Zeuge war Informant

Ex-Verfassungsschutzchef für neues NPD-Verbotsverfahren

Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Peter Frisch befürwortet einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren. Der Eklat im sächsischen Landtag durch die NPD-Fraktion belege, dass ein neues Verfahren "erforderlich" sei, sagte Frisch am Montag im Deutschlandfunk. Der Staat müsse demonstrieren, dass er sich derartige extremistische Äußerungen "nicht gefallen lasse". Frisch betonte, dass nach seiner Auffassung "Anhaltspunkte für eine Volksverhetzung vorliegen". NPD-Abgeordnete hatten in einer Debatte im sächsischen Landtag am Freitag unter anderem von einem "Bomben-Holocaust" der Alliierten auf Dresden gesprochen.

Frisch sagte, es gebe nach seiner Ansicht durchaus Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht habe den Verbotsantrag damals "aus prozessualen Gründen" abgelehnt. Er halte die Entscheidung, die damals "von einer Minderheit" der Richter getroffen worden sei, für "falsch".

Das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gegen die rechtsextreme NPD eingeleitete Verbotsverfahren war im März 2003 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, nachdem klar war, dass ein geladener Zeuge Informant des Verfassungsschutzes war und die Verbotsanträge teilweise mit dessen Äußerungen begründet wurden.

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