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justiz

Kampf gegen den Terror

Strafsenat - BGH verschärft Urteil gegen "Terrorhelfer"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Hamburger Prozess gegen den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, verschärft. Der Angeklagte sei der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Dies stehe nun rechtskräftig fest, sagte am Donnerstag der vorsitzende Richter des 3. Strafsenats in Karlsruhe.

Anklage im Prozess gegen Ex-Justizministerin Werwigk-Hertneck verlesen

Vorwurf Geheimnisverrat

Mit der Anklageverlesung ist am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Geheimnisverrats fortgesetzt worden. Staatsanwältin Susanne Dathe warf der Angeklagten vor, durch die Weitergabe von Ermittlungsdetails an den früheren Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP) das Dienstgeheimnis in drei Fällen verletzt zu haben. Damit habe Werwigk-Hertneck das Vertrauen in die Justiz "erheblich missbraucht", betonte Dathe.

Aarhus-Konvention: Bürgerbeteiligung in Umweltfragen

Bundestag beschließt mehr Bürgerbeteiligung in Umweltfragen

Der Bundestag hat den Weg für die Ratifizierung der so genannten Aarhus-Konvention frei gemacht, die zu mehr Bürgerbeteiligung in Umweltfragen führen soll. Das Parlament verabschiedete am Donnerstagabend die Regierungsentwürfe für das "Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz" und das "Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz" sowie für das Aarhus-Vertragsgesetz. Das Gesetzespaket ist die Voraussetzung für die Ratifizierung der Konvention.

Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerde von Horst Mahler nicht an

Ohne Begründung

Der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde Mahlers nicht zur Entscheidung an, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Der Beschluss der Karlsruher Richter sei "ohne Begründung ergangen".

Vorwürfe gegen Ermittler im Prozess gegen Stuttgarter Ex-Ministerin

Hauptzeuge Döring

Im Prozess gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) wegen Geheimnisverrats kam es auch am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart wegen neuer Anträge der Verteidigung nicht zur Verlesung der Anklageschrift. Der Vorsitzende Richter Claus Bergmann vertagte die Verhandlung auf den 16. November. Die Verteidigung erhob schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Bernd Schneider sagte, die Behörde habe sich im Zusammenhang mit einer Zeugenaussage von Ex-Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP) möglicherweise der "Strafvereitelung im Amt" schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft wies dies zurück.

Merk spricht von mafiösen Strukturen unter russlanddeutschen Häftlingen

Alles im Griff

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht in der steigenden Zahl russlanddeutscher Gefangener in den Gefängnissen eine Herausforderung für den Justizvollzug. Inzwischen stammten 8,5 Prozent der in Bayern Inhaftierten aus der ehemaligen Sowjetunion. Das sei ein Problem, weil diese Gefangenen "zur Bildung einer Subkultur neigen", sagte Merk in München. Sie träten im Gefängnis als Einheit auf und versuchten, sich von anderen Gefangenen abzugrenzen. Unter den russlanddeutschen Gefangenen herrsche eine strenge Hierarchie, es gebe Anführer und Handlanger. Während die einen im Gefängnis arbeiten gingen, ließen sich die "Bosse" von den Mitgefangenen aushalten.

Prozess gegen Ex-Justizministerin hat begonnen

Umfrage-Affäre

Wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen muss sich die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) seit Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Sommer 2004 dem damaligen Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP) unbefugt Informationen aus einem Ermittlungsverfahren weitergegeben zu haben. Die Verteidigung beantragte zu Prozessbeginn, das Verfahren einzustellen. Das Gericht vertagte die Verhandlung bereits nach 15 Minuten auf den 2. November.

Karlsruhe stärkt Rechte ausländischer Beschuldigter

Recht auf konsularische Unterstützung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte ausländischer Beschuldigter gestärkt. In Deutschland festgenommene Ausländer müssten "unverzüglich" über ihr Recht auf konsularische Unterstützung ihres Heimatlandes belehrt werden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter hoben zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, in denen die entsprechende Vorschrift aus dem Wiener Konsularrechtsübereinkommen (WÜK) nicht genügend berücksichtigt worden sei. Die Verfassungsbeschwerden zweier Türken, die wegen unterschiedlicher Tötungsdelikte verurteilt worden waren, hatte Erfolg.

