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justiz

Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Ausbilder der Hundeschule

Weiteres Schreiben mit Vorwürfen

Nach neuen anonymen Vorwürfen hat die Regensburger Staatsanwaltschaft erneut Vorermittlungen zu den Vorfällen an der Polizeihundeschule im oberpfälzischen Herzogau aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft teilte am 7. November mit, ihr sei von der Bereitschaftspolizei Bamberg ein weiteres Schreiben zugeleitet worden. Darin werfe eine anonyme Verfasserin, die sich als Polizeihundeführerin ausgebe, einem namentlich genannten externen Ausbilder der Einrichtung vor, sie zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.

NRW-Justizministerin fordert "Warnschussarrest"

Knast für Jugendliche mit Bewährungsstrafen

Für die Einführung eines "Warnschussarrests" für junge Straftäter hat sich Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) ausgesprochen. "Wir brauchen ein Instrument, das es möglich macht, einen jugendlichen Straftäter auch dann für einen kurzen Zeitraum zu einer Art Denkpause hinter Gitter zu schicken, wenn er eine Bewährungsstrafe bekommen hat", sagte die Ministerin am Montag auf einem Fachkongress in Berlin. "Hier muss der Bundesgesetzgeber jetzt endlich tätig werden", forderte Müller-Piepenkötter.

Haftstrafe für Ex-Krankenkassenvorstand wegen Untreue

800.000 Euro

Wegen Veruntreuung von Geldern im großen Stil müssen das Ex-Vorstandsmitglied einer nordhessischen Krankenkasse und eine dort früher arbeitende Vorstandssekretärin für jeweils drei Jahre ins Gefängnis. Das Kasseler Landgericht befand das Ehepaar am 1. November für schuldig, die Betriebskrankenkasse in den Jahren 2000 bis 2003 um fast 800.000 Euro geprellt zu haben. Der 38-jährige Mann und seine 44-jährige Frau sollen "ohne entsprechende Gegenleistung" ihre Gehälter durch Prämien verdoppelt und überdies in großem Stil für nicht erbrachte oder bereits bezahlte Überstunden kassiert haben.

Verwaltungsgericht bezweifelt Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren in Hessen

Schlappe für Landesregierung

Das Verwaltungsgericht Gießen zweifelt ernsthaft daran, ob die an hessischen Hochschulen eingeführten Studiengebühren mit der Landesverfassung vereinbar sind. In einem ausführlich begründeten Eilbeschluss vom 30. Oktober hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid angeordnet. Den Grund für ihre Zweifel sehen die Verwaltungsrichter darin, dass nach Artitkel 59 der Landesverfassung eine gesetzliche Anordnung von "Schulgeld" nur ergehen kann, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet". Die Vorschrift gebe nicht nur das Ziel vor, jedem Studierwilligen die Möglichkeit einer Hochschulausbildung unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage zu gewähren, sondern auch das Mittel, das darin bestehe, von wirtschaftlich nicht Leistungsfähigen keine Studienbeiträge zu erheben.

1300 Euro Schmerzensgeld für schwer verletzten Angreifer

Schlägerei

Ein Mann, der bei einem Straßenfest einen Türken tätlich angegriffen und bei der folgenden Schlägerei selbst einen Kieferbruch erlitten hatte, bekommt ein Schmerzensgeld von 1300 Euro. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die weitergehende Klage des Angreifers auf Zahlung von mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld wies der 6. Zivilsenat des BGH ab. Zur Begründung hieß es, der angegriffene Türke habe bei seinen ersten Abwehr-Schlägen in Notwehr gehandelt. Weil er dann aber noch auf den am Boden liegenden, "kampfunfähigen" Angreifer eingeschlagen habe, müsse er diesem ein Schmerzensgeld von 1300 Euro zahlen.

"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt

Vorratsdatenspeicherung

Rund 5000 einzelne Verfassungsbeschwerden gehen jährlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. In der Regel klagt jeweils ein "Beschwerdeführer", manchmal sind es eine Handvoll, selten aber mehr ein Dutzend. Dennoch haben die Entscheidungen oft für Tausende oder sogar Millionen Bürger Auswirkungen. Bei der am 30. Oktober angekündigten "größten Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit ist die Ausgangslage eine andere. Hier wollen offenbar mindestens 7000 Bürger gegen die von der Bundesregierung ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung klagen.

