Erst Fördermöglichkeiten ausschöpfen
DGB und Sozialverbände formulieren Bedingungen für Ein-Euro-Jobs
Die Gewerkschaften und Verbände unterstreichen in einer am Samstag in Berlin veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre Beschäftigung nicht verdrängen dürfe. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe "Vorrang vor Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" (Ein-Euro-Jobs). Zuerst allerdings müssten für die Betroffenen "andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft" werden. Die Beschäftigung dürfe für Langzeitarbeitslose nicht zu einer Sackgasse werden. Sie müsse deswegen sowohl die Qualifikation als auch die bisherigen beruflichen Erfahrungen berücksichtigen.
Die Gewerkschaften und die Verbände fordern, dass die Arbeiten "dem Allgemeinwohl zugute kommen" müssen. Deshalb ist nach ihrer Ansicht ein Einsatz der Betroffenen in privaten Unternehmen "generell ausgeschlossen". Zudem müssten die Tätigkeiten so angelegt sein, dass ein Überwechseln in den regulären Arbeitsmarkt jederzeit möglich ist und durch die Beschäftigung gefördert wird. Die "Entlohnung" in Form von Arbeitslosengeld II und Mehraufwandsentschädigung müsse in einem "angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Arbeitsleistung stehen". Dabei sollten tarifliche Vereinbarungen oder ortsübliche Löhne als Vergleichsmaßstab hinzugezogen werden.
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Am 25. Okt. 2004 unter:
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