Sieg für Airbase-Blockierer beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Das OLG Frankfurt hat am Freitag zwei Freisprüche des Landgerichts bestätigt, wie die Friedensorganisation Pax Christi mitteilt. Vier Mitglieder der Friedensbewegung, die aus Protest gegen den Irak-Krieg 2003 im März 2003 die US-Airbase Frankfurt gewaltfrei blockiert hatten, sind damit endgültig vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin de Boer-Engelhard begründete dies damit, dass die Kriterien des Nötigungsparagraphen (§ 240 Strafgesetzbuch) durch die Aktion nicht erfüllt würden. Zweifelhaft sei bereits, ob die Aktion als "Gewalt" im Sinne des § 240 gewertet werden könne, jedenfalls liege keine Verwerflichkeit vor, was Voraussetzung für eine Verurteilung wäre.
Ökologische Folgen der Erdgasleitung durch die Ostsee
Das beim Besuch des russischen Präsidenten Putin in Berlin am Donnerstag vorzeitig unterzeichnete Abkommen über den Bau einer direkten Erdgasleitung von Russland nach Deutschland durch die Ostsee hat Kritik hervorgerufen. Während sich insbesondere Polen, aber auch die baltischen Staaten, übergangen fühlen, fragen Umweltforscher nach den ökologischen Folgen des Projektes.
Umwelthilfe wirft deutschen Autoherstellern Klage gegen Klimaschutzgesetz vor
Wenige Tage vor der Internationalen Automobilausstellung (IAA) in Frankfurt/M. hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die Autoindustrie zu einem "radikalen Strategiewechsel" aufgefordert. Angesichts des immer offensichtlicher wirkenden Klimawandels und der verheerenden Folgen des Wirbelsturms Katrina im Süden der USA müssten die deutschen Hersteller "in einer konzertierten Aktion alle entwicklungstechnischen Anstrengungen ihrer Ingenieure auf die Entwicklung spritsparender und sauberer Antriebe lenken", sagte DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Umweltgifte werden schon im Mutterleib auf Babys übertragen
Ungeborenes Leben ist bereits einer Vielzahl von Chemikalien ausgesetzt. Die heute veröffentlichte Studie "A Present for Life" ("Geschenk fürs Leben") von Worldwide Fund for Nature (WWF) und Greenpeace belegt, dass Industriechemikalien über die Nabelschnur direkt in den Körper des ungeborenen Kindes gelangen können. Die in Blutproben gefundenen Substanzen können für Mutter und Kind gesundheitsschädlich sein oder die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes beeinträchtigen. Greenpeace und der WWF fordern, dass durch das neue EU-Chemikaliengesetz REACH gefährliche Chemikalien duch sichere Alternativen ersetzt werden. Die erste Lesung des Gesetzestextes für REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) soll im November im EU-Parlament stattfinden.
DIHT fordert Rückschritte in der Umweltpolitik bei Regierungswechsel
Der Naturschutzbund NABU hat die vom Deutschen-Industrie und Handelskammertag (DIHK) formulierten Erwartungen an die Umweltpolitik einer zukünftigen Regierung scharf zurückgewiesen. "Positionen von vorgestern werden auch durch stetige Wiederholung nicht besser", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das DIHK-Papier sei voller alter Forderungen und unter dem Strich viel dummes Geschwätz. Auch vor dem Hintergrund der verheerenden Folgen des Hurrikans Katrina, müsste allmählich auch der DIHK begreifen, dass die - auch ökonomische - Zukunftsfrage nicht mehr heißt, was uns Klimaschutz kostet, sondern was uns unterlassener Klimaschutz kosten wird.
Konzerninteressen vor Menschenrechtsschutz im Tschad?
Seit Juli 2003 wird im Tschad Erdöl gefördert und über eine 1100 Kilometer langen Pipeline an die Küste Kameruns transportiert. Das von einem Konsortium der Ölkonzerne Exxon Mobile, Chevron-Texaco und Petronas mit Hilfe der Weltbank durchgeführte größte Investitionsprojekt in Afrika hatte heftige Kritik durch Umweltschutz- und entwicklungspolitischen Gruppen hervorgerufen. Nun hat amnesty international einen Bericht veröffentlicht, der die kontroverse Diskussion wieder entfachen könnte. Er kommt nach der Analyse der Investitionsvereinbarungen zwischen dem Konsortium und den Regierungen von Tschad und Kamerun zu dem Schluss, dass diese auf Jahrzehnte den Menschenrechtsschutz in den beiden Ländern beeinträchtigen könnten.
Realschullehrer darf eine angebotene Lehrerstelle in Hessen nicht antreten
Der Heidelberger Realschullehrer Michael Czaszkóczy darf auch in Hessen nicht unterrichten, weil im dortigen Kultusministerium "berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers" bestehen. Das Staatliche Schulamt für den Kreis Bergstraße und den Odenwaldkreis hatte Czaszkóczy unter der Voraussetzung, dass er alle Einstellungsvoraussetzungen erfülle, für die Anstellung als beamteter Lehrer auf Probe in Heppenheim ausgewählt. Scharfe Kritik an der Haltung der hessischen Landesregierung übte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Gewerkschaft verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1995 die Berufsverbotspraxis in der Bundesrepublik Deutschland als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gerügt habe.