BGH billigt vorläufige Ablehnung des Sorgerechts im Fall Görgülü

"Zunächst Umgangsrecht stärken"

Kazim Görgülü hat in dem aufsehenerregenden Rechtsstreit um das Sorgerecht für seinen bei Pflegeeltern lebenden nichtehelichen Sohn vor dem Bundesgerichtshof zum Teil eine Niederlage erlitten. Der BGH verwarf in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde Görgülüs gegen die Ablehnung seines Sorgerechtsantrags durch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. Zunächst müsse "das Umgangsrecht gestärkt werden, bevor abschließend das Sorgerecht auf den Vater übertragen werden kann", so der BGH. Das 1999 geborene Kind war auf Betreiben der Mutter und gegen Görgülüs Willen von Pflegeeltern adoptiert worden.

BGH hebt Haftbefehl für Soziologen auf

Beschwerde der Bundesanwaltschaft verworfen

Der unter "Terrorismusverdacht" stehende Berliner Soziologe Andrej H. bleibt auf freiem Fuß. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen den Wissenschaftler komplett auf. Ein "dringender Tatverdacht" bestehe derzeit nicht, hieß es in dem am 24. Oktober veröffentlichten Beschluss zur Begründung. Es sei nicht sehr wahrscheinlich, dass Andrej H. sich in einer "terroristischen Vereinigung" als Mitglied beteiligt habe. Damit stellte sich der BGH gegen die Auffassung der Bundesanwaltschaft.

NPD scheitert mit Verfassungsbeschwerde zur Parteienfinanzierung

Formale Gründ

Die NPD ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, die sofortige Auszahlung eines Abschlags der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von rund 277.000 Euro zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Partei aus formalen Gründen. Die NPD habe den Rechtsweg noch nicht erschöpft, hieß es zur Begründung.

Ensslin-Bruder sieht Tod seiner Schwester nicht geklärt

"Widersprüchlichkeiten"

Der Bruder der früheren RAF-Aktivistin Gudrun Ensslin, Gottfried Ensslin, hält die Umstände des Todes seiner Schwester für nicht zufriedenstellend geklärt. Es mache ihn wütend, dass angesichts "ungeklärter Umstände und Widersprüchlichkeiten" die Version vom gemeinsamen Selbstmord immer wieder festgeschrieben werde, sagte Ensslin der Zeitung "Junge Welt". Es müssten alle Fakten auf den Tisch. Gudrun Ensslin war ebenso wie ihre Mitgefangenen Andreas Baader und Jan-Carl Raspe am Morgen des 18. Oktober 1977 tot in ihrer Zelle im Gefängnis Stuttgart-Stammheim gefunden worden. Wenige Stunden zuvor hatte eine Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes, die GSG 9, in Mogadischu ein entführtes Lufthansa-Flugzeug befreit, dessen Entführer die Freilassung der inhaftierten RAF-Mitglieder verlangt hatten.

Karlsruhe billigt gekürzte Beamtenbezüge für Versorgungsrücklage

Bundesbesoldungsgesetz

Die Kürzung von Beamtenbezügen und Pensionen zum Aufbau einer Versorgungsrücklage ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 16. Oktober veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerden von sechs Beamten und Pensionären. Die Kürzungen seien "sachlich gerechtfertigt". Mit der Versorgungsrücklage sollen die öffentlichen Haushalte der kommenden Jahre entlastet und künftige Beamtenpensionen finanziell abgesichert werden.

Bundesanwaltschaft lehnt Ermittlungen im Fall Barschel ab

"Keine neuen Tatsachen"

Im Fall des rätselhaften Todes des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) im Jahr 1987 lehnt die Bundesanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen ab. Es gebe "keinen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens", sagte der Sprecher der Behörde, Frank Wallenta, am Montag in Karlsruhe. Eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft sei nicht gegeben.

Ex-Justizministerin wegen Geheimnisverrats verurteilt

Ein Jahr auf Bewährung

Die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) ist wegen Verrats von Dienstgeheimnissen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es am 27. September als erwiesen an, dass sie im Sommer 2004 ihrem Parteifreund und damaligen Landes-Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) Details zu Ermittlungen gegen ihn wegen der sogenannten Umfrageaffäre "unbefugt weitergegeben" habe. Dies sei in mehreren Telefonaten am 17. Juni und am 6. Juli 2004 geschehen. Das Gericht verhängte gegen die 54-Jährige zudem eine Geldauflage von 30.000 Euro.

Professoren müssen Erfindungen gegenüber ihrer Uni melden

70 Prozent Profit für die Universität

Hochschulprofessoren müssen eigene Erfindungen gegenüber ihrer Universität anzeigen. Diese gesetzliche Regelung sei verfassungsgemäß, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 19. September veröffentlichten Urteil. Ein Professor hatte gegen eine Neuregelung geklagt, wonach die Universitäten die Erfindungen ihrer Forscher zum Patent anmelden können und ein Professor dann "nur noch" zu 30 Prozent an den finanziellen Einnahmen partizipiert.

