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justiz

Karlsruhe begrenzt Gerichtsgebühr für Dauerbetreuung alter Menschen

Vermögen

Wer alte Menschen in einer gerichtlich angeordneten Pflegschaft dauerhaft betreut, muss in bestimmten Fällen künftig weit weniger Gebühren als bisher zur Abdeckung der Gerichtskosten zahlen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die geltende Berechnung der Gerichtskosten für die Anordnung und Errichtung von Dauerpflegschaften teilweise für verfassungswidrig. Zugleich begrenzten die Karlsruher Richter die bislang allein nach dem Vermögen des Betreuten berechnete Gebührenhöhe drastisch. Die Gebühr dürfe sich dann "nicht unbegrenzt nach dem Vermögen des Betreuten bemessen", wenn sich die Betreuung nur auf die Person und nicht auch auf die Vermögensangelegenheiten des Betreuten beziehe.

NABU wirft Länderbehörden Vernachlässigung der Gentechnik-Kontrollen vor

Ahnungslose Behörden?

Der Naturschutzbund NABU hat die deutschen Bundesländer für eine "mangelnde Kontrolle bei der Aussaat von genmanipulierten Pflanzen" heftig kritisiert. Die Länder seien nach nationalem und europäischem Recht verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Gen-Pflanzen-Anbau in Schutzgebieten durchzuführen, wenn dadurch eine Beeinträchtigung dieser Gebiete drohe. "Bis heute hat keines der Länder die entsprechende Regelung des Paragraphen 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesgesetz umgesetzt", teilte der Naturschutzbund, gestützt auf eigene Untersuchungen, mit. "Darüber hinaus wissen die zuständigen Landesbehörden in der Regel nicht, ob ihre Schutzgebiete überhaupt vom Gen-Pflanzen-Anbau betroffen sind. Sie schauen schlicht nicht in das Standortregister."

Verfassungsgericht verlangt Gesetz für Jugendstrafvollzug

"Besondere Anforderungen"

Für den Jugendstrafvollzug muss ein eigenes Gesetz geschaffen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Bislang fehlten gesetzliche Grundlagen, die auf "die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnitten" seien, heißt es in dem Urteil. Die Karlsruher Richter räumten dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Ende 2007 ein, um das Defizit zu beheben.

Scheidender Generalbundesanwalt kritisiert Justizministerium

"Schwer durchschaubare Interessen"

Nach zwölfjähriger Amtszeit ist Generalbundesanwalt Kay Nehm am Dienstag in den Ruhestand verabschiedet worden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte bei einem Festakt in Karlsruhe, Nehm habe sich "um die Sicherheit und die Freiheit der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht". Auffällig war, dass Nehm in seiner Abschiedsrede unverhohlene Kritik am Bundesjustizministerium als seiner vorgesetzten Behörde übte. "Den Dank an mein vorgesetztes Ministerium zu formulieren, fällt nicht eben leicht", sagte Nehm. "Zu widersprüchlich waren die Signale aus Berlin." Der 65-jährige Nehm kritisierte, es habe "genüsslich publizierte Nörgeleien" gegeben, wohl weil er seine Abneigung dagegen gezeigt habe, sich "jenseits strafprozessualer Zielsetzungen in den Sicherheitsapparat und in schwer durchschaubare Interessen einbinden zu lassen".

Gerichtspräsidenten gegen Abschaffung der zweiten Instanz

"Rechtsstaatliche Garantien gefährdet"

Die Präsidenten oberster Gerichte in Deutschland lehnen die geplante Abschaffung der zweiten Instanz entschieden ab. Ein Wegfall dieser ersten Berufungsebene würde rechtsstaatliche Garantien gefährden, warnte der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken, Walter Dury, am Mittwoch nach der Jahrestagung der Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs in Zweibrücken.

Karlsruhe billigt Entzug einer erschlichenen Einbürgerung

"Staatenlosigkeit in Kauf nehmen"

Eine durch Täuschung erlangte Einbürgerung darf wieder entzogen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Das im Grundgesetz verankerte Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit stehe dem grundsätzlich nicht entgegen. Das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass das grundsätzliche Verbot des Entzugs der deutschen Staatsangehörigkeit in Abgrenzung von der "rassisch und politisch motivierten Ausbürgerungspolitik der Nationalsozialisten" geschaffen worden sei.

