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Erneuerbare Energie Gesetz - EEG Rückblende

Deutschland will auf die Sonnenseite

Der Weg für eine deutlich stärkere Nutzung der Solarenergie ist frei. Die Bundesregierung hat eine Verdreifachung des Fördervolumens für Solarstrom aus Fotovoltaikanlagen beschlossen. Am Freitag stimmte der Deutsche Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. Der Bundestag hatte bereits vor zwei Wochen eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in die Wege geleitet. Das EEG ermöglicht seit zwei Jahren den wirtschaftlichen Betrieb von Solarstromanlagen in Deutschland und gilt als weltweit vorbildlich. Es führte zur Errichtung zahlreicher neuer Solarfabriken, zur Vervielfachung der Nachfrage und zur Schaffung tausender neuer Arbeitsplätze.

Der heutige Beschluß ermöglicht nach Einschätzung der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz und schafft die Grundlage für solartechnische Investitionen im Wert von rund vier Milliarden Euro innerhalb der nächsten sechs Jahre.

In Folge der jüngsten Gesetzesnovelle müssen deutsche Energieversorger Solaranlagenbetreibern Solarstrom mit einer Gesamtkapazität von einem Gigawatt (=1.000 Megawatt) abnehmen und zu seinen Produktionskosten vergüten. Bislang war diese Verpflichtung auf 350 Megawatt beschränkt. Damit verfügt Deutschland jetzt über das weltweit ambitionierteste Ausbauziel zur Nutzung von Solarenergie. Gleichzeitig erhalten deutsche Solarfabrikanten die nötige Hilfe und Investitionssicherheit zum Ausbau und zur Modernisierung ihrer Produktionskapazitäten. Bislang sind in Deutschland rund 200 Megawatt Solarstromleistung am Netz.

Die Anhebung des gesetzlichen Förderrahmens eröffnet nach Ansicht der Branche der Deutschen Wirtschaft die Chance für eine internationale Marktführerschaft bei einer der wichtigsten Zukunftstechnologien. Noch führt Japan die solare Weltrangliste an. Die Solarwirtschaft zählt zu den wenigen Branchen und Technologiefeldern mit beachtlichen Expansionschancen. Nach einer aktuellen Befragung der Fachzeitschrift "Solarthemen" rechnet die Mehrheit der führenden Solarmanager mit einem zweistelligen jährlichen Marktwachstum der Fotovoltaikindustrie innerhalb der nächsten fünf Jahre. Diese positive Einschätzung wird inzwischen auch von führenden Finanzinstituten geteilt.

Ermöglicht wird der Solarboom durch die Förderprogramme der Bundesregierung, vor allem durch das im Jahr 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG garantiert jedem Besitzer einer Fotovoltaik-Anlage eine Mindestvergütung von 48,11 Cent für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde.

Am 24-06-2002

Erneuerbare Energien

Verschiedene Industrieverbände versuchten derzeit, energie-intensive Unternehmen aus ihrer Verursacher-Verantwortung für den Klimaschutz zu befreien. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen sollten kurzfristig auf den Weg gebracht werden, beklagt der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Der BEE sehe die geplanten Änderungen als gewaltigen Rückschritt in der Umwelt- und Energiepolitik Deutschlands.

Sie wären nach seiner Einschätzung auch für Privathaushalte und mittelständische Unternehmen von großem Nachteil. Die Kleinverbraucher müssten den notwendigen Umbau zu einer ressourcen- und umweltschonenden Energieerzeugung über steigende Strompreise dann nahezu allein finanzieren, befürchtet der Verband. "Das wäre der Ausstieg aus dem Verursacherprinzip.", so Johannes Lackmann, BEE-Präsident.

Der BEE sehe im aktuellen Vorstoß von Industrieverbänden und Stromkonzernen eine grundsätzliche Gefahr: Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHT) hätten bereits öffentlich gemacht, dass sie mit der Forderung nach einer Ausnahmeregelung für die Industrie im zweiten Schritt die Abschaffung des EEG zum Ziel hätten. Damit stünden über 130.000 Arbeitsplätze in der Erneuerbaren Energien-Industrie auf dem Spiel.

"Teile der Industrie wollen sich jetzt aus der Verantwortung für den Schutz unseres Klimas stehlen.“, so Carsten Körnig, Geschäftsführer der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. Die Modernisierung der Energieversorgung dürfe aber nicht allein auf Kosten von Mittelstand und Verbrauchern gehen.

