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Nachtragshaushalt 2002 und Bundeshaushalt 2003 beschlossen

Rote Zahlen

Die Bundesregierung hat am 20. November 2002 den Nachtragshaushalt 2002 und den Haushaltsentwurf 2003 beschlossen. Der Nachtragshaushalt und die Korrekturen am Bundeshaushalt 2003 sind erforderlich geworden, weil der Staat im Jahre 2002 konjunkturbedingt rund 8,5 Milliarden Euro weniger Steuern eingenommen als geplant. Zugleich stiegen die Ausgaben im selben Zeitraum um 5 Milliarden an. Diese Einnahmen- und Ausgabenentwicklung war bei der Aufstellung des Haushalts 2002 nicht absehbar. Die Bundesregierung muss daher mit einem Nachtragshaushalt die Lücke zwischen vorgesehenen Einnahmen und notwendigen Ausgaben schließen.

Die Ausgaben des Bundes sind von geplanten 247,5 Milliarden Euro auf 252,5 Milliarden Euro gestiegen. Zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes steigt die Nettokreditaufnahme um 13,5 Milliarden Euro auf 34,6 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme liegt damit im Jahr 2002 über den Ausgaben für Investitionen (25 Milliarden Euro). In Artikel 115 des Grundgesetzes heißt es: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten".

Der Bundesfinanzminister hat eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt und damit die genannte Ausnahmesituation für das Haushaltsjahr 2002 bejaht: Denn die Ziele eines hohen Beschäftigungsstandes (durchschnittlich 4,05 Millionen Arbeitslose in 2002 statt erwarteter 3,89 Millionen; Beschäftigungsstand um 200.000 niedriger als in 2001) und eines stetigen Wirtschaftswachstums (nur 0,5 statt 1,25 Prozent) werden gravierend verfehlt. Auch das Wachstumsziel für 2003 musste bereits von 2,25 auf 1,5 Prozent korrigiert werden. Die Bundesregierung ist jedoch überzeugt, dass es sich um eine einmalige Überschreitung der Kreditobergrenze handelt.