BGH prüft Anzeigepflicht von Professoren bei Erfindungen

Wirtschaftliche Vorteile

Der Bundesgerichtshof prüft, ob die Pflicht von Hochschulprofessoren zur Anzeige eigener Erfindungen gegenüber ihrer Universität verfassungsgemäß ist. Gegen die entsprechende Regelung in dem seit Februar 2002 geltenden "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen" klagt der Göttinger Medizinprofessor Dietmar Kubein-Meesenburg. Wenn er seine Erfindung eines "selbststabilisierenden Kniegelenks" der Universität anzeigen müsse, werde er in seinem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit verletzt, argumentierte er am 18. September in der Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe. Es geht in dem Verfahren auch darum, wer wirtschaftlich von Erfindungen profitiert.

G8-Gegner lassen Demoverbot in Heiligendamm gerichtlich prüfen

"Falschmeldungen der Polizei"

Drei Monate nach dem von Protesten begleiteten G8-Gipfel in Heiligendamm beschäftigt die damals verhängte Bannmeile um den Versammlungsort noch einmal die Gerichte. Das Sternmarsch-Bündnis als Anmelder mehrerer Protestdemonstrationen hat beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage eingereicht, um das großräumige Versammlungsverbot rund um Heiligendamm prüfen zu lassen. Die sogenannte Allgemeinverfügung der Polizei sei damit Gegenstand in einem Hauptverfahren, in dem ausführlich auch die Arbeit und Informationspolitik der Polizeibehörde Kavala beleuchtet werde, sagte ein Sprecher des Bündnisses am 18. September. Zum Verbot der Protestdemonstrationen hätten Falschmeldungen der Polizei geführt, sagte der Sprecher des Sternmarsch-Bündnisses. Es seien Gefahrenprognosen veröffentlicht worden, die jeder Grundlage entbehrt hätten. Das Bundeskriminalamt habe später selbst eingestanden, dass es keine Hinweise auf geplante Anschläge gegeben habe.

Richterbund kritisiert geplante Online-Durchsuchung

Risiko der Manipulation

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, sieht die geplanten Online-Durchsuchungen kritisch. "Wir dürfen nicht zu einem Präventionsstaat werden", sagte er zur Eröffnung des 19. deutschen Richter- und Staatsanwalttages am 17. September in Würzburg. Zwar seien zur effektiven Verfolgung schwerster Straftaten Instrumentarien nötig, die auch die Überprüfung elektronischer Medien einschließen. Der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte dürfe davon aber nicht betroffen sein. Frank wies darauf hin, dass die Ergebnisse einer Online-Durchsuchung wegen des hohen Risikos der Manipulation durch Betroffene und Dritte im Strafprozess nur einen eingeschränkten Beweiswert hätten.

Ingewahrsamnahme von Umweltschützern war rechtswidrig

"Unverhältnismäßiger Polizeieinsatz"

Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Robin Wood hat das Amtsgericht Lüneburg in der vergangenen Woche entschieden, dass die Ingewahrsamnahme von drei Aktivisten der Organisation im Januar dieses Jahres rechtswidrig war. Die zwei Männer und eine Frau hatten gegen eine "AUTOritäre" Verkehrspolitik der Stadt Lüneburg protestiert. Elf Tage lang hatten sie trotz Sturm und Kälte in Bäumen an der Reichenbachbrücke in Lüneburg ausgeharrt, die inzwischen für den Ausbau einer Straße gefällt wurden. Nach ihrer "brutalen Räumung" seien sie Ingewahrsam genommen worden. Dagegen hatten sie geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen.

Bewährungsstrafe für Ex-Justizministerin gefordert

"Geheimnisverrat"

Im Prozess gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung wegen Verrats des Dienstgeheimnisses gefordert. Staatsanwältin Susanne Dathe warf der Angeklagten am 13. September vor dem Stuttgarter Landgericht vor, dem früheren Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP) geheime Details aus Ermittlungen zur so genannten Umfrageaffäre mitgeteilt zu haben. Die Verteidigung beantragte dagegen einen Freispruch. Sie stellte zugleich einen neuen Beweisantrag. Das Gericht will deshalb vor einem Urteil noch weitere Zeugen vernehmen.

Krimineller Verfassungsschutzmitarbeiter

Angeblich bis zu zwölf V-Männer in rechter Szene enttarnt

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat wegen des Skandals um einen kriminellen V-Mann angeblich wichtige Informanten verloren. Wie die "Frankfurter Rundschau" aus Kreisen des Geheimdienstes berichtete, wurden bis zu zwölf V-Männer in der rechtsextremen Szene enttarnt. Ein Sprecher von Innenminister Ingo Wolf (FDP) sagte am 7. September in Düsseldorf lediglich, man werde den Bericht "nicht bestätigen".