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wehrpflicht Nachrichten & Informationen

Verteidigungsministerium will einige Wehrpflichtige mehr einberufen

"Trotzdem keine Wehrgerechtigkeit"

Zur Erhöhung der Wehrgerechtigkeit beabsichtigt das Verteidigungsministerium die ursprüngliche Zielvorgabe von jährlich 30.000 einzuziehenden Wehrpflichtigen "deutlich anzuheben", berichtet die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU). Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte, eine Erhöhung der Einberufungszahl um einige tausend ändere nichts an der "eklatanten Wehrungerechtigkeit", wenn bei Jahrgangsstärken um 400.000 Männern nach den bisherigen Planungen nur etwa 40.500 jährlich einberufen werden sollten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im vergangenen Frühjahr die Wehrpflicht auch nach den neuesten Gesetzesänderungen als willkürlich und damit verfassungswidrig bezeichnet und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Verwaltungsgericht Köln hält Wehrpflicht weiter für verfassungswidrig

Keine "allgemeine" Pflicht

Das Verwaltungsgericht Köln hält die Wehrpflicht auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen für verfassungswidrig. Es setzte am Freitag drei Verfahren aus, in denen Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen und stellte sich damit ausdrücklich gegen die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts. Die neuen Einberufungsgrundsätze, die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelt sind, verstießen gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, befanden die Kölner Richter. Sie mussten damit die Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungsgemäßheit der zu Grunde liegenden Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Wege einer ?Richtervorlage? zur Entscheidung vorlegen.

Gerechtigkeit bei der Einberufung auch nach Gerichtsurteil bezweifelt

Wehrpflicht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern festgestellt, dass Wehrgerechtigkeit in der Bundesrepublik weiterhin bestünde. Dem entgegen stehen Fakten: Von den erfassten Wehrpflichtigen eines Jahres werden 2005 nur noch rund 15% Prozent zum Grundwehrdienst einberufen. Selbst von den tauglich Gemusterten und Einberufbaren, die keiner Wehrdienstausnahme unterliegen oder Zivildienst leisten, sind es lediglich 47,1% Prozent, teilt die "Kampagne gegen die Wehrpflicht" mit.

Grüne fordern Abschaffung der Wehrpflicht und Bildung einer Berufsarmee

Flexible Truppe

In Hinblick auf einen Kongress der SPD am kommenden Wochenende fordern die Grünen, die Rest-Wehrpflicht abzuschaffen und die Bundeswehr in eine Berufsarmee umzuwandeln. Die "Hauptaufgabe der Bundeswehr" sei inzwischen die multinationale Krisenbewältigung und daran würden Wehrpflichtige nicht teilnehmen, erklärte die Parteivorsitzende Claudia Roth am Montag. Dafür sei eine flexible Truppe nötig. Der sicherheitspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion Winni Nachtwei plädierte dafür, "die veränderten sicherheitspolitischen Realitäten anzuerkennen". Nachtwei wies gleichzeitig auf den Widerspruch hin, dass die verfassungsrechtliche Kernbegründung der Bundeswehr, wonach der Bund Streitkräft "zur Verteidigung" aufstellt (Art. 87a GG), und "der reale Hauptauftrag der Bundeswehr auseinander fallen."

Anwerbung von Zeitsoldaten per Wehrpflicht teuer

Errechnet

Die Anwerbung eines Zeitsoldaten über die Wehrpflicht kostet 116.200 Euro. Dies errechnete die Zentralstelle für Schutz und Recht der Kriegsdienstverweigerer (ZS-KDV) anlässlich eines Fachkongress der SPD zur Zukunft der Wehrpflicht.

