Zeuge war Informant
Ex-Verfassungsschutzchef für neues NPD-Verbotsverfahren
Frisch sagte, es gebe nach seiner Ansicht durchaus Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht habe den Verbotsantrag damals "aus prozessualen Gründen" abgelehnt. Er halte die Entscheidung, die damals "von einer Minderheit" der Richter getroffen worden sei, für "falsch".
Das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gegen die rechtsextreme NPD eingeleitete Verbotsverfahren war im März 2003 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, nachdem klar war, dass ein geladener Zeuge Informant des Verfassungsschutzes war und die Verbotsanträge teilweise mit dessen Äußerungen begründet wurden.
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Am 24. Jan. 2005 unter:
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