Auslandseinsätzen "keinen geringeren Schutz erfahren als im Inland". Darum müsse an den jeweiligen Einsatzorten, ob im Kosovo oder in Afghanistan, der Militärgeheimdienst den Schutz vor Spionage oder terroristischen Anschlägen organisieren.

Mit dem neuen Gesetz legalisiert der Bund offenbar nur eine bereits gängige Praxis. Bislang seien MAD-Experten als normale Soldaten ins Ausland abkommandiert worden, schreibt "Focus".

Am 13-01-2002

"Hineinspähen"

Das deutsche Spionageboot "Alster", über dessen Einsatz die deutsche Bundesregierung die Öffentlichkeit nicht informiert hatte, ist offenbar auf Bitten des Mossad von der israelischen Luftwaffe "ins Visier genommen worden". Der israelische Geheimdienst sei über das deutsche Spionageschiff, das vor der libanesischen Küste kreuzt, verärgert, erfuhr die Nachrichtenagentur ddp am Montag in Tel Aviv. Der israelische Geheimdienst empfinde das mit modernsten Spionagegeräten ausgestattete Schiff als "Dorn im Auge". Dies erkläre die drei Zwischenfälle der vergangenen Tage, in die auch deutsche Hubschrauber verwickelt gewesen seien. Zwei israelische Kampfflugzeuge vom Typ F 16 hatten das deutsche Spionageschiff überflogen und zwei Schüsse abgegeben. Außerdem hätten die Kampfflieger Infrarot-Täuschkörper zur Raketenabwehr abgefeuert.

Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) verteidigte den Einsatz der "Alster". Er sei völlig legitim, weil sich das Spionageboot in internationalen Gewässern bewege. Marineoffiziere sagte, dass es solche Einsätze mehrfach auch schon in früheren Zeiten in Krisengebieten gegeben habe. Die "Alster" hat 36 Mann Besatzung und 40 Spezialisten für die elektronische Aufklärung an Bord.

Die "Alster", die von der deutschen Marine bei den Israelis offiziell angemeldet worden sei, gehört nicht zum internationalen Überwachungsverband unter deutscher Führung, der den Nachschub über See für die schiitische Hisbollah unterbinden soll. Unmittelbar nach dem Waffenstillstand hätten zunächst vier Wochen lang französische und italienische Kriegsschiffe das Seegebiet vor der Küste des Libanon überwacht.

Mit der Elektronik der "Alster" können deutsche Soldaten offenbar mehrere hundert Kilometer im Umkreis in den Libanon und nach Israel "hineinspähen". Neben den Funkverbindungen sollen sogar Handy-Gespräche belauscht werden können.

Von den tief anfliegenden israelischen Kampfflugzeugen haben die Soldaten auf der "Alster" Videoaufnahmen gemacht. "Wir haben alles festgehalten", schilderte einer der Offiziere. Die Videos werden in Berlin unter strengem Verschluss gehalten. Die "Alster" beobachtet auch die israelischen Aufklärungsflüge über dem Libanon. Diese Flüge sind den Israelis nach dem Waffenstillstandsabkommen verboten. In deutschen Marinekreisen werden offenbar weitere Zwischenfälle mit den Israelis befürchtet.

Am 8. Juni 1967 bombardierte die israelische Luftwaffe im Sechs-Tage-Krieg das amerikanische Spionageschiff USS "Liberty". 34 Marinesoldaten starben, 174 wurden verwundet. Die Israelis hatten die "Liberty" offenbar für ein ägyptisches Kriegsschiff gehalten.

Am 30-10-2006

"Geheimdossiers für die Unterwelt"

Nach Darstellung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) sitzen in den Niederlanden zwei Journalisten seit Montag in Beugehaft, weil sie die Informanten für ihren Bericht über den niederländischen Geheimdienst nicht nennen wollen. Bart Mos und Joost de Haas seien Reporter der Zeitung de Telegraaf. Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die sofortige Freilassung der niederländischen Kollegen. Für den Verbandsvorsitzenden Michael Konken ist "das Vorgehen der niederländischen Justiz nicht mit den Grundsätzen der Pressefreiheit vereinbar".

Bart Mos und Joost de Haas hatten den Angaben zufolge im Januar über Lecks beim Geheimdienst der Niederlande berichtet, durch die Geheimdossiers an die Unterwelt gelangt seien. In einem jetzt laufenden Verfahren gegen einen verdächtigten Agenten verweigerten sie die Aussage.

Ein Richter ordnete daraufhin Beugehaft an. Am Mittwoch soll entschieden werden, ob die beiden Reporter für weitere 12 Tage in Haft bleiben.

