Alkoholeinfluss & Drängeln

Tiefensee will deutlich höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) will Bußgelder bei Verkehrsverstößen vom kommenden Jahr an drastisch anheben. Nach Angaben des Verkehrsministeriums betragen die beabsichtigten Aufschläge in einigen Fällen mehr als 100 Prozent. Wer künftig unter Alkoholeinfluss fährt, soll dem Entwurf zufolge bereits beim ersten Vergehen 500 Euro Strafe zahlen. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog (Stand 1. August 2007) müssen Verkehrssünder dafür bislang 250 Euro berappen. Fahrzeugführer, die beim Drängeln erwischt werden, könnten künftig um bis zu 400 Euro erleichtert werden. Derzeit liegt die Höchstgrenze hier bei 250 Euro.

Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) vom Wochenende ist angeblich vorgesehen, dass sich das maximale Bußgeld bei fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr auf 1000 Euro verdoppelt. Bei vorsätzlichen Vergehen würden künftig 2000 Euro, bei Fahrten unter Alkoholeinfluss 3000 Euro fällig werden.

Der Ministeriumsentwurf sieht vor, dass Lkw-Fahrer unter anderem bei Mängeln an ihrem Fahrzeug oder bei Missachtung des Sonntagsfahrverbotes mit deutlich höheren Strafen rechnen müssen. Wenn beispielsweise der Lkw überladen ist, wird so künftig eine Buße von 425 Euro verlangt. Derzeit beträgt die Strafe noch 225 Euro.

Autofahrer, die ein Radarwarngerät benutzen, müssen statt der herkömmlichen Buße von 75 Euro nun mit dem doppelten Satz, also 150 Euro, rechnen.

Bis zu 680 Euro sollen in Zukunft Raser zahlen. Derzeit liegt die Höchstgrenze bei 425 Euro, wenn Fahrer die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 60 Kilometer pro Stunde überschreiten.

Auch Fahrer, die den Straßenverkehr durch ständiges Linksfahren behindern, sollen stärker zur Kasse gebeten werden. Das Bußgeld für Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Bundesstraßen soll von bisher 40 auf 80 Euro steigen.

Die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen will das Ministerium im kommenden Jahr mit einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro ahnden. Bislang lag der Bußgeldsatz bei 150 Euro.

Das Telefonieren während der Fahrt soll mit 70 Euro Bußgeld ebenfalls teurer werden. Bisher kostet die rechtswidrige Nutzung des Handys den Autofahrern jeweils 40 Euro.

Die Verkehrsminister der Länder wollen das Vorhaben auf ihrer nächsten Tagung am 9./10. Oktober in Merseburg beraten.

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