Zuwanderungsgesetz
Klage erst im Juli - Saarland erarbeitet Klageschrift
Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sagte, er sei "fest davon überzeugt, dass das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung in dieser Form keinen Bestand haben wird". Bosbach verwies darauf, dass die FDP sich im Innenausschuss gegen "wesentliche Teile" des Gesetzes ausgesprochen hatte. Zugleich wandte er sich gegen den Eindruck, die Union strebe keine rasche Entscheidung der Karlsruher Richter an. Die Tatsache, dass die Union nicht mit einem Eilantrag das In-Kraft-Treten des Gesetzes verhindern wolle, begründete er mit Erfahrungen mit der Klage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Hürden für den Erlass einer einstweiligen Verfügung seien "außerordentlich hoch", und man solle sie nur beantragen, wenn auch Aussicht auf Erfolg bestehe, sagte er.
Die unionsgeführten Länder wollen in Karlsruhe klären lassen, ob das Zuwanderungsgesetz verfassungskonform zustande gekommen ist. Bei der Abstimmung im Bundesrat hatte Brandenburg ein geteiltes Votum abgegeben. Dennoch wurden die Stimmen des Landes als Ja gewertet. Die Union hält dies für einen Verfassungsbruch. Bundespräsident Johannes Rau hatte das Gesetz am vergangenen Donnerstag unterzeichnet.
Wegen einer 220.000 Euro teuren Anzeigenkampagne über das Zuwanderungsgesetz werfen CDU und CSU der Bundesregierung Verschwendung von Steuergeldern vor. CSU-Landesgruppenchef Michael Glos sagte mit Blick auf bundesweit geschaltete ganzseitige Zeitungsanzeigen, es sei eine "Geschmacklosigkeit, so mit Steuergeldern umzugehen". Bosbach bezeichnete die Kampagne als "Volksverdummung auf Kosten des Steuerzahlers". Die in den Anzeigen getroffenen Aussagen seien eine "Mischung aus Halbwahrheiten und Unwahrheiten".
Zudem sei die Einladung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) an die Union zu Gesprächen über Rechtsverordnungen "scheinheilig". Bosbach erinnerte daran, dass das Saarland den Vermittlungsausschuss hatte anrufen wollen, was die SPD-regierten Länder verhindert hätten. Eine Einigung hätte im Vermittlungsverfahren passieren müssen, nicht nachdem das Gesetz "auf fragwürdige Weise durchgebracht" worden sei.
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