Wehrpflicht nur noch "Schnupperkurs" für Längerdienende

Untauglichen-Quote verdoppelt

Die allgemeine Wehrpflicht wurde faktisch "aufgegeben", kritisiert Barbara Kramer - die Vorsitzende der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (ZS-KDV). Durch das Gesetz sei der Anteil der "nicht verwendungsfähigen" Wehrpflichtigen mehr als verdoppelt worden. Das heißt, dass es viel mehr Wehrfähige gibt, als die Bundeswehr braucht. Um den realen Bedarf zu erreichen, sind daher Untauglichkeitsgrad erhöht und Verheiratet von dem Kriegsdienst ausgeschlossen worden. Trotz der Überbesetzung könnten weiter 17-Jährige zur Bundeswehr. Die Wehrpflicht fungiere nur noch als "Schnupperkurs" für Längerdienende, kritisiert die ZS-KDV. Und forder die Abschaffung der Wehrpflicht.

Neues Gesetz versucht Wehrpflicht zu retten

Weniger Wehrpflichtige tauglich

Am Freitag sind eine Reihe von Änderungen bei der Wehrpflicht in Kraft getreten. Die bisher nur als einfacher Erlass geregelten und von Verwaltungsgerichten als verfassungswidrig angesehenen weitgehenden Ausnahmen von der Wehrpflicht sind damit Gesetz geworden. Die regelmäßige Einberufungsgrenze beispielsweise liegt jetzt bei 23 Jahren - wer älter ist und nicht etwa wegen eines Studiums zurückgestellt war, ist raus. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte, damit solle nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen reduziert werden, um das Gerechtigkeitsloch zwischen dem geringen Bedarf der Bundeswehr an Dienstleistenden und den dafür zur Verfügung Stehenden zu verkleinern. Die "Allgemeine Wehrpflicht" hinsichtlich des Zwangs, in Friedenszeiten einen Dienst zu leisten, werde damit "beerdigt".

Wehrpflicht ist zur Gewinnung freiwilliger Soldaten nicht nötig

Bundeswehr

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands will am 13.11.2004 auf einem Fachkongress in Berlin über die Zukunft der Wehrpflicht beraten. Dazu erklärt der Geschäftsführer der Zentralstelle der Kriegsdienstverweigerer (KDV), Peter Tobiassen: "Immer wieder wird behauptet, die Bundeswehr habe ohne Wehrpflicht nicht genügend Nachwuchs und das intellektuelle Niveau in der Truppe würde erheblich sinken. Die Wehrpflichtarmee sei die intelligentere Armee, heißt es. Ist der Umkehrschluss zulässig, dass freiwillige Soldatinnen und Soldaten zu den dümmeren Menschen gehören?"

Bundestag versucht Rettung der Wehrpflicht

Zivildienst verkürzt, viele Ausnahmen

Der Zivildienst wird von zehn auf neun Monate verkürzt und damit an die Dauer des Grundwehrdienstes angeglichen. Einen entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend mit der rot-grünen Koalitionsmehrheit. Damit wird zugleich die Altersgrenze, bis zu der Wehr- und Zivildienstpflichtige regelmäßig herangezogen werden, vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt. Außerdem sieht das Gesetz viele Ausnahmeregelungen für die Dienstpflicht vor. Verschiedene Verwaltungsgerichte hatten entschieden, dass die derzeitige Einberufungspraxis willkürlich sei, weil nur noch weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen einberufen werden, wofür es keine gesetzliche Grundlage gebe.

Struck will an Wehrpflicht festhalten

"Wehrgerechtigkeit gegeben"

Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) will an der Wehrpflicht unbedingt festhalten. "Die Wehrpflicht entspricht unserem Demokratieverständnis und bleibt auf absehbare Zeit die bessere Wehrform", sagte Struck am Dienstag in Berlin auf einem Forum des Bundeswehrbeirates für Fragen der Inneren Führung. Mit der allgemeinen Wehrpflicht werde auch einer "Privatisierung militärischer Einsätze" vorgebeugt. Der Grünen-Fraktionsvize Winfried Nachtwei sagte dagegen, die Wehrpflicht habe keine Zukunft mehr. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär betonte im Hinblick auf Massenkriege, die erst durch die Wehrpflicht überhaupt möglich wurden, Strucks Argument, eine Wehrpflichtarmee würde militärisches Abenteurertum verhindern, sei historisch widerlegt.

Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht ausdrücklich "offen"

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hält die Frage der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Einberufungspraxis der Bundeswehr für "offen". Die Karlsruher Richter wiesen am Mittwoch zwar den Eilantrag eines sächsischen Wehrpflichtigen gegen die Einberufung zum Wehrdienst aus formalen Gründen zurück. Zugleich machten sie aber deutlich, dass eine - noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - die bisher "nicht geklärte Frage" aufwerfen würde, ob die derzeitige Einberufungspraxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wehrpflicht vereinbar sei. Kriegsdienstgegner sehen sich durch die Gerichtsentscheidung indes in ihrem Nein zur Wehrpflicht bestätigt, da das Gericht ausdrücklich die Frage nach der Wehrgerechtigkeit gestellt habe.

Kriegsdienst verkürzen um Wehrpflicht zu retten

"Wehrgerechtigkeit"

Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) will an der bisherigen Einberufungspraxis bei der Bundeswehr festhalten. Er kündigte am Rande eines Truppenbesuchs im rheinland-pfälzischen Speyer an, dass das Ministerium gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes in Revision gehen werde. Das Gericht hatte die Einberufungpraxis als willkürlich und damit verfassungswidrig verworfen. Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, Reinhold Robbe (SPD), brachte eine weitere Verkürzung des Kriegsdienstes ins Gespräch.

Kölner Urteil heizt Debatte um Wehrpflicht an

DFG-VK rät zur späten Verweigerung

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch, dass die Wehrpflicht willkürlich und daher rechtswidrig ist, hat die Debatte um die zukünftige Struktur der Bundeswehr angeheizt. Während sich die Grünen ebenso wie die Jusos durch den Richterspruch in ihrer Forderung nach einer Freiwilligenarmee bestätigt fühlten, wollten führende Sozialdemokraten in dem Kölner Urteil am Donnerstag keine Vorentscheidung für ein Ende der Wehrpflicht sehen. Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) forderte alle jungen Männer auf, erst einmal abzuwarten, ob die Bundeswehr ihnen eine Einberufung zusendet und erst dann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Außerdem sollten sich alle Einberufenen vor Gericht wehren.

Koblenzer Wehrpflichtige müssen dienen, Kölner nicht

Trotz voraussichtlicher Rechtswidrigkeit hin

Wehrpflichtige können nicht mit dem Argument gegen ihre Einberufung vorgehen, dass eine Großzahl anderer junger Männer keinen Zivil- oder Militärdienst leisten müssen. Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte sich mit diesem Beschluss in einem Eilverfahren gegen die Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln, das im Dezember zu Gunsten eines Wehrpflichtigen entschieden hatte. Die Koblenzer Richter vertraten zwar die Ansicht, dass die Praxis der Bundeswehr, nur einen kleinen Teil der Wehrpflichtigen einzuberufen, "aller Voraussicht nach rechtswidrig" sei. Doch könnten Wehrpflichtausnahmen nur mit einem Parlamentsgesetz eingeführt werden, eine Vorschrift der Verwaltung genüge nicht. Der Antragsteller könne sich nicht darauf berufen, dass auch er in den Genuss einer rechtswidrigen Praxis komme, da es keine Gleichbehandlung im Unrecht gebe. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte die Entscheidung scharf. Sie öffne "einmal mehr der Wehrungerechtigkeit Tür und Tor". "Von einer allgemeinen Wehrpflicht wollen die Richter in Koblenz nichts wissen", so die Kampagne. Stattdessen billigten sie den Wehrbehörden ein Auswahlermessen zu, das das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz aushöhle.

Wissenschaftler empfiehlt mehr gemeinnützige Arbeit als Zivildienstersatz

Abschaffung der Wehrpflicht

Im Hinblick auf die aktuell diskutierte Abschaffung des Zivildienstes bis 2008 legt Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in einer Konzeptstudie dar, dass die neuen gesetzlichen Regelungen zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neue Möglichkeiten eröffnen, bisherige Zivildienstplätze kostengünstig aus dem Kreis der Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II zu besetzen. Denn: Voraussichtlich wird es auch bis 2008 noch weit über eine Million Empfänger des Arbeitslosengeldes II geben.