Karlsruhe zwingt Berlin zum Sparen

Nicht "extrem", nur "angespannt"

Berlin hat trotz seiner hohen Schulden keinen Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Normenkontrollklage des Landes Berlin. Zugleich verschärften sie die Maßstäbe für die Gewährung der von Berlin verlangten Bundesergänzungszuweisungen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging einstimmig. Die mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt hatte auf die Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage und eine damit einhergehende erhebliche Entlastung gehofft. Der Bund und zahlreiche Länder hatten zusätzliche Hilfen abgelehnt. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts befindet sich das Land Berlin "nicht in einer extremen Haushaltsnotlage". Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne.

Gemeinsame Bund-Länder-Haftung für vorfinanzierte Agrarsubventionen

Kontrollmängel bei der Geldvergabe

Bund und Länder haften gleichermaßen bei der Vorfinanzierung von EU-Subventionen, der Bund kann aber zu Unrecht vorgestreckte Gelder von den Ländern zurückfordern. Das entschied am Dienstag der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe. Verhandelt wurden Forderungen der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Verwendung von EU-Agrarfördermitteln, deren Gewährung sich im Nachhinein als fehlerhaft erwiesen hatte.

NPD zieht in Landes- und Bezirksparlamente ein

Wahlen in Mecklenburg und Berlin

Bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ist der NPD mit über sieben Prozent der Einzug in den Schweriner Landtag gelungen. Neben Sachsen ist sie damit in einem zweiten Landesparlament vertreten. In Sachsen war die Partei vor zwei Jahren mit 9,2 Prozent erstmals seit 1968 wieder in ein Landesparlament eingezogen. In Berlin scheiterte die NPD zwar an der 5-Prozent-Hürde, konnte aber in vier der zwölf Bezirksparlamente einziehen.

Angeblicher Bombenleger schon wieder frei

"Kofferbomben"

Der Bundesgerichtshof hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen einen der drei Tatverdächtigen im Fall der nach Darstellung von Sicherheitskreisen am 31. Juli "fehlgeschlagenen Kofferbombenanschläge auf zwei Regionalzüge" auf. Der gegen den in Konstanz festgenommenen 23-jährige Studenten bestehende dringende Verdacht der Beteiligung an den versuchten Anschlägen habe sich nicht erhärten lassen, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.

Bütikofer attackiert arbeitgebernahe Lobby-Organisation

"Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft"

Der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer geht mit juristischen Schritten gegen die arbeitgebernahe Lobby-Organisation "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" (INSM) vor. Die Initiative habe ohne seine Zustimmung bei einer Aktion vor dem Brandenburger Tor sowie im Internet mit seinem Bild für ihre Ziele geworben, teilte Bütikofer am Freitag in Berlin mit. Er habe nun "unter Androhung gerichtlicher Schritte" die Zusicherung erwirkt, "es künftig zu unterlassen, fotografische Darstellungen von mir oder meinen Namen ohne meine Zustimmung werblich zu nutzen". Der Grünen-Politiker betonte, er habe diese Organisation noch nie unterstützt und lehne deren "marktradikale Politik" ab.

Hürdenlauf des "Antidiskriminierungsgesetzes"

"Redaktionelle Ungenauigkeiten"

Das "Antidiskriminierungsgesetz" - jetzt "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" - zum Schutz vor Diskriminierungen steht vor einer neuen Hürde. Nachdem das Gesetz wegen der fehlenden Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler nicht wie geplant am 1. August in Kraft trat, fanden sich jetzt neue Hemmnisse: In das Gesetz seien "kleinere redaktionelle Ungenauigkeiten" gelangt, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Mittwoch in Berlin. Die "notwendigen Änderungen" sollen nun nach der Sommerpause vorgenommen werden.

Krankenversicherer wehren sich gegen "Maulkorberlass"

Konfrontationskurs

Ungeachtet der Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel halten die Krankenkassen am Widerstand gegen die Gesundheitsreform fest. "Die Politik hat kein Recht, uns über einen Maulkorberlass das Reden und Aufklären zu verbieten", sagte der Verwaltungsratsvorsitzende des IKK-Bundesverbandes, Rolf Wille. Merkel hatte die Krankenkassen davor gewarnt, eine Kampagne gegen die Gesundheitsreform mit den Geldern der Versicherten zu führen.