Am 29-11-2006

Kontrolle der Geheimdienste

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau, unterstützt Forderungen in der Union nach einer besseren Kontrolle der Geheimdienste. "Sollte die Union das ernst meinen, dann hätte sich der Aufwand im so genannten BND-Ausschuss schon gelohnt", meint Pau. Unabhängig von weitergehenden politischen Bewertungen stehe fest, dass die Geheimdienste im "Fall" des Guantanamo-Häftlings Kurnaz eine "unsägliche Rolle" gespielt hätten. Pau verweist dabei auf Vorgänge in Afghanistan, die ihres Erachtens nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Pau geht es dabei nicht nur um den Bundesnachrichtendienst oder um das Bundesamt für Verfassungsschutz. "Es geht auch um die deutsche Geheimarmee, das KSK. Denn auch das Kommando Spezialkräfte (KSK) agiert ohne parlamentarische Anbindung und Kontrolle", so Pau.

Bei alledem ginge es um Vorgänge und Vorfälle, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar seien. "Und sie alle belegen: Das Grundgesetz wird am Hindukusch nicht verteidigt, wie Peter Struck (SPD) meinte, sondern entsorgt", meint die Abgeordnete.

Am 15-03-2007

Geheimdienste & Wirtschaft

In der Affäre um die Stasi-Tätigkeit führender Vertreter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Magdeburg sind fünf der acht Vizepräsidenten zurückgetreten. Zunächst habe das Präsidium erwogen, geschlossen zurückzutreten, teilte die IHK am Donnerstag mit. Um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, seien die dienstältesten Vizepräsidenten Sabine Gilbers, Gerhard Bertram und Ulrich Eichhorn aber im Amt geblieben. Für den 19. Juni wurde eine außerordentliche Vollversammlung einberufen, um den neuen Präsidenten und die Vizepräsidenten zu wählen. Zu Wochenbeginn war bereits IHK-Chefs Klaus H. wegen eingeräumter Stasi-Tätigkeit zurückgetreten. Ein Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer hat am 6. Juni zugegeben, für den Geheimdienst gearbeitet zu haben.

Der 75-jährige IHK-Vize Otto E. bestätigte, dass er ab 1987 mündliche Berichte an die Stasi geliefert habe. Er habe aber keine personenbezogenen Berichte geschrieben. Einem Zeitungsbericht zufolge soll er bis zur Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) unter dem Decknamen "Heinz" gearbeitet und sogar Verwandte bespitzelt haben.

Am 4. Juni war IHK-Chef H. nach wochenlanger Diskussion von seinem Amt zurückgetreten. Vier Tage zuvor hatte ihm die IHK-Vollversammlung noch den Rücken gestärkt, 85 Prozent der Anwesenden sprachen ihm das Vertrauen aus. H. hatte eingeräumt, von 1986 bis 1989 für den Geheimdienst als IM gearbeitet zu haben.

Politiker und der Stasi-Landesbeauftragte fordern, alle leitenden Mitarbeiter der IHK Magdeburg einer Stasi-Überprüfung zu unterziehen.

Am 08-06-2007

Geheimdienste im Verdacht

Der ehemalige Chefermittler im Barschel-Fall und leitende Lübecker Staatsanwalt, Heinrich Wille, glaubt weiter an eine Ermordung des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten. "Bei einer vorurteilsfreien Betrachtung des Tatortes hätte man darauf kommen müssen, dass es Mord war", sagte Wille laut Vorabmeldung des ARD-Fernsehmagazins "Report München". Wille sagte, Selbstmord scheide für ihn inzwischen völlig aus. Wille hat Geheimdienste im Verdacht. Es ging offenbar um Waffengeschäfte.

"Dafür hat man während der ganzen Ermittlungen nicht einen Hinweis bekommen." Dagegen zeige "die Spurenbeseitigung, die allerdings nicht lückenlos gelang, dass daran nur ein Mörder Interesse gehabt haben kann". Wille schließt dem Bericht zufolge nicht aus, dass Killer von einem "Sicherheitsunternehmen" beauftragt wurden, "denn die Geheimdienste, die ein Interesse am Tod von Uwe Barschel hatten, mussten nicht Tatausführende gewesen sein".

Die Witwe des Politikers, Freya Barschel, forderte eine Neuaufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Ihr Mann habe keinen Selbstmord begangen. "Wenn er Probleme hatte, gab es für ihn immer eine Lösung. Selbstmord wäre für ihn keine Lösung gewesen." Der Politiker habe von seinem Amtsvorgänger Gerhard Stoltenberg (CDU) "gewisse Dinge übernehmen müssen, hinter denen er nicht stand". Sie fügte hinzu: "Er hat zwar mir gegenüber das Wort Waffengeschäfte nicht in den Mund genommen, aber er sagte, dass er nicht für Waffen sei und dass er nun dieses Erbe übernehmen müsse, obwohl er nicht dahinterstehe."