"Rot-grüne Außen- und Verteidigungspolitik - Enttabuisierung des Militärischen"
ngo-online hat Personen und Institutionen mit den verschiedensten politischen Auffassungen gebeten, sich zu den "Reformen" der rot-grünen Bundesregierung zu äußern. Im folgenden dokumentieren wir einen Gastbeitrag für ngo-online von Johannes Plotzki, Mitglied im Beirat der Informationsstelle Militarisierung (IMI) in Tübingen, mit dem Titel "Rot-grüne Außen- und Verteidigungspolitik - Der militärische Arm lernt greifen".
Wehr- und Ersatzpflichtpflicht auf dem Prüfstand
Am kommenden Mittwoch geht es vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wieder einmal um die Wehrpflicht. Der Kriegsdienstverweigerer Jan Schenck ist angeklagt, weil er seiner Einberufung zum Zivildienst nicht nachgekommen war. Vordergründig werde damit der Straftatbestand "Dienstflucht" verhandelt, meint Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. Dieser will jedoch die Berliner Richter davon überzeugen, dass die Wehrpflicht verfassungswidrig sei. Argumentationshilfe verspricht er sich von einem vor kurzen gefällten Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Gewissensfreiheit von Berufssoldaten.
Unverkäufliche Kunstwerke verhinderten staatliche Leistung
Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen, dass die Agentur für Arbeit entgegen allen Ankündigungen nun doch bei Künstlerinnen und Künstlern, die Arbeitslosengeld II beantragen, die selbstgeschaffenen Kunstwerke, die nicht veräußerbar sind, als verwertbares und einzusetzendes Vermögen ansieht. In einem Fall hat die Arbeitsagentur Berlin-Tempelhof/Schöneberg einer Künstlerbedarfsgemeinschaft das ALG II-Geld gestrichen und das bisher gezahlte Geld wieder zurückgefordert. Als Begründung führt die Agentur an, dass die von den Künstlern selbstgeschaffenen Kunstwerke verwertbares und einzusetzendes Vermögen seien.
Ist Pfahls das Bauernopfer eines langjährigen Polit-Thrillers?
Ludwig-Holger Pfahls (CSU), der wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung verurteilte ehemalige Verfassungsschutzpräsident, Rüstungsstaatssekretär, Daimler-Manager und schließlich Flüchtling, wurde am Donnerstag aus dem Augsburger Gefängnis entlassen. Pfahls hatte vor Gericht ausgesagt, dass er vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber mit rund 1,9 Millionen Euro geschmiert worden sei. Auf der Basis eines der Öffentlichkeit unbekannten Deals mit der Staatsanwaltschaft kam er schließlich beim Landgericht Augsburg mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten davon. Der Waffenlobbyist hatte noch im Juli gesagt, es sei doch klar, "dass Pfahls hier als Opferlamm verwendet wird für die Politik".
Siemens soll Millionen an die CDU gespendet haben
Der am Donnerstag freigelassene ehemalige Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (CSU) war nur einer der Akteure, der im CDU-Parteispendenausschuss eine Rolle spielte (siehe weiterer Bericht). In dem Ausschuss ging es neben dem Panzergeschäft mit Saudi-Arabien auch um behauptete Millionenspenden des Elektroriesen Siemens an die CDU.
Ex-SPD-Politiker Rüther zu Haftstrafe verurteilt
Der frühere SPD-Fraktionschef im Kölner Stadtrat, Norbert Rüther, ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der 55-Jährige habe sich der Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit schuldig gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Baur am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht. Strafverschärfend sei, dass Rüther in seiner Eigenschaft als Ratsmitglied als Amtsträger gehandelt habe. Die Anwälte von Rüther kündigten Revision an.
Kritik an Regierung und Oppositionen am Antikriegstag
Der Bundesausschuss Friedensratschlag wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass auch in diesem Jahr am 1. September wieder ein "Antikriegstag" stattfinden soll. Nach Informationen des Friedensratschlags werden sich sehr viele Veranstaltungen kritisch mit der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung, aber auch der Opposition befassen. Es sei zum Beispiel in zahlreichen Aufrufen kritisiert worden, dass die Bundeswehr mit der erklärten Absicht umgerüstet werde, um wieder kriegsfähig zu sein und um gleichzeitig in mehreren militärischen Konflikten weltweit eingreifen zu können. Leitmotiv der Mahn- und Gedenkveranstaltungen sei der Schwur der Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald "Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!". Ausgewählt wurde der Tag unter Bezugnahme auf den 1. September 1939. Damals begann der Zweite Weltkrieg mit dem Angriff der deutschen Wehrmacht auf Polen.
