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Verteidigung im "Atomschmuggel"-Prozess stellt Befangenheitsantrag

"Evident unwahre Behauptungen"

Mit Anträgen der Verteidigung ist am 6. Juni vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart der Prozess gegen einen Ingenieur wegen des Verdachts der Beteiligung am libyschen Atomprogramm fortgesetzt worden. In einem Befangenheitsantrag forderten die Anwälte des 65-jährigen Angeklagten, einen Sachverständigen von dem Verfahren auszuschließen. Dieser habe "evident unwahre" Behauptungen zur Nutzung von Uran aufgestellt. Seine Unparteilichkeit stehe in Frage.

Der Ingenieur muss sich seit 5. Juni in dem Prozess wegen Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, die Regierung Libyens bei der Entwicklung und beim Bau von Gasultrazentrifugen für die Urananreicherung unterstützt zu haben. Der Anklage zufolge wollte die libysche Staatregierung mit dem Uran Atomwaffensprengköpfe herstellen. Die Fracht wurde 2003 von US-Streitkräften im Mittelmehr auf einem Schiff sichergestellt. Ende 2003 gab Libyen sein Atomprogramm auf.

Nach Angaben der Verteidigung behauptet einer der vom Gericht bestellten Sachverständigen, dass die Zentrifugen allein zur Herstellung von Atomwaffen geeignet gewesen seien und eine zivile Nutzung nicht möglich gewesen wäre. Diese Behauptung sei "unhaltbar", so die Rechtsanwälte. Der Sachverständige habe "bewusst wahrheitswidrig" einen möglichen zivilen Verwendungszweck abgestritten. Es sei aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt, dass hochangereichertes Uran auch in Forschungs- und Hochtemperaturreaktoren eingesetzt werde.

Das Gericht entschied am 6. Juni nicht mehr über den Antrag, sondern vertagte die Verhandlung auf kommende Woche. Dann soll der Sachverständige Stellung zu dem Vorwurf nehmen. Bei dem Prozess handelt es sich um eine Neuauflage, nachdem eine erste Hauptverhandlung gegen den Ingenieur 2006 vor dem Landgericht Mannheim geplatzt war.