Am 20-02-2003

Erneuerbare-Energie-Gesetz

Der vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) stößt bei den Umweltorganisationen BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF auf Zustimmung. Das EEG habe sich als erfolgreiches Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien erwiesen und sei zu einem essenziellen Standbein der deutschen Klimaschutzpolitik geworden. Nach Einschätzung der Verbände gehe von dem Gesetzentwurf ein wichtiges Signal für eine nachhaltige Energieversorgung aus. Deutschland könne seine Klimaschutzziele nur erfüllen, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben werde.

"Als Licht am trüben Klimahorizont", bezeichnete Claudia Kunz von der Umweltstiftung WWF den Entwurf. Durch die geplante Anhebung der Vergütungssätze, insbesondere bei Biomasse und Geothermie sei ein neuer Aufschwung für diese Energieträger zu erwarten. Mehr als die Hälfte des veralteten deutschen Kraftwerksparks müsse in den nächsten 20 Jahren vom Netz, deshalb se es wichtig, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass es auch betriebswirtschaftlich keinen Sinn mache, auf Kohlekraftwerke und damit auf CO2-Schleudern zu setzen. Der Entwurf sei in dieser Hinsicht wegweisend.

NABU-Vizepräsident Christian Unselt hob hervor, dass der Gesetzentwurf nicht nur die erneuerbaren Energien voranbringe, sondern zudem den Interessen des Naturschutzes Rechnung trage: "Mit den geplanten Regelungen etwa zur Offshore-Windenergie und zur Wasserkraft bleibt die Balance zwischen Energiewende und Naturschutz gewahrt!" So würden zukünftig in Meeresschutzgebieten geplante Windparks keine Vergütung erhalten und die Vergütung der Wasserkraft werde erstmals an ökologische Kriterien geknüpft.

Positiv ist auch die Einschätzung von Prof. Dr. Klaus Traube, energiepolitischer Sprecher des BUND: "Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, der mit dem EEG erfolgreich abgesichert wird, und eine Energieeinsparoffensive sowie die Erhöhung der Energieeffizienz durch Kraft-Wärme-Kopplung sind die Grundbausteine für eine zukunftsfähige Energieversorgung.

Die derzeitige politische Offensive der großen Stromkonzerne für den Zubau ineffizienter und klimaschädlicher Kohlegroßkraftwerke, der auch das gestrigen Treffen mit dem Bundeskanzler diente, unterstreicht die Dringlichkeit eines zügigen weiteren Ausbaus der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Nur die sachgerechte Fortschreibung des EEG kann dies gewährleisten."

Lob erntete der Vorschlag ebenfalls von Stefan Schurig, dem Leiter der Klima- und Energieabteilung bei Greenpeace: "Der Gesetzesentwurf ist gut, weil er den Ausbau von Wind, Wasser und Sonnenenergie konsequent vorantreibt. Während Schröder den Vertretern der Kohleindustrie den Hof macht, schafft Trittin wichtige wirtschaftliche Voraussetzungen für mehr Klimaschutz und mehr Arbeitsplätze. Schon heute arbeiten mehr Menschen für erneuerbare Energien als in der Atom- und Kohleindustrie. Dem Willen der Kohleindustrie zu folgen und in den nächsten 20 Jahren über 40 Mrd. Euro in die Erneuerung von Kohlekraftwerken zu stecken wäre ein verhängnisvoller Fehler."

Am 15-08-2003

Erneuerbare Energien

Die Allianz pro Schiene forderte die Bundesregierung auf, die Härtefallregelung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) auf die Bahnen auszudehnen. Die EEG-Novelle, die am Mittwoch im Kabinett beraten wird, belastet den elektrisch betriebenen Schienenverkehr nach Berechnungen der Allianz pro Schiene mit über 24 Mio Euro in 2004 und voraussichtlich mit über 31 Mio in 2008. "Die Bundesregierung steuert in einen umweltpolitischen Zielkonflikt: Mit der Förderung der Erneuerbaren Energien belastet sie ausgerechnet die umweltfreundlichen Bahnen", erklärte Dirk Flege, der Geschäftsführer des Schienenbündnisses.

Die Härtefallregelung des vorliegenden Entwurfs der EEG-Novelle entlastet energieintensive Industrieunternehmen - obwohl gerade sie in der Regel die Umwelt besonders stark belasten -, um sie im Wettbewerb nicht zu schwächen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf gilt die Härtefallregelung nicht für Eisenbahnunternehmen, obwohl die EEG-Abgabe ihre Wettbewerbsposition gegenüber den anderen Verkehrsmitteln ohne Stromantrieb schwächt.

Der Grund: Die Härtefallregelung greift bei Unternehmen, deren Stromkosten 15 Prozent der Bruttowertschöpfung entsprechen. Dieser Wert beträgt bei den Bahnen jedoch nur 6 bis 7 Prozent, obwohl sie zu den größten Stromabnehmern in Deutschland gehören. Der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer: "Hier muss das Kabinett eine Sonderregelung für den Schienenverkehr schaffen, sonst erkauft sie sich einen Umweltvorteil mit der Benachteiligung der ökologisch verträglichen Bahnen."