Hessen will 500 Euro Studiengebühren je Semester einführen

Trotz Verfassungsverbots

Hessische Studenten sollen ab dem Wintersemester 2007/2008 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen. Diesen Kabinettsbeschluss gab Wissenschaftsminister Udo Corts am Freitag in Wiesbaden bekannt. Die hessische Landesverfassung verbietet ausdrücklich Entgelte für den Unterricht an Hochschulen. In einem juristischen Gutachten wurden die Studiengebühren dann aber als verfassungsgemäß erklärt. Langzeitstudenten müssen in Hessen schon jetzt Gebühren bezahlen.

Polizei fahndet mit Automatiksystem nach Autokennzeichen

Abgleich mit Fahndungscomputer

Bayerns Polizei fahndet künftig landesweit mit einem System zur automatischen Erkennung von Kennzeichen nach Fahrzeugen. Wie das Innenministerium am Mittwoch in München mitteilte, stehen den Ermittlern nach einer Testphase 25 Anlagen zur Verfügung, von denen ein Teil fest installiert wird und der Rest an wechselnden Standorten zum Einsatz kommen soll.

Richterin dämpft Erwartungen Berlins für Finanzhilfen

Finanzklage

Berlin hat seine Forderung nach zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes verteidigt. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Berlin könne sich trotz eines "harten Sanierungskurses" nicht allein von seiner Schuldenlast befreien. Dagegen lehnte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), Sanierungshilfen als rechtlich unbegründet ab. Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Lerke Osterloh, dämpfte die Hoffnungen Berlins. Mit einem Urteil wird aber erst in einigen Monaten gerechnet.

Staatsrechtler Arnim findet Diäten-Erhöhung verfassungswidrig

"Karlsruher Diätenurteil"

Die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgeschlagene Diätenerhöhung ist nach Ansicht des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. "Gemessen am Karlsruher Diätenurteil ist das Vorhaben des Bundestagspräsidenten verfassungswidrig", sagte von Arnim dem "Mannheimer Morgen". Eine Koppelung an die allgemeine Entwicklung der Bruttolöhne mache die Abgeordnetenbezüge nicht mehr ausreichend öffentlich kontrollierbar. Bundespräsident Horst Köhler solle dies verhindern, sagte von Arnim. Er fürchte jedoch, dass der Bundespräsident Lammerts Pläne billigen werde.

Bundeskabinett nominiert Harms als Generalbundesanwältin

CDU-Mitglied

Die BGH-Richterin Monika Harms soll nach dem Willen der Bundesregierung neue Generalbundesanwältin werden. Das Kabinett nominierte am Mittwoch die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig als Nachfolgerin des ausscheidenden Generalbundesanwalts Kay Nehm. Die 59-jährige Harms wäre die erste Frau an der Spitze der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, der sich voraussichtlich am 19. Mai mit der Personalie befassen wird, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Der seit 1994 amtierende Nehm geht Ende Mai in den Ruhestand.

Josef Fischer kann sich im Gericht nur schwer an seine Vergangenheit erinnern

Zeitzeuge mit Blackout

Geduldig stellt sich Josef Fischer (Grüne) den Fotografen. "Das ist doch absurd", kommentiert der 57-Jährige dann doch noch den Pulk. Bereits zum zweiten Mal nimmt der frühere Außenminister vor Gericht zur Frankfurter Protestbewegung der 1970er Jahre Stellung. Es geht an diesem Dienstag aber nicht um Fischer. Vielmehr klagt ein ehemaliger Mitstreiter gegen den "Focus", weil das Magazin ihn als "passionierten Schläger" bezeichnet hatte. Wie sehr und mit welchen Mitteln der Veranstaltungsmanager aus Frankfurt seinerzeit mitgestritten hat, versucht das Gericht seit dreieinhalb Jahren zu ergründen. Der langjährige Freund und einstige Trauzeuge Fischers fordert eine Unterlassungserklärung und 15.000 Euro Schadenersatz, "Focus" lehnte bislang jeden Vergleich ab. Fischer kann zur Aufklärung der 30 Jahre zurückliegenden Aktionen in der so genannten Putztruppe nichts beitragen. Seine Aussagen bleiben vage.

Landgericht spricht Oberbürgermeister Kremendahl frei

"Rotweinrunde"

Der frühere Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl ist am Donnerstag vom Landgericht Dortmund in einem neu aufgerollten Korruptionsprozess freigesprochen worden. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht nachgewiesen werden, dass sich der SPD-Politiker der Vorteilsannahme schuldig gemacht hatte. Die Verantwortung für eine im Kommunalwahlkampf 1999 von dem Bauinvestors Uwe Clees gezahlte Großspende in Höhe von umgerechnet 250.000 Euro habe ihm nicht nachgewiesen werden können. Auch Clees wurde freigesprochen.