Uwe Barschel war am 11. Oktober 1987 in der Badewanne seines Zimmers im Genfer Hotel "Beau Rivage" tot aufgefunden worden. Seitdem gibt es einen Streit um die Frage, ob der 43-Jährige Selbstmord beging oder ermordet wurde.

Am 07-09-2007

Kritik an deutschen Geheimdiensten

Wie die New York Times (NYT) am 24. September berichtet, ist der deutsche Staatsbürger Aleem Nasir zwei Monate lang in pakistanischer Haft gewesen, wo er gefoltert und von westlichen Geheimdiensten "befragt" worden sein soll. Auch deutsche Behörden wussten offenbar Bescheid, jedoch ohne dem 45jährigen zu helfen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte, de deutschen Behörden hätten "wieder einmal eng mit ausländischen Folterdiensten zusammengearbeitet. Im Namen des Antiterrorkampfes wurden dabei die Menschenrechte eines festgenommenen deutschen Staatsbürgers mit Füßen getreten".

Laut New York Times wurde der 45jährige Edelsteinhändler, der aus Pakistan stammt, am 18. Juni dort festgenommen. US-amerikanische oder britische Geheimdienste hätten ihn nach Verbindungen zu Al-Kaida befragt. Zu keinem Zeitpunkt sei Anklage erhoben worden. Vor zwei Monaten habe der Oberste Gerichtshof Pakistans die Freilassung Nasirs angeordnet.

Die erzwungene Abwesenheit Nasirs nutzten die deutschen Ermittlungsbehörden den Angaben zufolge, um seine Wohnung zu durchsuchen. Bei seiner Rückkehr Ende August sei ihm außerdem Blut abgenommen worden.

"Ein solcher Verfolgungseifer fehlt den Ermittlungsbehörden und der Bundesregierung allerdings vollständig, wenn es darum geht, die Menschenrechte von Verdächtigen zu wahren", so Jelpke. Nach el-Masri und Zammar sei Nasir mindestens der dritte deutsche Staatsbürger, der als "Terrorverdächtiger" in ausländischen "Folterknästen" gehalten worden sei, ohne dass erkennbar werde, dass die Bundesregierung irgendetwas für ihre Landsleute unternehme.

"Dass nun die Bundesregierung sogar darauf verzichtet, die USA zu ersuchen, jene CIA-Agenten festzunehmen und auszuliefern, die el-Masri entführten, macht deutlich: Was die Bundesregierung unter 'Antiterrorkampf' versteht, ist mit den Werten des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren", kritisiert die Links-Abgeordnete. Sie erwarte, dass die Umstände des Falls Nasir aufgedeckt und die Beteiligung deutscher Geheimdienste geklärt werde.

Am 25-09-2007

"Andere Gegner als RAF"

Bei den Ermittlungen zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 haben nach Ansicht seines Sohnes Michael möglicherweise Geheimdienste die Täter gedeckt. "Es muss geklärt werden, ob es eine Deckung von Tatverdächtigen unter Beteiligung von 'Diensten' gegeben hat", sagte Buback am 14. Oktober in Karlsruhe. Er äußerte eine entsprechende "Vermutung". Es habe sich "der Eindruck verdichtet, dass es ein bedeutendes Geheimnis gibt, und wir hoffen, dass es keinen Verrat an meinem Vater gab", sagte Buback. Sein Vater habe möglicherweise noch andere Gegner als die RAF gehabt.

Es gebe "bedrückende" Denkmöglichkeiten. "So könnte die Deckung eines Täters deshalb so rasch Wirkung entfaltet haben, da sie vorbereitet werden konnte, weil man von der Tat bereits vor deren Ausführung wusste", sagte Buback. Dies sei zwar "ein schrecklicher Gedanke". Diese Variante könne er aber "nicht mit Sicherheit ausschließen". Er habe Hinweise dafür, dass sein Vater "neben der RAF noch andere Gegner" hatte.

Zugleich drohte Buback mit einer Strafanzeige, wenn die Bundesanwaltschaft nicht rasch gegen das nach seiner Ansicht "dringend tatverdächtige" frühere RAF-Mitglied Verena Becker ein Ermittlungsverfahren einleite. Dann "könnte es sein, dass wir uns gezwungen sehen", eine Strafanzeige wegen des Buback-Mordes vom 7. April 1977 zu stellen.

Ihm sei "klar geworden", dass Becker eine dringend Tatverdächtige sei und "gleichzeitig eine Informantin des Geheimdienstes", sagte Buback.