Unternehmen sollen Produktionsbedingungen offenlegen müssen
Verbraucher sollen wissen können, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen "produziert, beschäftigt und funktioniert". Das forderte ein Bündnis aus Verbraucher-, Umwelt- und Sozialverbänden am Dienstag. Angesichts einer "Ausweitung von Dumpinglöhnen, ausbeuterischer Kinderarbeit, radikalem Arbeitsplatzabbau und drohenden Langzeitfolgen für die Umwelt" hätten Verbraucher mehr denn je ein Recht zu erfahren, ob und wie ein Unternehmen die Verantwortung für sein Handeln übernehme, meint Volkmar Lübke von der Verbraucher Initiative. Dazu müsse auch eine Datenbank mit Unternehmensinformationen aufgebaut werden.
Schwere Vorwürfe wegen Nahrungsmittelhilfe in Niger
Nach Angaben der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen sollen die Nahrungsmittelverteilungen in Niger die Bedürftigsten nicht erreichen. Dies seien vor allem Kleinkinder unter fünf Jahren in den am stärksten betroffenen Gebieten im Süden der Provinz Maradi. Die Hilfsorganisation appelliert daher an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (UN), Kofi Annan, dafür zu sorgen, dass die zuständigen UN-Organisationen die Hilfslieferungen stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausrichten. Die Nahrungsmittelverteilungen des Welternährungsprogramms (WFP) reichten derzeit weder in Bezug auf Menge noch auf Qualität aus, um der schweren Nahrungsmittelkrise in Niger angemessen zu begegnen, meinen die Ärzte ohne Grenzen. Die vom Welternährungsprogramm verteilte Nahrung sei "nicht für Kleinkinder geeignet", da die Rationen kein speziell angereichertes Mehl enthielten, das für die Behandlung unterernährter Kinder besonders wichtig sei. Zudem: Gerade die armen, bedürftigsten Bevölkerungsgruppen seien von der Hilfe ausgeschlossen. Die UN-Nachrichtenagentur IRIN wiederum meint, die gegenwärtige Nahrungsmittelkrise werde zu einer "Hungersnot" aufgebauscht. Der Präsident Nigers, Mamadou Tandja, wirft dem Ausland die Verfolgung wirtschaftlicher und politischer Interessen in dem rohstoffreichen Land vor.
Tabaksteuererhöhung, rückläufiger Konsum und Widerstand gegen Tabakwerbeverbot
Am 1. September 2005 tritt die dritte Stufe der Tabaksteuererhöhung in Kraft. Eine Zigarette soll dann 1,2 Cent teurer werden. Seit September 2001 wurde die Tabaksteuer bereits viermal erhöht. Die Steuererhöhungen führen offenbar zu einem rückläufigen Konsum. So hat der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) unlängst darauf hingewiesen, dass der Zigarettenabsatz seit 2001 um rund ein Drittel abgenommen habe. Der Verband kritisierte die Steuererhöhungen. In der Branche seien rund 1000 Arbeitsplätze verloren gegangen.
Schröder bezeichnet rot-grüne Reformmaßnahmen als unumgänglich
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Reformmaßnahmen der rot-grünen Bundesregierung vehement verteidigt. "Diese Reformen waren notwendig, um den Sozialstaat aufzuheben - auch für unsere Kinder", sagte der Kanzler am Donnerstagabend vor rund 3000 Anhängern seiner Partei bei einer Wahlkampfveranstaltung in Augsburg. Auch die kommenden Generationen hätten ein Recht auf Fairness und Solidarität, betonte er.
Scharfe Kritik in Sondervoten zu Neuwahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage von zwei Abgeordneten gegen die Auflösung des Bundestages als unbegründet zurück. Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel mit einer großen Mehrheit von 7 zu 1 Richterstimmen. Das Verfassungsgericht bestätigte damit wie erwartet die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, der nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder das Parlament aufgelöst und Neuwahlen angesetzt hatte. Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich "nicht feststellen", sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Udo di Fabio. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei "keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen". Der abweichende Richter Hans-Joachim Jentsch vertrat in seinem Sondervotum hingegen die Ansicht, dass das Grundgesetz kein "konstruiertes Misstrauen" des Bundeskanzlers kenne. Der Richterspruch schwäche den Bundestag und stärke die Stellung des Kanzlers, wenn dieser eine "akklamatorische Bestätigung seiner Politik" suche und "parteiinterne Widerstände" überwinden wolle.
Umweltschützer kritisieren Bundesrats-Entscheidung zum Hochwasserschutz
Angesichts der Überschwemmungen an Donau und Iller wirft der baden-württembergische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seiner Landesregierung vor, wirksame Bestimmungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Bundesrat verhindert zu haben. So sei ein geplantes Bauverbot und Einschränkungen des Ackerbaus von dem Gremium gekippt worden. "Mit dem Bauen in Überschwemmungsgebieten muss endlich Schluss sein", meint Brigitte Dahlbender. "Wir brauchen keine Gummistiefeleinsätze im Wahlkampf, sondern eine konsequente Politik auch bei trockenem Wetter", meint der BUND, der sich seit Wochen vehement zugunsten einer bestimmten Partei in den Wahlkampf einmischt. Die Umweltstiftung "Euronatur" hat unterdessen einen Maßnahmenkatalog für den Hochwasserschutz vorgelegt.