Kabinettsbeschluss zu Umweltklagen als "Mogelpackung" kritisiert

Umweltrecht

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Kabinettsbeschluss vom Mittwoch zur Bürgerbeteiligung im Umweltschutz als völlig unzureichend kritisiert. Der Beschluss bedeute - statt wie von der internationalen Aarhus-Konvention und der europäischen Öffentlichkeits-Richtlinie vorgesehen - nicht mehr sondern weniger Rechte für die Zivilgesellschaft. Mit dem Entwurf des "Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes" würden Umweltverbände massiv in ihrer Arbeit behindert.

Bundesrat billigt Gesetz zu europäischem Haftbefehl

Intervention des Bundesverfassungsgerichts

Der Bundesrat hat den Weg für das Gesetz zum europäischen Haftbefehl freigemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag in Berlin das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz, das insbesondere die Auslieferung deutscher Staatsbürger zur Strafverfolgung an andere EU-Staaten regelt. Der europäische Haftbefehl soll Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedsländern vereinfachen und verkürzen. Ein früheres Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen war vor einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig aufgehoben worden. Die Karlsruher Richter hatten ein gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung verlangt und kritisiert, dass eine richterliche Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen war.

Ministerium verbietet "Schutzbund Deutschland"

"Nationalsozialistisches Propagandamaterial"

Das brandenburgische Innenministerium hat den "rechtsextremistischen" Verein "Schutzbund Deutschland" verboten. Die Verbotsverfügung sei am Dienstagmorgen 13 Personen zugestellt worden, sagte Innenminister Jörg Schönbohm in Potsdam. Polizeikräfte hätten das Verbot anschließend vollzogen und 13 Objekte in Brandenburg sowie ein Haus in Halle/Saale durchsucht. Das Vermögen des Vereins sei beschlagnahmt und eingezogen worden. Insgesamt waren mehr als 250 Polizisten im Einsatz.

Kreispolizei Borken soll Anweisung zur Daten-Löschung missachtet haben

Atomkraftgegner klagt

Nach Darstellung der Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" hat die Kreispolizei Borken im Zuge einer Anti-Atom-Demonstration erhobene erkennungsdienstliche Daten nicht gelöscht, obwohl dies nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom Polizeipräsidium Münster ausdrücklich angeordnet worden sein soll. Im Juli 2004 hatte die Kreispolizei Borken den Angaben zufolge einen Münsteraner Atomkraftgegner bei einer Anti-Atom-Demonstration in Ahaus festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Das Verwaltungsgericht Münster habe im Mai 2005 diese Polizeiaktion als unrechtmäßig und als klaren Verstoß gegen das Versammlungsrecht gewertet. Daraufhin habe der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das zuständige Polizeipräsidium Münster erhoben, um die Löschung der erkennungsdienstlichen Daten zu erreichen. Mit Bescheid vom 1. August 2005 habe daraufhin das Polizeipräsidium Münster angeordnet, alle gespeicherten Daten zu vernichten, "um einem entsprechenden Urteil zuvorzukommen". Jetzt nach Angaben der Bürgerinitiative bekannt, dass die Polizei die Daten nicht gelöscht hat.

Aktion gegen Atomtransport laut Gericht keine Nötigung

Landgericht Lüneburg

Rund fünf Jahre nach der einer so genannten Betonblock-Aktion gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben vom März 2001 ging nach Angaben der Umweltschutzorganisation Robin Wood jetzt das Strafverfahren gegen die vier Beteiligte zu Ende. Das Lüneburger Landgericht stellte das Verfahren wegen Nötigung ein. Rechtskräftig wird nun das erstinstanzliche Urteil. Demnach sind Geldstrafen von 525 Euro pro Kopf zu zahlen, weil mit der Aktion der öffentlichen Betrieb der Bahn gestört worden sei. Robin Wood begrüßt es, dass das Gericht im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt den bestrittenen Vorwurf der Nötigung fallen ließ und das Verfahren nun abgeschlossen ist.