Die Allianz pro Schiene wies darauf hin, dass die Bahnen nicht nur systembedingt das umweltfreundlichste Verkehrsmittel sind, sondern selbst erneuerbare Energien verstärkt nutzen. Der Anteil regenerativer Energien an der Bahnstromversorgung betrug in 2002 13 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung im öffentlichen Netz beträgt nur 8 Prozent. Die Bundesregierung will diesen Anteil auf 12,5 Prozent im Jahr 2010 steigern, u.a. mit Hilfe des Erneuerbare Energien-Gesetz. "Wir begrüßen die Förderung der Erneuerbaren Energien ausdrücklich. Die Bahnen haben schon heute das diesbezügliche Ziel der Regierung übertroffen, und dürfen deshalb vom EEG nicht zusätzlich im Wettbewerb mit dem klimaschädlichen Straßen- und Luftverkehr belastet werden", sagte Flege.

Die Allianz pro Schiene ist ein Zusammenschluss von 16 Non-Profit- Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Verbraucher und Arbeit. Unterstützt wird das Schienenbündnis von 35 Wirtschaftsunternehmen, darunter die Deutsche Bahn, Connex, Häfen und Güterverkehr Köln, Regiobahn, Rhein-Sieg-Eisenbahn, Erfurter Industriebahn und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Am 15-12-2003

Umweltpolitik

Der Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Hubert Weinzierl, hat in seiner Jahresbilanz 2003 einen "Stillstand in der Umweltpolitik" konstatiert und die "Abkehr von der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie" kritisiert. Steuer-, Wirtschafts- und Sozialreformen seien aber nur dann erfolgreich, wenn sie in eine Nachhaltigkeitsstrategie als "neues Überlebensprogramm" eingebunden würden, erklärte Weinzierl am Freitag in Berlin.

Unter dem Motto "Nachhaltigkeit muss Kult werden" empfahl er, mehr als bisher auf zukunftsfähige Lebensstile zu bauen. "Weil die Bäume nicht in den Himmel wachsen", argumentierte der DNR- Präsident, "brauchen wir ein Überlebensprogramm für nachfolgende Generationen. Denn ausreichende Ressourcen und eine lebenswürdige Umwelt sind auch ein Teil unserer zukünftigen Rente."

Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie biete eine gute Basis für ein ökologisch richtiges und sozial verantwortbares Handeln. Allerdings habe die Politik auf Landes- wie Bundesebene bei der konkreten Umsetzung versagt, kritisierte der Präsident des Umwelt-Dachverbands in seiner Jahresbilanz. Mehr denn je stünden die politisch Verantwortlichen deshalb auf dem ökologischen Prüfstand.

Er nannte dafür folgende Beispiele: "In der Klimapolitik müssen wir dazu stehen, die selbst gesteckten Ziele auch zu erreichen, nämlich die Reduktion der Treibhausgase um 25 Prozent bis 2005. Die vom Kabinett beschlossene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist dafür ein erfolgversprechender, aber nur erster Schritt."

"Ein Extrembeispiel für mangelnde Zukunftsverantwortung liefert Ministerpräsident Stoiber mit dem geplanten Kahlschlag im Naturschutzhaushalt des Freistaats. Damit fällt Bayern im nationalen und internationalen Öko-Ranking auf die allerletzte Stelle zurück. In der Verkehrspolitik ist der Bundesverkehrswegeplan 2003 ein umweltpolitisches Desaster. Positiv sei allerdings zu bewerten, dass sowohl Bundeskanzler Schröder als auch Verkehrsminister Stolpe nochmals zugesichert haben, 'ausschließlich' einen sanften Ausbau der Donau zu verwirklichen."

Am 19-12-2003

Klimaschutz

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace wirft dem wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Täuschung der Öffentlichkeit vor. Der Beirat empfiehlt in einem heute vorgestellten Gutachten, das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) abzuschaffen, weil es aus seiner Sicht "ökologisch nutzlos aber volkswirtschaftlich teuer" sei. Die Begründung dieser Forderung sei laut Greenpeace politisch motiviert und enthalte irreführende Szenarien. Das Gutachten des Beirats reihe sich ein in die Kampagne von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gegen Erneuerbare Energien.

