"Brot für die Welt", der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) und die
Menschenrechtsorganisation FIAN (FoodFirst Informations- und Aktionsnetzwerk) haben der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, das Recht auf Nahrung in anderen Ländern zu verletzen. In ihrem Bericht, den sie letzte Woche der Menschenrechtskommission in Genf vorgelegt haben, dokumentieren sie sieben Fälle, in denen Deutschland zu solchen Menschenrechtsverletzungen beigetragen habe. Der UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Nahrung, Jean Ziegler, bestätigte zugleich in seinem Bericht an die Menschenrechtskommission die Argumentationslinie der deutschen Organisationen, dass die reichen Länder in ihren Außenbeziehungen das Recht auf Nahrung achten müssten. Ziegler hatte sich in seinem Bericht ausdrücklich auf Handreichungen der drei Organisationen bezogen. Die Hilfsorganisationen kündigten an, einen "Parallelbericht" vorzulegen, wenn die Bundesregierung 2006 beim zuständigen UN-Ausschuss turnusgemäß einen Bericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Menschenrechte erstellen werde. Jean Ziegler sagte, reiche Länder seien zur Hungerbekämpfung völkerrechtlich verpflichtet.