Gericht lässt Wehrpflichtige laufen

Gleichheitsgrundsatz verletzt

Die Diskussion um das Ende der Wehrpflicht bekommt eine neue Note: Das Verwaltungsgericht Köln hat, wie jetzt bekannt wurde, am 23. Dezember in einem Eilverfahren einem Wehrpflichtigen Recht gegeben, der sich gegen seine Einberufung gewehrt hatte. Die von der Bundeswehr praktizierte Regelung, dass viele Wehrpflichtige nicht einberufen werden, sei ungerecht und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, entschied das Gericht. Der Kläger muss jetzt seiner Einberufung nicht nachkommen. Ebenso sei die Entscheidung für den gesamten Bereich des dortigen Kreiswehrersatzamtes gültig, so die Kölner Richter. Das Bundesverteidigungsministerium bezeichnete den Gerichtsbeschluss als Einzelfallentscheidung, während die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär sich freute, dass das Ende des "offenen Verfassungsbruchs" jetzt "lediglich eine Frage der Zeit" sein werde.

Freispruch für Totalverweigerung nach zehnjähriger Verfahrensdauer

Wehrpflicht

Das Strafverfahren gegen den totalen Kriegsdienstverweigerer Volker Wiedersberg ist heute durch das Potsdamer Landgericht wegen überlanger Verfahrensdauer eingestellt worden. Volker Wiedersberg befolgte seine Einberufung zum Zivildienst am 1. September 1993 nicht. In der mündlichen Begründung hob der Richter hervor, dass die Zivildienstflucht eine Straftat sei und deshalb die Totalverweigerung zu verurteilen sei. Da aber der Straftatbestand mehr als 10 Jahre zurückliegt, bestehe heute kein öffentliches Interesse mehr an einer Strafverfolgung.

Bundesverteidigungsminister Struck plant Verfassungsbruch

Interventions-Wehrpflicht

Die Wehrpflicht-Planungen des Rüstungsministers Peter Struck verstoßen gegen das Grundgesetz. Sein Modell der Interventions-Wehrpflicht steht unter dem Primat, die Bundeswehr vollständiger und schneller als bisher geplant zur weltweiten Kriegführung umzubauen, warnt die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär.

Wehrpflicht auf dem Prüfstand

Berufsarmee scheint möglich

Die Wehrverfassung soll „zum Ende der Legislaturperiode“ auf den Prüfstand kommen. Damit eng verbunden ist die Frage der allgemeinen Wehrpflicht. Damit ist das Unmögliche plötzlich denkbar: Deutschland könnte im kommenden Jahrzehnt eine Berufsarmee bekommen. "Ich spüre diesen Druck", räumt selbst der Vorsitzende des Bundeswehr-Verbandes, Bernhard Gertz, ein. Von den Gegnern der Wehrpflicht wird auf die europäischen Nachbarn verwiesen. So sind bereits Großbritannien, die Niederlande und Belgien auf eine Freiwilligenarmee umgeschwenkt, Frankreich und Spanien wollen die Wehrpflicht vom Jahre 2003 an aussetzen.

Wehrpflicht bleibt dank immer mehr Kriegsdienstverweigerern

Kampagne gegen Zwangsdienste und Militär

Die Initiative gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär appelliert angesichts der Koalitionsverhandlungen an die Bundesregierung: „Das Festhalten der rot-grünen Bundesregierung an der Wehrpflicht ist skandalös und offenbart, wie gering sie die Grundrechte junger Staatsbürger schätzt. Ohne jede glaubwürdige sicherheitspolitische Begründung werden junge Männer dazu gezwungen, einen Dienst im Rahmen der Wehrpflicht zu leisten und erfahren massive Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte. Sie unterbrechen die Berufsausbildung oder das Studium, dürfen nicht ohne Genehmigung der Wehrpflichtbehörden ins Ausland, werden an Existenzgründungen gehindert, in die Arbeitslosigkeit getrieben und müssen sich einer militärärztlichen Untersuchung unterziehen, um unter Aufhebung grundlegender Rechte neun Monate Wehr- oder zehn Monate Zivildienst zu leisten.“