Clement diffamiere seit Monaten saubere Energien, um seine Pro-Kohle-Politik zu stützen. Greenpeace fordert, das EEG beizubehalten. Es sei eines der weltweit erfolgreichsten Instrumente zur Förderung Erneuerbarer Energien - und damit für den Klimaschutz. "Was der Beirat heute vorgelegt hat, ist keine Wissenschaft mehr, das ist Polemik", sagt Sven Teske, Greenpeace-Energiexeperte. So behauptet der Beirat beispielsweise, die Vergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energien würden in Zukunft steigen. Höhere Stromkosten würden Teile der deutschen Industrie ins Ausland treiben. Tatsächlich sieht das EEG sinkende Vergütungen sowie Härtefallregelungen vor.

Auch beim Emissionshandel - dem Handel mit dem Recht, Kohlendioxid auszustoßen - verbreitet der Beirat gezielt Falschmeldungen. Die Wissenschaftler stellen Szenarien vor, in denen durch das EEG zusätzliche Emissionszertifikate frei werden. Dies würde den Preis für die Tonne Kohlendioxid senken - der Anreiz zum CO2-Sparen wäre zunichte gemacht. Tatsächlich aber verhindert das EEG genau dies: Wer Förderung nach EEG bezieht, kann sich nicht am Emissionshandel beteiligen.

Bis zum Jahr 2050 ist ein Strommix aus über 60 Prozent Erneuerbaren Energien, 30 Prozent effizienten Gaskraftwerken und unter zehn Prozent Steinkohle technisch möglich. "Aber dafür sind politische Vorgaben wie der Fortbestand des EEG und der Emissionshandel unverzichtbar", sagt Teske. "Ohne EEG ist der Klimaschutz in Deutschland am Ende."

Das EEG garantiert Betreibern von erneuerbaren Energie-Erzeugungsanlagen, etwa Wind- oder Solaranlagen, eine erhöhte Vergütung des erzeugten Stroms bei der Einspeisung. Dies soll einen finanziellen Anreiz für diese umweltfreundlichen Energieformen schaffen.

Am 08-03-2004

Beschlossen

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die rot-grüne Regierungskoalition die Nutzung regenerativer Energiequellen weiter vorantreiben. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern.

Bei der Windenergie sollen die Vergütungssätze für neue Anlagen im Vergleich zur derzeitigen Regelung um rund 6,3 Prozent an guten Küstenstandorten und um rund 2,3 Prozent an guten Binnenlandstandorten gesenkt werden. Um Kostensenkungspotenziale besser zu nutzen, sollen die Vergütungssätze statt bislang um 1,5 Prozent im Jahr künftig um zwei Prozent reduziert werden.

Besondere Anreize sind für den Ersatz älterer, kleinerer Anlagen durch moderne und leistungsstarke Installationen vorgesehen. Bessere Rahmenbedingungen wird es auch für die Windenergienutzung auf See geben. Für Strom aus Offshore-Windkraftanlagen soll eine Vergütung von 9,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh) mindestens zwölf Jahre gelten.

Bei der Stromerzeugung aus BIOMASSE ist eine bessere Förderung von kleineren Anlagen mit weniger als 150 Kilowatt Leistung vorgesehen. Einen deutlich höheren Bonus als bisher soll es für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe geben, weitere Zusatzvergütungen winken bei der Verwendung besonders effizienter und innovativer Technik wie Brennstoffzellen oder Kraft-Wärme-Kopplung.

Gleichfalls verbessert werden sollen die Bedingungen für die Energieerzeugung aus ERDWÄRME. Anlagen, die vor 2010 in Betrieb gehen, erhalten demnach eine Vergütung von bis zu 15 Cent pro kWh.

In die Förderung der WASSERKRAFT-Nutzung werden der Novelle zufolge künftig auch große Anlagen bis zu einer Leistung von 150 Megawatt einbezogen. Dabei muss das Leistungsvermögen der Anlagen durch Erneuerungs- oder Erweiterungsmaßnahmen mindestens um 15 Prozent gesteigert werden. Vergütet wird dann nur die neu hinzu gekommene Strommenge. Etwa zwei Dutzend größere Wasserkraftwerke an Deutschlands Flüssen können laut Bundesumweltministerium von dieser Regelung profitieren.

Weiterhin gefördert werden Wasserkraftanlagen bis fünf Megawatt Leistung, wobei ökologische Anforderungen erfüllt werden müssen. Bei entsprechenden Nachrüstungen von kleinen Anlagen bis 500 Kilowatt steigt der Vergütungssatz um zwei Cent pro kWh.

Weitgehend übernommen werden in der Novelle die Regelungen des bereits in Kraft getretenen Vorschaltgesetzes zur Photovoltaik. Danach beträgt die Grundvergütung für Strom aus SONNENENERGIE 45,7 Cent pro kWh. Ist eine Anlage an Gebäuden angebracht, erhöht sich die Vergütung um bis zu 11,7 Cent pro kWh. Weitere fünf Cent pro kWh gibt es bei Fassadeninstallationen.