Am 15-10-2007

BND zur Auskunft verpflichtet

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist in der Affäre um die Bespitzelung von Journalisten vor Gericht gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verurteilte den Geheimdienst am 28. November dazu, einem bespitzelten Journalisten der "Berliner Zeitung" umfassenden Einblick in die Akten zu gewähren. Der BND hatte dies bislang abgelehnt und ihn lediglich in seine elektronische Personalzentraldatei blicken lassen. Der Journalist Andreas Förster sprach von einem "Sieg auf ganzer Linie". Er habe das Urteil "mit großer Freude" vernommen. Förster war zwischen 2001 und 2005 bespitzelt worden. Die BND-Affäre reicht jedoch weiter zurück, bereits in den 1990er Jahren hatte der Geheimdienst zahlreiche Journalisten auf der Suche nach einer undichten Stelle innerhalb der Behörde ins Visier genommen.

Die Affäre schlug 2005 und 2006 hohe Wellen, der BND lehnte jedoch den Wunsch auf Akteneinsicht Försters weitestgehend ab.

Der Prozessvertreter des BND sprach am 28. November vor dem Bundesverwaltungsgericht von einem "Präzedenzfall", den die Behörde vermeiden wolle. Sachlich stehe einer Einsicht in die Akten Förstern nichts im Wege. Während der Verhandlung hatte der BND auf seiner Sonderrolle unter den deutschen Geheimdiensten beharrt. Die spezifische Aufgabe des BND im Ausland rechtfertige eine Privilegierung bei der Herausgabe von Akten im Unterschied zu Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst MAD.

Der Anwalt des Klägers, Dominik Höch, hatte hingegen ins Feld geführt, die Privilegierung des BND sei sachlich nicht zu begründen und ruhe lediglich auf einer ungenauen Formulierung im Gesetz. "Der BND stellt dem Auskunftsersuchen unseres Mandanten nichts entgegen", sagte der Anwalt. Es gebe keinen Grund, weshalb der BND besser gestellt werden sollte als andere Geheimdienste.

Dieser Sichtweise schloss sich im Wesentlichen auch das Bundesverwaltungsgericht an, das in erster und letzter Instanz zuständig war. Zwar sei im Bundesnachrichtendienstgesetz nur die Rede von einer Speicherung von Informationen in Dateien. In Anbetracht des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung müsse dies jedoch dahingehend ausgelegt werden, dass mit Dateien auch personenbezogene Papierakten gemeint seien. Eine Auskunft könne nur dann verwehrt werden, wenn dadurch eine Gefährdung der geheimdienstlichen Aufgaben zu erwarten sei, schränkten die Richter ein.

(AZ: BVerwG 6 A 2.07 - Urteil vom 28. November 2007)

Am 28-11-2007

"Versagen der FDP beim Schutz von Bürgerrechten"

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen hält der SPD-Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter die Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Geheimdienste für erforderlich. "Bei der Überwachung aller Kommunikationswege und -mittel wird das Urteil eine Rolle spielen", sagte Benneter, der dem Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion angehört, der "Berliner Zeitung". "Deshalb müssen wir auch die Arbeit der Geheimdienste überprüfen, die weit im Vorfeld von Ermittlungen agieren." Er habe seine Zweifel, dass das noch gehe. "Geheimdienste dürfen nicht einen Angriff auf informationstechnische Systeme starten, sondern nur dort, wo der Zugang offen ist", sagte der SPD-Politiker.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth kritisierte derweil FDP-Chef Guido Westerwelle. "Seine Aussagen sind eine bodenlose Dreistigkeit", sagte Roth der Zeitung. Sie verwies darauf, dass das Gericht das Gesetz des NRW-Innenministers Ingo Wolf (FDP) verworfen habe. "Die versuchte Schönrednerei von Herrn Westerwelle soll nur vom liberalen Versagen beim Schutz von Bürgerrechten ablenken", sagte die Grünen-Vorsitzende. Westerwelle hatte das Urteil als Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte bezeichnet.

Der Deutsche Anwaltverein sieht im Urteil des Verfassungsgerichts eine Absage an die bisherigen BKA-Gesetz-Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Der Präsident des Anwaltvereins, Hartmut Kilger, sagte dem "Reutlinger General-Anzeiger": "Wolfgang Schäubles Pläne sind nicht unmöglich geworden, aber sie lassen sich jetzt deutlich schwerer durchsetzen." Das BKA-Gesetz sei wie geplant nicht umsetzbar.

Bayern will zügig Gesetz für Online-Razzien schaffen

Bayern will nach dem Karlsruher Grundsatzurteil noch vor dem Sommer ein Gesetz zur Online-Durchsuchung einführen. "Das Bundeskriminalamt braucht die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Wir benötigen dieses Instrument aber auch auf Landesebene für den Verfassungsschutz und die bayerische Polizei", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der "Passauer Neuen Presse".