Gericht weist Klagen gegen Atommüllendlager Schacht Konrad ab

Revision nicht zugelassen

Erstmals hat ein deutsches Gericht über die Genehmigung eines atomaren Endlagers entschieden und den Schacht Konrad in Niedersachsen für die Nutzung freigegeben. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wies am Mittwoch mehrere Klagen gegen die Genehmigung des Atommüllendlagers ab. Künftig darf in der ehemaligen Eisenerzgrube bei Salzgitter schwach- und mittelradioaktiver Abfall eingelagert werden. Eine Revision gegen das Urteil ließ die Kammer nicht zu. Die Kläger können gegen das Urteil aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz setzt jetzt auf rationale Entscheidungen in der Politik.

EU-Justizminister beschließen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilung

ngo-online dokumentiert die Pressemitteilung "EU-Justizminister beschließen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung" des Bundesministeriums der Justiz vom 21. Februar 2006 im Wortlaut.

Lange Haftstrafen wegen Mordes an Kommunalpolitiker rechtskräftig

Bundesgerichtshof

Die langjährigen Haftstrafen im Fall der tödlichen Schüsse auf den Grünen-Kommunalpolitiker Heribert Purreiter aus Waldbronn bei Karlsruhe sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revisionen der drei Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe.

Politiker wollen weitere 150 Gesetze und Verordnungen streichen

Folgen unbekannt

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Erste "Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz" verabschiedet. Damit werden - nach den "Rechtsbereinigungsgesetzen" in den Bereichen Inneres, Wirtschaft und Arbeit sowie Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - "weitere 150 Gesetze und Rechtsverordnungen gestrichen", teilte das Bundesjustizministerium mit. Aufgehoben würden solche Rechtsvorschriften, die ihren Anwendungsbereich verloren hätten oder deren Bezug zu anderen Vorschriften sich heute "nur noch mit Mühe herstellen" lasse. "Überflüssiges Recht" habe sich vor allem in Vorschriften gezeigt, die noch aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik fortgälten, und in veraltetem Übergangsrecht, wozu auch weite Teile des einigungsbedingten Rechts zählten. Angesichts der Flut von 150 Rechtsvorschriften, die auf einen Streich gestrichen werden sollen, kann von Medien und Öffentlichkeit in keiner Weise nachvollzogen werden, welche Folgen sich dadurch möglicherweise ergeben.

Müller bezeichnete Koch als "Störenfried" der Koalition

"Aufforderung zum Gesetzesbruch"

Umweltstaatssekretär Michael Müller (SPD) hat Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) im Zusammenhang mit der Atompolitik vorgeworfen, sich "als Störenfried der Koalition zu profilieren und dafür auch noch zum Gesetzesbruch aufzufordern". Wenn Koch einen anderen Kanzler haben wolle, "dann soll er das offen sagen und nicht verdeckt spielen", sagte Müller der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der Parlamentarische Staatssekretär bezog sich damit auf die Aufforderung Kochs an die Energieunternehmen, Anträge für den Bau neuer Atomkraftwerke zu stellen.

Staatsanwaltschaft klagt Ex-Justizministerin Werwigk-Hertneck nun doch an

"Umfrage-Affäre"

Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der früheren baden-württembergischen Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hat sich verschärft. Die Ex-Ministerin muss jetzt damit rechnen, sich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses nicht vor dem Amtsgericht Stuttgart, sondern vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart in einer Hauptverhandlung verantworten zu müssen.

Südseestaat Palau verbietet Plastiktüten

Riesiger Müll-Strudel

Um einer drohenden Umweltkatastrophe durch Plastikabfälle entgegen zu wirken, hat der Senator Santy Asanuma des Südseestaates Palau ein Gesetz zum Verbot von Plastiktüten im Einzelhandel erlassen. Das berichtet das Pacific Magazine. "Die Plastiktüten, die praktisch überall abgegeben werden, bedrohen unsere natürlich schöne Umwelt", so Asanuma. Daher müssen sie verboten werden. Ab sofort müsse jeder Laden, der Plastiktüten anbietet, 100 Dollar Strafe pro Plastiktüte zahlen. Betroffen von der neuen Regelung seien auch Einreisende, denn der Import von Plastiktüten werde ebenso unter Strafe gestellt. Allerdings betrage die Strafe hier nur einen Dollar pro Tüte.