Am 02-04-2004

Meere

Die Umweltschutzorganisation WWF ist erfreut über die Entscheidung der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO, die Ostsee "im Prinzip" als Besonders Empfindliches Seegebiet (PSSA) auszuweisen. Alle Baltischen Staaten außer Russland stimmten mit ihrem Votum für diesen wegweisenden Schritt. Aufgrund dessen konnte sich ein Blockadeversuch des Ölriesen Russland und einiger Billigflaggenstaaten nicht durchsetzen, diese und weitere PSSA-Ausweisungen bis auf weiteres generell zu verhindern.

Für diesen Durchbruch hatte sich der WWF seit Jahren eingesetzt, da der PSSA-Status eine wichtige Voraussetzung für konkrete Schutzmaßnahmen in punkto Schiffssicherheit ist, wie beispielsweise Lotsenpflicht und Befahrensbeschränkungen, mit deren Hilfe verheerende Ölunfälle wirksam verhindert werden können, die ansonsten die Ostsee über Jahrzehnte hinaus empfindlich schädigen könnten. Der WWF hat daher auch seine fachliche Expertise in die Ausarbeitung der technischen Grundlagen für die PSSA-Ausweisung der Ostsee seit Jahren eingebracht.

"Die Ostsee ist eines der empfindlichsten Seegebiete der Welt wegen ihres langsamen Wasseraustauschs und ihrer Vielzahl seltener Arten. WWF ist daher hoch erfreut darüber, dass die Regierungen der Schifffahrtsnationen die einzig wahre und längst überfällige Entscheidung getroffen haben, dieses ökologisch wertvolle Gebiet zu schützen. Die IMO hat damit ein klares Zeichen gesetzt, dass "Seelenverkäufer" keine Zukunft haben auf unseren Meeren und dass wirtschaftliche Interessen im Einklang mit dem Schutz unserer elementaren Ressourcen stehen müssen" kommentiert WWF-Geschäftsführer Dr. Peter Prokosch.

WWF appelliert nun an die Anrainerstaaten der Ostsee, bis 2005 effektive flankierende Maßnahmen auszuarbeiten, um die Schiffssicherheit in der Ostsee zu stärken. Erst diese Maßnahmen, wie Schlepperdienste, Nothäfen und Lotsenpflicht, können Hochrisikorouten wie Kadetrinne und Dänische Belte wirksam schützen. Konkrete Maßnahmen bilden außerdem die Voraussetzung für die endgültige formale Anerkennung des Meeresgebiets als PSSA durch ein weiteres IMO-Komitee ab 2006.Außerdem drängt WWF die Russische Föderation, die eigenen Hoheitsgewässer ebenfalls in den Rahmen der Ostsee-PSSA zu stellen.

Weitere Etappenerfolge auf dieser IMO-Konferenz bestanden in der prinzipiellen Ausweisung der Kanarischen Inseln sowie der Galapagosinseln als PSSA. Obwohl es sich um kleinere Gebiete handelt, sind auch hier hochrangige ökologische Nischen endlich mit einem Schutz versehen worden.

Am 05-04-2004

Erneuerbare Energien

Der unionsgeführte Bundesrat hat heute das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Hans-Josef Fell, Sprecher für Technologie und Forschung der grünen Bundestagsfraktion kritisiert, dass damit "die Erneuerbare-Energien-Branche und zehntausende Arbeitnehmer verunsichert" würden. So sei mit der Unionsmehrheit unter anderem beantragt worden, das Ausbauziel für das Jahr 2020 mit einem Anteil von 20 Prozent Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu streichen.

Damit werde offensichtlich, dass die Union den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien nach 2010 zurückdrängen oder beenden wolle. Mit dem von der Union mitgetragenen Ziel des Ausbaus der Bioenergien sei das allerdings nicht zu vereinbaren, so Fell.

Darüber hinaus habe die knappe Mehrheit des Bundesrates gegen den Ausbau der Windenergie im Binnenland gestimmt. Damit stelle sich die Union eindeutig auf die Seite der Netzbetreiber, die den Anschluss von Solar- und Windkraftanlagen verhindern wollten, so die Kritik. So seien auch die Anträge unterstützt worden, die den Vorrang der Erneuerbaren Energien im Netz behindern sollten.

Die Fraktion kündigte an, die Einsprüche zurückzuweisen und das bereits im Bundestag verabschiedete Gesetz in Kraft treten zu lassen.