Bayern werde in seinem Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einarbeiten. Das könne innerhalb der nächsten vier Wochen problemlos geschehen, sagte Herrmann. Noch vor der Sommerpause könne das bayerische Gesetz dann vom Landtag beschlossen werden.

Herrmann wies datenschutzrechtliche Bedenken gegen entsprechende Pläne zurück. "Wenn man gestohlene Daten von Steuerhinterziehern kauft, erhält man in Deutschland großen Applaus. Wenn aber eine saubere Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, dass in extremen Ausnahmefällen auf die Computer von Terroristen zugegriffen wird, gibt es Protest. Das steht in keinem Verhältnis."

Am 28-02-2008

Pressefreiheit und Geheimdienste

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat den Journalisten Andreas Förster, Reporter der "Berliner Zeitung", weit intensiver ausgeforscht als bislang bekannt. Das berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf eine Auskunft des Geheimdienstes über im BND-Archiv gespeicherten Daten zu Förster. Der Journalist hatte im vergangenen Herbst vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt, dass der Geheimdienst die über ihn gesammelten Informationen offen legen muss. Die vom BND jetzt übermittelte Aktenauskunft umfasst laut Zeitung 32 Einzelinformationen, die zwischen 1998 und 2005 über Förster erarbeitet wurden. Die meisten dieser Informationen entstanden zwischen März 2002 und Oktober 2005, als der Geheimdienst einen V-Mann auf den Journalisten angesetzt hatte.

Nicht alle BND-Informationen über Förster lassen dem Bericht zufolge nachrichtendienstliche Relevanz erkennen, sondern weisen auf eine umfassende Ausforschung hin. In mindestens zwei Fällen ergebe sich der Verdacht, dass Förster abgehört worden sei.

Das Vorgehen des BND gegen den Reporter war im Frühjahr 2006 durch den Bericht des ehemaligen Bundesrichters Gerhard Schäfer bekannt geworden, der die Bespitzelung von Journalisten durch den BND aufklären sollte. BND-Präsident Ernst Uhrlau hatte sich damals bei Förster für das Vorgehen des Geheimdienstes entschuldigt.

Am 29-04-2008

Geheimdienst-Kontrolle

Die Linke im Bundestag fordert eine radikale Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG). Kern des am 9. Mai vorgestellten Gesetzentwurfs der Linken ist das Recht von PKG-Mitgliedern, der so genannten nachrichtendienstlichen Lage und der Präsidentenrunden im Kanzleramt beizuwohnen, an der die Spitzen der Geheimdienste teilnehmen. Der von der Links-Fraktion ins PKG entsandte Abgeordnete und ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic sagte: "Es darf in einer Demokratie keine kontrollfreien Räume geben." Es gehe seiner Fraktion darum, den "Mythos des Geheimen" zu zerstören. "Wir wollen einen rationalen Zugriff auf die Dienste", betonte Neskovic. Vom Zugang des PKG zu nachrichtendienstlicher Lage und Präsidentenrunde hänge eine effektive Kontrolle der Nachrichtendienste ab, meint Neskovic. Wer sich dagegen ausspreche, wolle diese Kontrolle offenbar nicht.

Das Bundesverfassungsgericht habe zu entscheiden, ob die Sitzungen auch weiterhin der Geheimhaltung unterliegen müssen. "Ich bin aber zuversichtlich, dass Karlsruhe in unserem Sinne entscheidet und diese Frage verneint", sagte Neskovic.

"Wahrheitspflicht"

Ein weiterer Punkt des Entwurfs ist die Wahrheitspflicht. Wie Zeugen vor Gericht sollen auch Mitarbeiter der Nachrichtendienste vor dem PKG die Wahrheit sagen müssen. Falschangaben sollen unter Strafe gestellt werden.

Darüber hinaus will die Linke Minderheitenrechte der Opposition im Gremium stärken. Schließlich sieht das Papier vor, das PKG zu einem ständigen Ausschuss des Bundestages zu machen. Den Vorschlag der Union, einen PKG-Sonderbeauftragten zu ernennen, lehnte Neskovic ab.

Bedenken, eine stärkere Kontrolle der Geheimdienste könne die Zusammenarbeit der Dienste mit ausländischen Geheimdiensten empfindlich stören, wies Neskovic als "undemokratische und rechtswidrige" Einwände zurück.

Am 09-05-2008

Eurocopter

Weil er offenbar dem russischen Geheimdienst Unterlagen verkauft hat, ist ein ehemaliger Mitarbeiter des Hubschrauber-Herstellers Eurocopter zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 44-jährige Maschinenbauingenieur aus Bayern "befand sich seit 2003 in einer wirtschaftlich prekären Situation und benötigte dringend Geld", das er sich von der Zusammenarbeit mit dem russischen Geheimdienst erhofft hatte, teilte das Oberlandesgericht am Montag (16. Juni) in München mit. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Mann geständig war und den Behörden seit 2007 bei der Aufklärung des Spionage-Falls geholfen hatte.

