Sozialbeitrag für Großkonzerne gefordert
Sozialverbände kritisieren Rentenpolitik von Schwarz-Rot
Hirrlinger bezeichnete die Forderung, einen Teil der Mehrwertsteuererhöhung zur Entlastung der Rentenkasse zu verwenden, als längst fälligen Ausgleich für die Kosten der deutschen Einheit. Diese würden seit 1990 aus den Sozialkassen bezahlt. Immer noch werde ein beträchtlicher Teil von Beitragsgeldern in den alten Ländern zur Aufstockung der ostdeutschen Renten genutzt. Nach 15 Jahren sei es an der Zeit, für diese versicherungsfremden Leistungen Steuergelder zu verwenden, betonte der VdK-Chef. Damit würde erheblicher finanzieller Druck von den Rentenkassen genommen.
Den Großbetrieben warf Hirrlinger vor, sie sanierten sich zu Lasten der Allgemeinheit. Die Kosten für massenhafte Frühverrentung wälzten sie einfach auf die Rentenkassen ab. In der Folge drohten steigende Beiträge und Rentenkürzungen. "Deshalb ist es dringend notwendig, alle Firmen, die solche Abbaumaßnahmen vollziehen, an den Kosten für die Rentenkasse zu beteiligen", betonte der VdK-Chef. Wer Arbeitnehmer in den Vorruhestand schicke, sollte verpflichtet werden, einen Solidarbeitrag an die Rentenversicherung zu überweisen.
Engelen-Kefer rechnete vor, die für 2008 beschlossene Anhebung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent des Bruttoeinkommens werde nicht ausreichen, wenn die Koalition gleichzeitig den Bundeszuschuss einfriere und die Sozialabgaben für Langzeitarbeitslose "drastisch" kürze. Langfristig sorge der im Koalitionsvertrag vorgesehene Stopp für die Dynamik des Bundeszuschusses sogar dafür, dass die Beiträge bis 2030 um 2,5 Prozentpunkte stärker als bisher zugesagt steigen würden, erläuterte Engelen-Kefer.
Damit könne das Versprechen nicht gehalten werden, den Rentenbeitragsatz bis 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 bei 22 Prozent zu begrenzen. Das sei "widersinnig". Denn die Rentenbeschlüsse der großen Koalition führten zum Gegenteil dessen, was öffentlich als politische Ziele verkündet werde, nämlich Beitragsstabilität und keine Rentenkürzung. Bleibe es bei den Regelungen des Koalitionsvertrages, müsse man aber wohl mit Rentenkürzungen und Beitragserhöhungen rechnen.
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Am 21. Nov. 2005 unter:
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