Am 14-05-2004

Energieversorgung

Ein Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien wird im Juni in den chinesischen Gesetzgebungsprozess eingebracht. Experten der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH beraten die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) bei der Entwicklung des wegweisenden Gesetzes. Chinas Stromerzeugung basiert überwiegend auf heimischer Kohle. Die Kraftwerke sind zumeist veraltet und ineffizient, was zu hohen Kosten und enormen Umweltbelastungen führt.

Aufgrund des hohen Wirtschaftswachstums in China steigt der Stromverbrauch stark an. Um die Versorgungs- und Umweltprobleme zu lösen, will China verstärkt auf erneuerbare Energien setzen. Damit die Markteinführung beschleunigt wird, bilden feste Einspeisungsvergütungen das Kernstück des neuen Fördergesetzes.

Vorbild ist das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung und im ländlichen Bereich sollen über einen Fonds gefördert werden.

Zusätzlich sieht der Entwurf zinsgünstige Darlehen und Steuervergünstigungen vor. "Durch die Bündelung der Maßnahmen könnte schnell ausländisches Kapital auf den chinesischen Markt gelangen", sagt Jens Drillisch, GTZ-Experte für Energiepolitik. Details der Regelungen, etwa über die Einspeisungsvergütungen und einen nationalen Ausgleichsmechanismus, werden in den nächsten Monaten ausgearbeitet.

Der chinesische Partner hat die GTZ um weitere Unterstützung gebeten. Aufgrund des langwierigen Gesetzgebungsprozesses wird das Gesetz frühestens Ende 2005 in Kraft treten, erläutert Paul H. Suding, GTZ-Programmleiter in Peking. Bei der Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien in Bonn (renewables 2004) wird die Volksrepublik mit rund 60 Delegierten vertreten sein. Die GTZ ist vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und vom Bundesumweltministerium (BMU) mit der Vorbereitung und Durchführung der Konferenz beauftragt worden.

Am 27-05-2004

Erneuerbare Energien

Die OECD-Länder könnten bis 2020 etwa 15 Prozent ihrer Stromgewinnung von Kohle auf Biomasse umstellen und so ihren jährlichen Kohlendioxid-Ausstoß um eine Milliarde Tonnen senken. Das geht aus einer am Donnerstag anlässlich der "Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien" in Bonn (1.-4. Juni) veröffentlichten Studie des WWF hervor. Bisher wird erst ein Prozent des Stromes aus nachwachsenden Rohstoffen - zum Beispiel aus der Verbrennung von Althölzern - gewonnen. Die Förderung der Biomasse verspreche zudem etwa 400.000 neue Jobs, vor allem in ländlichen Regionen.

"Die Politik hat die enormen Potenziale der Biomasse bislang vernachlässigt. Sie ist eine ökonomisch sinnvolle, klimafreundliche und zuverlässige Alternative zur Kohle", erklärt WWF-Energieexpertin Claudia Kunz. Gegenüber anderen regenerativen Energien wie Sonne und Wind spreche auch die wetterunabhängige Verfügbarkeit von Biomasse-Strom für den Ausbau dieser Energiequelle. "In einem zukunftsfähigen Energiemix spielt die Biomasse eine zentrale Rolle."

Laut der Studie könnten bis 2020 etwa 100 Millionen Haushalte mit Biomasse-Strom versorgt und 400 konventionelle Kohle-Kraftwerke ersetzt werden. "Mehr Strom aus Biomasse bedeutet weniger Kohlendioxid-Ausstoß und weniger globale Erwärmung", so die WWF-Expertin. "Nur mit der Förderung von Biomasse könnten die OECD-Staaten ihre im Kyoto-Protokoll vereinbarten Klimaziele erreichen." In Deutschland werde bislang erst 1,2 Prozent des Stroms aus Bioenergieträgern gewonnen. Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gehe Deutschland aber in die richtige Richtung. "Es wird Zeit, dass das neue EEG in Kraft tritt", betont Kunz.

Die vom WWF gemeinsam mit der European Biomass Industry Association (AEBIOM) veröffentlichte Studie fordert die Regierungen auf, den Biomasse-Strom stärker zu fördern. Neben den Reststoffen müssten längerfristig Anreize zur Nutzung von Energiepflanzen gesetzt werden. Um negative soziale, wirtschaftliche oder ökologische Folgen durch den Anbau zu vermeiden, sollten entsprechende Richtlinien für die Biomasse-Produktion entwickelt und umgesetzt werden. Weder die Lebensmittelproduktion noch der Naturschutz würden dadurch beeinträchtigt.