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor ein Jahr Haft auf Bewährung beantragt, der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe "deutlich unter einem Jahr". Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte eingeräumt, einem Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes zwischen Ende 2004 und Dezember 2006 Dokumente über hoch entwickelte technische Produkte übergeben zu haben. Dabei handelte es sich überwiegend um "Dokumentationen und andere Unterlagen über verschiedene, vorwiegend zivil nutzbare Hubschrauber". Der Mann erhielt für seine Dienste offenbar 13.000 Euro. Er traf sich jeweils in Deutschland oder im näheren Ausland mit dem Geheimdienst-Mitarbeiter. Die Absprachen liefen meist über anonyme E-Mail-Konten, wie bei geheimdienstlichen Kontakten üblich.

Für den Tatbestand mache es keinen Unterschied, ob die verratenen Unterlagen militärische oder zivile Relevanz hätten, hieß es in der Urteilsbegründung. In Anbetracht der seit Jahren steigenden Ausforschung durch den russischen Nachrichtendienst verlange jeder Verrat eine strafrechtliche Antwort. "Auch bloße Industriespionage" schädige die wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig.

Am 16-06-2008

" Leiche noch nicht gefunden"

Der vor gut sechs Monaten in Afghanistan verschleppte Tischler Harald K. aus Bayern soll tot sein. Laut "Spiegel Online" sollen afghanische Behörden vom Tod der Geisel gesprochen haben. "Ich habe zuverlässige Informationen vom Geheimdienst NDS, dass der Deutsche tot ist", zitiert das Magazin den Chef des Außenamtsbüros von Herat, Homayon Kamgar. "Wir wissen, dass er tot ist, haben aber seine Leiche noch nicht gefunden", so Kamgar. Ein letztes unbestätigtes Lebenszeichen hatten die deutschen Behörden dem Bericht zufolge Anfang Februar 2008 über Mittelsleute erhalten.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte am Mittwoch (16. Juli), sie wolle den Bericht nicht kommentieren. Der Krisenstab sei "in großer Sorge" um die bayerische Geisel und gehe jedem Hinweis nach.

Der Deutsche, der seit 2003 in Afghanistan lebte, war Ende vergangenen Jahres in der Provinz Herat in Westafghanistan entführt worden. Die Motive der Kidnapper blieben offenbar unklar. K. ist mit einer Afghanin verheiratet und hat nach seiner Konvertierung zum Islam den muslimischen Namen Abdul Rahman angenommen.

Am 16-07-2008

"Geheimdienst"

Die Rücktrittsankündigung von Bahnchef Hartmut Mehdorn ist parteiübergreifend mit Erleichterung aufgenommen worden. Linke-Fraktionschef Gregor Gysi nannte das Rücktrittsangebot "überfällig". Mehdorn habe versucht, aus der Bahn einen Geheimdienst zu machen und einen "riesigen" Schaden angerichtet. Wer seine Mitarbeiter jahrelang ausspionieren lasse, habe an der Spitze eines großen staatseigenen Betriebes nichts zu suchen. "Das Image der Bahn ist auf lange Zeit hin ramponiert", sagte Gysi in Berlin. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte am Montag in Berlin, der Schritt von Mehdorn verdiene "Respekt". Mehdorn wende damit "öffentlichen Schaden von der Bahn ab".

Gleichzeitig hob Pofalla hervor, dass Mehdorn Enormes für die Bahn geleistet habe. Es müsse nun geklärt werden, was bei der Bahn schiefgelaufen sei, betonte Pofalla mit Blick auf die Datenaffäre.

Der FDP-Verkehrsexperte Horst Friedrich sieht im Ende der Ära Mehdorn die "große Chance", zu Zielen und Strategie der Bahnreform zurückzukehren. Der Bund muss wieder die Richtung der Bahnpolitik bestimmen und eine grundlegende Eigentümerstrategie für die Bahn AG festlegen. Auch müsse die Arbeit der Sonderermittler zur Datenaffäre konsequent fortgesetzt werden. Mit dem Rücktritt Mehdorns sei der Fall nicht erledigt. Es gab viele Beteiligte und Verantwortliche.