Von der bevorstehenden Bonner Konferenz erwartet der WWF klare Weichenstellungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. "Die Europäische Union muss eine Führungsrolle übernehmen und sich ehrgeizige Ziele setzen", fordert Kunz. "Bis 2020 sollte die EU ein Viertel ihres Primärenergieverbrauchs aus Biomasse, Sonne, Wind und anderen alternativen Quellen gewinnen."

Am 27-05-2004

EEG

Für die Erzeugung erneuerbarer Energien gelten künftig neue Regeln für die Förderung. Der Bundestag hat am heutigen Freitag in Berlin den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mehrheitlich angenommen. Dagegen stimmten Union und FDP. Gegenüber der ursprünglichen Regelung soll es nun eine Förderung für Windräder nur geben, wenn diese 60 Prozent des Referenzertrages erzielen. Damit solle eine Errichtung von Windanlagen an schlechten Standorten verhindert werden. Die Windenergiebranche begrüßte die Entscheidung. Mit dem Beschluss gebe es wieder Planungssicherheit.

Das Gesetz regelt die Vergütung bei der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme. Die Bundesregierung will damit den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent steigern.

"Nach mehr als zwei Jahren quälender und teilweise lähmender Diskussionen sind jetzt endlich wieder kalkulierbare Rahmenbedingungen in Sicht, auf deren Basis unternehmerische Entscheidungen für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land und auf See getroffen werden können", kommentiert der Vorsitzende des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.V. (WVW), Wolfgang von Geldern, den Kompromiß. So würden mit dem jetztigen Gesetz die Rahmenbedingungen für den Aufbau von Offshore-Windparks deutlich verbessert.

Besonders wichtig für die Branche sei, dass eine neuerliche Überprüfung des Gesetzes erst für Ende 2007 vorgesehen sei. "Das gibt die notwendige Sicherheit zur Finanzierung und Umsetzung von Windpark-Projekten in Deutschland". Die jetzt in das Gesetz eingeführte Regelung, Standorte an denen weniger als 60 Prozent des Referenzwertes erzielt werden können, von den gesetzlich geregelten Vergütungen auszuschließen, werde dazu führen, die Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen durch technische Innovation zügig zu verbessern. Daher führe diese Regelung auch dazu, die Exportfähigkeit deutscher Technologie zu fördern.

"Mit dem neuen EEG schaffen wir eine weitere Grundlage für den Umbau unserer Energieversorgung. Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme werden im Jahr 2020 ein Fünftel unseres heutigen Strombedarfs decken. Das ist ein Plus für Klimaschutz wie für Wachstum und Beschäftigung", erklärte Umweltminister Jürgen Trittin. Die 120.000 Arbeitsplätze, die bereits heute in der Branche existieren könnten bis 2020 um weitere 300.000 wachsen.

Der Bundesrat wird sich am 9. Juli mit der Vorlage befassen. Allerdings benötigt das Gesetz nicht mehr die Zustimmung der Länderkammer.

Am 18-06-2004

Verbesserungen für Landwirtschaft und Geothermie

Am Freitag hat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Bundesrat passiert. Der Bundesrat hat auf eine Abstimmung verzichtet, ein Einspruch wurde nicht eingereicht. Das novellierte EEG weise laut Hans-Josef Fell, Sprecher für Technologie und Forschung der grünen Bundestagsfraktion, eine Vielzahl von Verbesserungen für die Erneuerbaren Energien und die Anlagenbetreiber auf. Das Gesetz würde vor allem für die Landwirtschaft und die Geothermie aber auch die Meeresenergien deutliche Verbesserungen bringen und große Anreize für technologische Innovationen darunter die Biogasaufbereitung und -Einspeisung bieten.

Zudem wird es für ablehnende Energieversorgungsunternehmen deutlich schwieriger werden, Anlagenbetreibern Steine in den Weg zu legen. Das Gesetz wird nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und seiner Verkündigung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Vermutlicher Tag des Inkrafttretens wird der 01.08.2004 sein.

Am 09-07-2004

"Transparenz sinnlos"

Die Offenlegung von Zahlungen der Wirtschaft an Politiker tragen nach Auffassung der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW "nicht im mindesten dazu bei, dass eine von Industrieinteressen unabhängige Politik möglich ist." Das beweise der Fall des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers und E.ON-Managers Werner Müller. Müller weise in der "Berliner Zeitung" zu Recht darauf hin, dass er kein Geheimnis daraus gemacht hat, vor seiner Berufung ins Ministeramt 25 Jahre als Manager in der Energiewirtschaft tätig gewesen zu sein, meint die IPPNW. "Müller war 1998 vom Energie- und Atomkonzern E.ON in die Bundesregierung geschickt worden. Dieser ungeheuerliche Vorgang war für die Öffentlichkeit völlig transparent", sagte ein Sprecher der Ärzteorganisation. "In der Bundesregierung hat Müller ungeniert die Interessen seines Konzerns und seiner Branche vertreten. Müller setzte mit dem so genannten Atomkonsens den langjährigen Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke durch, torpedierte das Erneuerbare Energiegesetz und ließ durch seinen Staatssekretär eine Ministererlaubnis zugunsten einer Tochtergesellschaft von E.ON erteilen."

"Kaum war Müller 1998 nach dem Regierungswechsel zu Rot-grün Wirtschaftsminister, griff er Umweltminister Jürgen Trittin unablässig an", so die IPPNW. "Trittin hatte nichts anderes gemacht, als – der Koalitionsvereinbarung gemäß – auf einen zügigen Atomausstieg hinzuwirken und ein Verbot der Wiederaufarbeitung durchzusetzen. Schon wenige Monate nach dem Regierungswechsel war Trittin faktisch entmachtet, er stand kurz vor dem – erzwungenen – Rücktritt." Nach klärenden Gesprächen mit Bundeskanzler Schröder sei Trittin Umweltmininister geblieben und habe sich an dem so genannten Atomkonsens vom Juni 2000 beteiligt, "der den langjährigen Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke vorsah". Im Jahr 2002 sei das neue Atomgesetz in Kraft getreten, mit dem die Atomindustrie eigenen Aussagen zu Folge in höchstem Maße zufrieden sei.

"Auch bei der angestrebten Energiewende versuchte Wirtschaftsminister Müller, alles zu verhindern", zitiert die IPPNW einen ehemaligen Mitarbeiter der grünen Bundestagsfraktion. Müller habe vehement versucht, das Erneuerbare Energiegesetz zu verhindern oder zumindest zu verwässern. Entwürfe für das Gesetz seien bei E.ON geprüft worden. "In einem Fall ist der grünen Bundestagsfraktion sogar ein Entwurf aus dem Hause E.ON zugeleitet worden."

Das Erneuerbare Energiegesetz sei erst nach einer persönlichen Intervention des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis durchgegangen. Simonis brauchte die Förderung der erneuerbaren Energien, um die Wahl in Schleswig-Holstein zu gewinnen. Sonst wäre das Gesetz möglicherweise am Widerstand von Wirtschaftsminister Müller gescheitert. Müller habe weiterhin versucht, die Förderung der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung zu behindern, da E.ON kaum über diese Technik verfügt.

Kurz vor seiner Rückkehr zu E.ON habe Müller seinen Staatssekretär – gegen das Votum des Bundeskartellamtes – noch eine Ministererlaubnis zur Fusion der Ruhrgas AG mit E.ON erteilen lassen.

Diese Geschehnisse sind nach Auffassung der IPPNW "kein Einzelfall, keine individuelle Verfehlung". Es sei Teil der bundesrepublikanischen Wirklichkeit, dass einflussreiche Banken und Industrieunternehmen Politiker und Parteien bezahlen. "Selbstverständlich werden dafür Gegenleistungen erwartet. Die Parteispenden werden seit Jahren transparent gemacht. Das ändert aber rein gar nichts an der demokratisch nicht legitimierten Einflussnahme."

Eine Beeinträchtigung seiner Unabhängigkeit als Minister habe er in dem Rentenanspruch zu keiner Zeit gesehen. Schließlich sei eine Pension kein Gehalt.

Er habe im Übrigen kein Geheimnis daraus gemacht, dass er vor seiner Berufung ins Ministeramt 25 Jahre als Manager in der Energiewirtschaft gearbeitet und damit auch Pensionsansprüche erworben habe, sagte Müller weiter. Seine Entscheidungen als Minister jedenfalls habe die E.ON-Rente nicht beeinflusst. "Ich hätte, spaßhaft gesagt, alle Atomkraftwerke von E.ON stilllegen können, an meinem Rentenanspruch und am Rentenbeginn im Januar 2002 hätte das nichts geändert", betonte Müller.

Zu der aktuellen Diskussion um Nebeneinkünfte von Politikern, sagte Müller, er sei dafür, die Nebentätigkeiten von Politikern offenzulegen. Allerdings schwäche es die Qualität der Politik, wenn zum Beispiel die Tatsache einer in 25 Berufsjahren verdienten Firmenrente, die Mitarbeit in der Politik verböte. "Wie so oft, sehe ich die Gefahr, dass wir angesichts der momentanen Debatte das Kind mit dem Bade ausschütten", sagte der Ex-Minister.

Müller, der im Oktober 2002 aus dem Kabinett ausschied, wurde 2003 Vorstandschef der RAG. An der RAG ist E.ON beteiligt.

Am 18-01-2005