Grünen-Chefin Claudia Roth sagte: "Der Zug von Herrn Mehdorn ist abgefahren - zwar mit reichlich Verspätung, aber das sind wir ja gewohnt bei der Deutschen Bahn." Mehdorn habe mehr und mehr in einer "absolutistischen Manier" regiert und "geglaubt, er könne sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen". Ein guter Unternehmensabschluss rechtfertige nicht "illegale Praktiken" gegen die Mitarbeiter. Roth rügte auch die Bundesregierung. Sie habe mit ihrem "Lavieren und interessengeleiteten Taktieren" ein fatales Signal sowohl in die Mitarbeiterschaft der Bahn auch die Gesellschaft gesendet.

Am 30-03-2009

Gerichtlicher Erfolg nach über 38 Jahren geheimdienstlicher Überwachung

Bereits im Jahre 2006 hatte die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung (NRV) gegen die fortwährende geheimdienstliche Überwachung des Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner protestiert. Beide Organisationen verbindet u. a. die Herausgeberschaft des jährlich erscheinenden "Grundrechte-Reports - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland".

Neue Richtervereinigung gratuliert Dr. Rolf Gössner

Schon damals kritisierte die NRV, dass mit Dr. Rolf Gössner eine international anerkannte Menschenrechtsvereinigung in das Visier des Verfassungsschutzes geraten war und forderte die Respektierung des Schutzes des Berufsgeheimnisses und eine ausforschungsfreie Sphäre der Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen. Von daher begrüßen wir sehr das heute (3.2.2011) verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, mit dem die seit 1970 andauernde Beobachtung eines anerkannten Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers für durchgehend rechtswidrig erklärt worden ist. Erst unter dem Druck des Verfahrens - kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung - im November 2008 war die Beobachtung eingestellt worden.

Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung: "Man muss sich das vorstellen: da wird ein engagiertes Mitglied unserer Gesellschaft schon während seiner Studienzeit und dann über Jahrzehnte hinweg permanent observiert und alles Erspähte in einer 2000 Seiten starken Akte akribisch dokumentiert - das ist im negativen Sinne rekordverdächtig und darf sich nicht wiederholen. Bleibt zu hoffen, dass Dr. Gössner es gelingt, sich durch das Urteil zu rehabilitieren und die Deutungshoheit über sein politisches Lebenswerk zurückzugewinnen."

Bundesweite Konsequenzen gefordert

Der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner ist vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht worden. Seine Überwachung und die Speicherung seiner Daten waren rechtswidrig, wie nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem soeben rechtskräftig gewordenen Urteil vom 19.10. 2011 (Az. 22 K 4905/08) nach 3½-jährigem Prozess festgestellt hat. Erst Anfang diesen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Köln die vier Jahrzehnte lange Überwachung Gössners durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.

Dem Verfassungsschutz (VS) Nordrhein-Westfalen (NRW) wirft das Gericht nun vor, eingrenzende gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten und vor allem die Datennutzung nicht effektiv kontrolliert und protokolliert zu haben. Nach Auffassung des Prozessbevollmächtigten von Rolf Gössner, des Freiburger Anwalts Udo Kauß (Humanistische Union), wird dieses Urteil bundesweit erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung aller 17 VS-Ämter des Bundes und der Länder haben. Udo Kauß: „Erstmals wird eine Geheimdienstbehörde durch ein Gericht verpflichtet, ihre Datenverarbeitung so zu organisieren, dass die VS-Bediensteten nur auf die gespeicherten Daten zugreifen können, auf die das Gesetz für die jeweilige Aufgabe einen Zugriff erlaubt.“ Das Gericht hat den VS auch verpflichtet, durch technische Vorrichtungen sicher zu stellen, dass die Rechtmäßigkeit eines jeden Datenzugriffs im Nachhinein jederzeit überprüft werden kann. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so Kauß, „dann ist jegliche Speicherung und jeglicher Zugriff rechtswidrig und ein Eingriff in das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen.“

Die Internationale Liga für Menschenrechte und die Humanistische Union werten das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als eine „längst überfällige datenschutzrecht­liche Absicherung des Grundrechts auf Informationelle Selbstbestimmung“. Auf der Grundlage dieses Urteils fordern beide Organisationen nachdrücklich, bundesweit die gesetzwidrigen Praktiken unverzüglich einzustellen, wie dies in NRW inzwischen geschehen ist.

Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist vor dem Hintergrund der Jahrzehnte langen Überwachungsgeschichte Rolf Gössners zu werten, für die das Bundesamt für Verfassungsschutz verantwortlich zeichnet: „Erschreckend sind die überkommenen Feindbilder und die Besessenheit, von denen sich der Verfassungsschutz auf Bundesebene bei seinem Vorgehen gegen einen anerkannten und hochgeschätzten Bür­gerrechtler offenkundig leiten ließ“, so Liga-Präsidentin Fanny-Michaela Reisin, „und dies vier Jahrzehnte lang und – wie das Verwaltungsgericht Köln zu Beginn dieses Jahres eindeutig festgestellt hat - von Anfang an rechtswidrig! Ein Verfassungsskandal im Schutzgewand.“

Hintergrund zu dem Urteil vom 19.10.2011 in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Dr. Gössner ./. das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 22 K 4905/08):

Der NRW-Verfassungsschutz hatte über Rolf Gössner eine Personendatei mit Personalien und diversen Kontakten zu bestimmten Gruppen und Personen angelegt (im Verfahren aus Geheimhaltungsgründen/Quellengefährdung nur geschwärzt vorgelegt). Zusätzlich waren in neun elektronischen Dokumenten (Sachdatei) Veranstaltungen des Klägers in NRW sowie Daten zu „linksextremistischen Bestrebungen bzw. Verdachtsfällen“ registriert, des Weiteren Gespräche, Äußerungen Dritter über Gössner, Protokolle und Berichte über Treffen bzw. Sitzungen „linksextremistischer“ Bestrebungen und Informationen über Aktionen und künftige Vorhaben (vgl. S. 8 des Urteils).

Die Daten beruhten u.a. auf „Quellenberichten“ von V-Leuten und anderen geheimen Informanten des VS. So etwa Erkenntnisse über einen nicht namentlich genannten Verein, in dem Rolf Gössner Vorstandsfunktionen innehatte und der angeblich von Personen „unterwandert“ werden sollte; diese sollen einer Organisation angehört haben, die in der (berüchtigten) EU-Terrorliste geführt wird. Deshalb ist Gössner über ein ganzes Jahr selbst zum Gegenstand verfassungsschützerischer Überwachung geworden. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet (Urteil, S. 7). Trotzdem: fürsorglich gespeichert – zum angeblichen Schutz des Vereins und des Klägers.

Ebenfalls erfasst wurde die Tatsache, dass Rolf Gössner u.a. für die Internationale Liga für Menschenrechte an der Beobachtung eines Prozesses vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim teilgenommen hatte, in dem es um ein Berufsverbot für einen Realschullehrer in Baden-Württemberg ging. Der VGH erklärte dieses vom baden-württem­bergischen Verfassungsschutz begründete und vom Kultusministerium verhängte Berufsverbot für rechtswidrig und hob es auf. Der Prozessbeobachter Gössner blieb in NRW weiterhin erfasst.

Zu den erfassten Veranstaltungen in NRW, auf denen Rolf Gössner als Referent aufgetreten war, gehörten etwa solche des Duisburger „Netzwerkes gegen Rechts“ und Vorträge des Klägers zu Themen wie „Innere Sicherheit“, „V-Leute in Neonaziszenen“ oder „Abbau von Menschenrechten“; außerdem enthielten die VS-Berichte Angaben zur Vergütung, die der Kläger für einen Vortrag erhalten habe sowie die Wiedergabe längerer, nicht-öffentlicher Ausführungen eines dem „linksextremistischen Spektrum“ zuzurechnenden Redners zum gescheiterten NPD-Verbotsver­fahren; darin komme der Satz vor: „Etwa 30 der 200 NPD-Vorstandsmitglieder waren Geheimdienstler, das Peinliche war nur, dass sie – nach Rolf Gössner – an Brandstiftung, Totschlag, Mordaufrufen, Waffenhandel, Gründung einer terroristischen Vereinigung direkt beteiligt waren“. Solche realitätsnahen Äußerungen interessierten den Verfassungsschutz offenbar brennend und der Zitierte wird dafür gespeichert.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil die gesamte Datenerfassung, -speicherung und –verarbeitung des Verfassungsschutzes NRW im Fall Gössner für rechtswidrig erklärt, weil nicht kenntlich gemacht wurde, ob dieser selbst verdächtiges Objekt war - in den Worten des VS: „doloses Objekt“, also mutmaßlicher „Verfassungsfeind“ oder „Extremist“ - oder aber eine „undolose“ Kontaktperson, die selbst keine „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ verfolgt. Obwohl Gössner gerade nicht als Teil einer „linksextremistischen Bestrebung“ erfasst worden war, habe er mangels korrekter Kennzeichnung als „belastete Person“ gegolten und seine Daten hätten etwa gesetzeswidrig bei Sicherheitsüberprüfungen Verwendung finden können. Auch die Tatsache, dass Daten über Gössner in sog. Sachdatenbanken nach Belieben namentlich recherchierbar waren, verstieß gegen geltendes Recht. Mit diesen Praktiken sei einer verbotenen zweckwidrigen Weiterverwendung von personenbezogenen Daten unkontrollierbar Tür und Tor geöffnet worden.

Am 13. Dez. 2011 unter: justiz

Am 03-02-2011